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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1844-05-20 · Heft 21 (20.5.1844) · p. Seite 291

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
8 (1844)
Issue
Heft 21 (20.5.1844)
Date
1844-05-20
Page
Seite 291 (sequence 9)
Language
German
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291 luche-Toisfes ist 6—7 Semester. In diese Zeit fallen die meisten Verlobungen. — Mit der Beendigung der Aeuber-Haluche-Loisfes-Klaffe wird auch der eigentliche Cherder-Unterricht beendiget; denn obschon darauf noch oft eine Aeuber-Aeuber-Haluche--Toisfes folgt, so ist sie jedoch nicht mehr an die strikte Observanzen des Cheider's gebunden; es ist vielmehr ein freier, höherer Talmud-Unterricht, den ein bedeutender renommirter Talmudist (Orts-Rabbiner, Rosch Jeschiva oder auch Ex- Rabbiner) einem kleinen Kreis von Jünglingen ertheilt. ren und Antagonisten. Der Todfeind der Dialektik — Maimonides — mußte bald zu der ausgesuchtesten unnatürlichsten, ja man kann sagen ausschweifendsten Dialektik herhalten. — Eine andere Reihe solcher heilsamen, aber fruchtlosen Versuche ist unter den französischen Rabbinen des Mittelalters zu finden. — Da haben wir den kritischen Kommentator des Talmuds Rosch (‘■yildn m prtsr1 p), der als Resultat seiner Forschungen seine Piske-Harosch verfaßte. Sein Sohn Rabbi Jakob (Baal- Haturim) ordnete sie nach der Identität der behandelten Gegenstände und so entstanden die vier Turim (l^'-na). Da kam Rabbi Josef Karo und bereicherte sie mit einem recht weitläufigen Kommentar und die Turim waren für die Praxis unbrauchbar. Dieses wohl einsehend verfaßte Rabbi Joseph Karo als sein Endresultat die vier Schulchan Aruch's, die sich lange der unumschränkten Autorität zu erfreuen hatten; allein es kam später Rabbi Moses Jfferl's genannt) und nach ihm mehrere andere scharfsinnige polnische und litauische Rabbinen und beschenkten ihrerseits die Schulchan Aruch's mit reichlichen recht langen Kommentaren, so daß der eigentliche Text ganz Ln den Hintergrund trat und — die unseligste Verwirrung gewann weites Spiel. Nun entstand aber vor kurzem in einem entlegensten Winkel Polens ein neuer jüdischer Gesetzgeber, der da glaubte, wieder neue Schulchan-Aruch's verfassen zu müssen. Bald — wir erleben's — erlangen diese Kredit, und dann wird's ihnen an einigen Dutzenden von recht langen Kommentaren gewiß nicht fehlen, und da soll man Festigkeit der rituellen Gesetze, da soll man Allgemeingültigkeit rabbinischer Aussprüche, wo jeder Duodez-Rabbiner sich berechtiget glaubt zum Gesetzgeber Ln Israel sich emporzuschwingen — da soll man endlich Klarheit des Denkens und Vernünftigkeit des Handelns erwarten! Wo ist Dein yim V2N ü3>, großer Gottesmann, unsterblicher Moses! — Wage nur jetzt vor einen solchen Gesetzgeber-Rabbi in Polen zu erscheinen, du wirst dich glücklich schätzen mit dem bloßen Titel pinn davon gekommen zu sein; wenn du ihm aber gar auseinander setzen wolltest, daß von ihm und Konsorten das wahre Motiv dieses oder jenes deiner Gesetze verkannt wird, nun dann —so kann | dich nur deine Wundermacht retten! — Korresp. wobei mtüdicf) weder Besser noch Kantschuh, noch Ruthe und der sonstige Cheider-Apparat zu finden ist. Die Dauer dieser Darge ist unbestimmt; denn sie dauert entweder 2— 3 Semester und endet dann mit der Hochzeit des Schülers, der ein Mädchen aus der Fremde heirathet und sich, wie gewöhnlich nach dem Orte seiner Frau oder vielmehr seines Schwiegervaters begiebt; oder er heirathet a loco und zwar als Toire-Kr'nd, dann wird dieser Unterricht noch einige Semester wahrend der ersten Kostjahre fortgesetzt. Die eigentlichen sogenannten Jltiem (Kraftgenies), die zu Rabbinern ausschließlich erzogen werden, treten bald nach ihrer Verheirathung aus diesem Kreise heraus, und wählen sich einem befreundeten, etwas altern aber viel gelehrten jungen Mann, dem man sich als freundlicher Schüler (Talmid-Chuwer) anschließt, um durch seine Unterstützung sich dem Talmudstudium mit allen seinen Perfektibilitäten zu widmen. Hat ein Ille (nV)2) noch vor der Hochzeit sich einen solchen freundlichen Lehrer auserkoren, so begleitet dieser ihn gewöhnlich mit auf die Hochzeit (denn Jlliem heirathen gewöhnlich von auswärts) und verbleibt in diesem Verhaltniß mit ihm ferner im Hause seines Schwiegervaters gegen freie Station und ein honorables Salär. — (Fortsetzung folgt.) Anzeiger. In demselben werden Annoncen aller Art gegen lj Ngr. (1 gGr.) Gebühren für die gespaltene Seile aus Petit-Schrift oder deren Raum sowie literarische, merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Die Berlagshandlung. An israelitische Eltern. In meiner Pensions-Anstalt können einige Zöglinge, welche die hiesige israelitische Realschule besuchen sollen, ausgenommen werden. Dieselben erhalten in unserer Schule Unterricht in der deutschen, französischen und englischen Sprache, in den kaufmännischen Wissenschaften, in der Mathematik u. s. w. Außer der Schulzeit stehen meine Zöglinge unmittelbar unter meiner Leitung und erhalten Nachhüsse in allen Unterrichtsgegenständen. Ihre Erholungsstunden werden durch Spaziergänge und sonstige körperliche Uebungen auf eine zweckmäßige Weise ausgefüllt. — Diejenigen, die sich dem Studium wid-

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