Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 8 (1844)
- Issue
- Heft 5 (29.1.1844)
- Date
- 1844-01-29
- Page
- Seite 57 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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57 Preuß. Staat umfassend, und Klette, über das Großherzogthum Posen. Als eine erfreuliche Erscheinung hatten wir noch die ersten drei Bände von Mendelssohns gesammten'Werken in der neuen Ausgabe bei Brockhaus, die Vollendung der großen Ausgabe der Jad hachsakalt bei SchmLd und Busch, die Fortsetzung der Prachtausgabe des Talmuds bei denselben zu begrüßen. Von periodischen Schriften erschien 1843 nichts Neues. So viel wir wissen, ist das Sabbatblatt im Laufe des Jahres eingegangen. Zeitungsnachrichten. Preußen. Berlin, 5. Januar. (Privatmitth.) Wenn auch etwas später erfolgend, werden doch die folgenden Aktenstücke, die unser Vorstand vertheilen ließ, interessant genug sein, um einen Raum in der Allg. Zeit, des Judenth. einzunehmen, da sie über den Gang unsrer Angelegenheiten das hellste Licht verbreiten. I. „Unter dem 28. Juli v. I. sind die einzelnen Mitglieder unserer Gemeinde von dem Unterzeichneten Vorstande damit bekannt gemacht worden, welche gesetzliche Bestimmungen bei der Wahl zur Besetzung des Rabbinats nach Inhalt einer Allerhöchsten Kabinetsordre vom 25. Mai p. zur Anwendung kommen sollen. Eine in Uebereinstimmung mit dieser Allerhöchsten Vorschrift vorgenommene Wahl war auf den Oberrabbiner zu Dresden l)r. Zacharias Frankel gefallen, welcher sie indessen, seiner Aeußerung nach, theils weil ihm die Form der Bestätigung nicht zusagte, theils wegen geschwächter Gesundheit, abgelehnt hat. Hierdurch ist die Berufung eines neuen Wahlkollegiums nothwendig geworden. In Gemäßheit der obengedachten Allerhöchsten Kabinetsordre sind nun auch am 8. November d. I., in Gegenwart der beiden Rabbinats-Assessoren und der sogenannten 15 Männer, diejenigen 32 Männer, welche in Gemeinschaft mit dem Vorstande der Gemeinde das Rabbiner-Wahlkollegium bilden, so wie auch eine angemessene Anzahl von Substituten aus sämmtlichen stimmfähigen Mitgliedern der Gemeinde durch das Loos bestimmt worden. Nachdem einige dieser Wähler und Stellvertreter die Theilnahme an dem Wahlkollegium abgelchnt haben, so besteht dasselbe, außer den Unterzeichneten Mitgliedern des Gemeinde-Vorstandes aus folgenden 32 Wählern resp. deren Substituten, und zwar nach der Reihcfolge, wie sie durch das Loos gezogen worden: (folgen die Namen der Wähler). In demjenigen Zirkular des Unterzeichneten Gemeinde-Vorstandes vom 13. November c., mittelst dessen die durch das Loos zur Bildung des Wahlkollegiums bestimmten Gemeinde-Mitglieder von dieser ihrer Funktion in Kenntniß gesetzt wurden, war bereits angeführt, daß wir, nachdem wir alles dasjenige, was auf die in Rede stehende Wahl Bezug haben kann, reiflich erwogen haben, zu der Ansicht gekommen sind, es sei für jetzt angemessen und zweckdienlich, einen Rabbinats-Assessor zu wählen. Am 4. d. Mts. hat die erste vorbereitende Versammlung des Wahlkollegiums staktgefundcn. Dieselbe ist damit eröffnet worden, daß von einem der Gemeinde-Aeltesten ein von dem Gemeinde-Vorstände genehmigter Vortrag verlesen wurde. Einem von dem gesammten Wahlkollegium gefaßten Beschlüsse, welchem gemäß dieser Wortrag gedruckt und unter die Mitglieder vertheilt werden soll, kommen wir dadurch nach, daß wir denselben als Anhang dieser Mittheilung beifügen. Wir bemerken nur noch hierbei, daß in der Versammlung am 4. d. Mts. dem Vortrage noch einzelne mündliche Erörterungen und Nachweisungen aus den vorgelegten Akten der Gemeinde beigefügt wurden. Während der Diskussion selbst stellten sich besonders zwei von einigen Mitgliedern des Wahlkollegiums angeregte Punkte heraus: Erstens wurde von einem geringen Theile die Vertagung oder gänzliche Aussetzung des Wahlgeschäfts beantragt und dasselbe theils von einer Umgestaltung der Gemeinde-Verfassung, theils von einem zu erwartenden, das Gemcindewesen regulirevden Gesetze abhängig gemacht. Zweitens wurde die Zweckmäßigkeit der Wahl eines Rabbinats-Assessors bestritten und die Wahl eines Rabbiners gefordert.