Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 36 (3.9.1842)
- Date
- 1842-09-03
- Page
- Seite 542 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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542 schriftliche Erwähnung geschieht in dem Gemeinbuch 1654; aus demselben geht hervor, daß sie damals schon in Bruck ansässig waren; in Baiersdorf spricht das Salbuch v. I. 1530 von dort wohnenden Juden. Schon in der Mitte des 16. Jahrhunderts ließen sich Juden in Herrieden nieder, nachdem sie 1445 aus dem Hochstiste Eichstätt vertrieben worden waren. Mit der Vertreibung aus Nürnberg stehen diese Niederlassungen in keiner Verbindung, vielmehr beziehen sie sich auf die Verhältnisse in Nördlingen, Dettingen, Pappenheim. Ihre Vertreibung aus Herveden fällt ungefähr in das Jahr 1681. Wahrscheinlich erweiterten die Ausgewanderten die Gemeinde zu Bechhofen und gründeten eine eigene in Gunzenhausen. — Im Landgerichtsbezirke Uffenheim sind die ältesten Juden-Niederlassungen zu Ermetzhofen und Welbhausen. Es kann dafür eine Zeit von mehr als 300 Jahren nachgewiesen werden. Wenn man Sagen Glauben schenken darf, so reiht sich die erste Einwanderung an die Vertreibung aus den Rheinischen Städten. In den Herrschaftsgerichten Schwarzenberg und Hohenlandsberg kommen am Anfänge des 16. Jahrhunderts zuerst Judenfamilien vor. Einen förmlichen Schutz- und Freihcitsbrief erhielten sie erst 1644 unter dem Fürsten Johann Adolph. Ihren Ccremoniendienst richteten sie nach dem Muster der Gemeinden zu Frankfurt, Prag, Worms ein. Durch genannten Freiheitsbries wurde ihren Vorstehern eine Art Gerichtsbarkeit eingeräumt, welche Rechte jedoch in der Folge Beschränkungen erlitten. Die Ansässigmachung der Juden im Landgerichtsbezirke Cadolzburg ist den ältesten in Mittel, franken beizuzählen. Lange vor der Vertreibung aus Nürnberg wohnten sie in Wilhermsdorf: ein Grabstein giebt das Jahr 1452 an. Demnach wäre diese Gemeinde alter als die Fürther. Wilhermsdorf nimmt durch eine uralte Sage, welche das Eigenthum einer sehr lange dort wohnenden Familie .geworden ist, die besondere Aufmerksamkeit in Anspruch. Nach derselben wären vor ungefähr 500 Jahren Juden aus Polen eingewandert. Die Geschichte derselben berührt Regensburg. Es gehörte nämlich diese Gemeinde unter das dortige Rabbinat"). Mit der 1519 erfolgten gewaltsamen Vertreibung der Juden aus Regensburg und der damals mit unmäßiger Leidenschaft zerstörten Denkmäler, namentlich der uralten Synagoge und des seit 1200 angelegten Kirchhofes, verschwanden auch die historischen Belege der bedeutenden Regensburger Gemeinde mit andern näher oder ferner gegründeten. Die Gemeinde in Langenzene stand immer mit der Fürther in Verbindung, daher haben beide gleiche Begräbnißstätten. Unter den Judengemeinden, welche im Landgerichtsbezirke Windsheim befindlich sind, machen Jckelheim, Lenkersheim und Burgbernhcim auf hohes Alter Anspruch. Für Burgbernheim hat Heinrich VI. im I. 1198 ein Privilegium ertheilt, nach welchem kein Jude dort ausgenommen werden sollte. Markgraf Georg Wilhelm hat dasselbe im Jahr 1715 erneuert. Im I6ten und 17. Jahrhundert kommen Juden in Lenkersheim und Jckelheim vor. Die Verheerungen des dreißigjährigen Krieges haben auch hier verderblich gewirkt. Das besondere Recht, Juden aufnehmen zu dürfen, welches Karl IV. den Burggrafen Johann und Albrecht ertheilte, und welches schon im Jahre 1355 ausgeübt wurde, brachte Judenfamilien in die verschiedensten Theile des Burggrafthums. Diesem Rechte verdanken die Juden in Eysölden und Aue ihre Wohnsitze, welche schon im I. 1419 aufgeführt sind. Zwar wurden sie in dem 16ten und 17. Jahrhundert ausgewiesen, doch erhielten einige Familien die Erlaubniß des Landeshcrrn, in Thalmeffing zu bleiben. Nach den Akten, welche der Magistrat von Ansbach über Judenverhältnisse besitzt, ist genau ermittelt, daß vor dem Jahre 1564 keine Juden in Ansbach ansässig waren, und daß die erste Spur ihrer Ansässigmachung in das Jahr 1642 fällt. Dokumente darüber sind nicht vorhanden. Von einem Schutzbriefc, welchen der Landesherr ertheilte, ist erst im Jahre 1657 die Rede. Der Brief selbst ist unter dem 21. August 1651 ertheilt. *) Wilhermsdorf ist von Regensburg 30 Stunden entfernt, und gehört gegenwärtig zum Landgerichtsbezirke Mt. Erlbach. Anm. d. Einsenders.