Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 13 (25.3.1844)
- Date
- 1844-03-25
- Page
- Seite 185 (sequence 9)
- Language
- German
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185 feigen, unterwarf man sich dem Orakelspruche feer Büreaukratie; da hat man nun kombinirt, gerechnet, Tabellen aufgestellt, und — die Sache richtig fallen lassen. Und da sich nun auch der Plan zu einem neuen Steuereinhebungsmodus für zeitweilige Beibehaltung der Fleischkreuzer ausspricht: so hat feer Mittelstand, der in feer Judenstadt zu wohnen gezwungen ist, der arme Hausirer mit seiner zahlreichen Familie, der Handwerksmann, der sich und seine Gesellen mit verzolltem Fleische verköstigen muß, vor der Hand keine Aussicht.', sich von dieser drückendsten aller Lasten befreit zu sehen, wahrend es nach wie vor feem Gewissen oder der Willkür feerjenigen, die außerhalb der Judenstadt wohnen, überlassen bleibt, ob sie sich dieser Steuer unterwerfen wollen oder nicht. Denn wer in der Judenstafet wohnt, und nicht selbst fromm und gewissenhaft ist, scheuet sich wenigstens vor seinem Nachbar feas religiöse und hier auch fiskalische Gesetz fees Koscherfleischessens zu übertreten, wahrend bei denen, die nicht in der Judenstadt wohnen, diese Kontrolle wegfäüt. Und wenn auch in den meisten Fällen nicht der Geiz die Triebfeder zu dem hier angedeuteten Unterschleif abgiebt, so ist es doch immer ein Uebelstand, wenn der politisch Freiere sich vor dem politisch Gedrückteren gewissermaßen frei halten läßt; auf welchen Umstand bei Realisirung fees neuen Planes gewiß Rücksicht genommen werden wird. — Der Entwurf von feem ersten Gemeindevorsteher Herrn M. I. Landau verfaßt, wurde unterm 29. Januar d. I. einem hohen k. k. Lanfeesprasidio überreicht. In der Einleitung spricht er sich mit einem dem Verfasser ganz eigenem Freimuthe über die Steuer selbst aus, in Bezug auf welche u. A. gesagt wird „wie Recht und Billigkeit feas Allerhöchste Handbillet Wei- „lanfe Sr. k. k. Majestät Franz l. hervorge- „rufen habe, welches in dem Falle, wenn „die Israeliten mit feen christlichen Unter- „thanen gleiche Lasten zu tragen haben, „die Aufhebung der Judensteuer zusichert?' Die böhmische Judensteuer ist also dem Prinzipe nach, und zwar schon seit 12 Jahren als aufgehoben zu betrachten, in feer Wirklichkeit aber wird sie, wegen der Finanzlage noch immer eingehoben. So groß ist die Kluft zwischen Theorie und Praxis! — Im Verfolge wird nun klar dargethan, wie unmöglich es sei sein Vermögen nach den Bestimmungen des A. h. Patentes vom 9. November 1898 zu satiren, wornach verlangt wird, daß „die Vermö- „gensbekenntnisse sich über das sämmtliche „Vermögen, es sei dieses im baarem Gelbe, „in Grundstücken, Häusern, Maaren, anständigen sicheren und zweifelhaften For- „derungen, Praziosen oder in sonst was begehend, sich zu erstrecken haben" was schon an sich unthunlich, aber dadurch noch weniger möglich ist, da die verschiedenen Bestandtheile des Vermögens durch die allgemeinen Steuern, welche feie Juden gleichmäßig mit den anderen Unterthanen zu entrichten haben, hinlänglich belastet sind. — Um nun einer unter solchen Umständen unausweichlichen Kollision zwischen dem Bettelstäbe und einer falschen Vermögensangabe zu begegnen, wird auf gänzliche Abschaffung der Einhebungsmethode mittelst Vermögensbekenntnisse angetragen und bis zur gänzlichen Aufhebung der Judensteuer sollen in jeder einzelnen Kommune 2—3 unbescholtene Männer gewählt werden, feie unter Kontrole der Zentralstelle in Prag das Steueranlegungsgeschäft — wahrscheinlich so viel als möglich nach gütlicher Uebereinkunst mit den Steuerpflichtigen — zu besorgen haben; ein Auskunstsmittel, mit dem sich jeder Redlichdenkende vollkommen zufrieden erklären wird. Mas wir aber zu tadeln haben ist, daß man den Kommunen nicht auch die Einsammlung und Uebersendung der Steuer nach Prag überläßt, um so auch die hin und wieder verhaßten durchaus aber kostspieligen Steuereinnehmer entbehren zu können. Doch wollen wir bei der sonstigen Bortrefflichkeit des Planes und seiner Abfassung darüber nicht rechten, und lieber hoffen, eine baldige gänzliche Aufhebung der Judensteuer werde alle unsere Pläne zu Nichte machen, oder daß wenigstens weitere Erfahrungen die eben gerügte Unebenheit ausgleichen werden, wenn nur bei einer durch eintretenfee Umstände etwa nöthig werdenden Direktorswahl auf ein Individuum Rücksicht genommen wird, das durch seinen bisher bewiesenen Eifer für gänzliche Aufhebung feer Steuer und (für Reformirung des Steuereinhebungssystems feie Ueberzeugung gewährt, daß es kein Interesse dabei habe feer Entwickelung fees neuen Planes hindernd in den Weg zu treten, und sonst durch kluge Umsicht und bekannte gemeinnützige Thätigkeit sich das 13«