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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1844-04-22 · Heft 17 (22.4.1844) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
8 (1844)
Issue
Heft 17 (22.4.1844)
Date
1844-04-22
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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VIII. Zahrg-Ng. Allgeineine No. IV. Zeitimg des Zudcnthums. Ein unpartheiisches Organ für alles jüdische Interesse. Redacteur: Verlag von Dr. Ludwig Philippfon, Baumgärtners Buchhandlung Rabbiner zu Magdeburg. ZU Leipzig. (Mit König!. Sächsischer allergnädigster Konzession.) Leipzig, den 22. April 1844. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Montags, und wird jährlich 96 Bogen in Quart inkl. des Titels, Registers u. s. w. umfassen. In Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 15 Ngr. (1 Thlr. 12 gGr.) für sechs Monate — 221 Ngr. (18 gGr.) für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungsexpeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich die König!. Sächs. wohllöb!. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel: Die Ober- und Unterhäuser. — Ein Wort zur Zeit. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Vom Rheine. Preußen: Magdeburg, Posen. Frankreich: Paris. Oesterreich: Agram, Prag, Preßburg. Personal- und Lokalnachrichten: Von der Österreich. Grenze. Leitende Artikel. Magdeburg, den 15. April. Die Ober- und Unterhäuser. Es ist eine eigene, soeben wieder bei der ungarischen Magnatentafel sich wiederholende Erfahrung, daß die Oberhäuser der verschiedenen Parlamenter der bürgerlichen Gleichstellung der Israeliten abhold, viel mehr abhold sind, als die Unterhäuser. Dreimal bereits ist die Emanzipation der Juden im englischen Unterhause mit großer Majorität durchgegangen, und vom Oberhause zurückgewiesen werden. So hat auch im vorigen Jahre die zweite sächsische Kammer den Israeliten mehre Erleichterungen bewilligt, welche die erste Kammer in Nichts anflöste; Gleiches fand bei den früheren Hannöver'schen Ständekammern statt, und in noch anderen konstitutionellen Staaten. An fick muß uns diese Erscheinung willkommner sein, als die umgekehrte. Die Unterhäuser sind mehr oder weniger Repräsentanten des Volkes, die Oberhäuser werden durch Privilegirte oder höchsten Orts Kreirte zusammengesetzt. Es ergiebt sich daraus, daß das Volk, namentlich der intelligente Mittelstand die bürgerliche Gleichstellung der Israeliten will, fördert, in's Werk setzt. Und da nun zugleich das Volk das eigentliche wirkliche, bürgerliche Leben ausmacht, so zeigt sich hieraus, daß das Leben uns die bürgerliche Befähigung zu spricht. Die Berechtigten der Oberhäuser hingegen kennen im weitern Umfange weder das bürgerliche Leben, noch den jetzigen Juden. Sie gehören den oberen Schichten der Gesellschaft an, die ein Leben für sich bilden, was oft leider! viel zu weit vom Leben des Volkes entfernt liegt. Sie kennen darum die Masse der Juden gar nicht. Sie kommen mit wenigen Juden in Berührung, und zwar theils mit den reicheren, die ihnen oft durch einen allzugroßen Lurus widerwärtig werden, theils auch mit einer Klasse, die in der jüdischen Masse nicht die ehrenvollste ist. Sie haben daher gar kein Unheil über die rechte Sachlage, und stoßen von sich, was ihnen in verschiedenen Verhältnissen nicht aufs angenehmste entgegen kam. Es giebt aber noch eine andre Seite der Sache. Die Oberhäuser reprasentiren bekanntlich das Prinzip der Stabilität, während die Unterhäuser das Prinzip der Bewegung haben und verstellen. Nun kann die bürgerliche Gleichstellung der Israeliten da, wo sie noch nicht vorhanden ist, nur der Bewegung zugesprochen werden. Was Wunder also, daß die Oberhäuser schon ihrer Natur nach dieselbe zurückweisen? Es liegt im Wesen der Bevorrech-

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