Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 28 (9.7.1842)
- Date
- 1842-07-09
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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No. 28. vi. Jahrgang. Allgemeine Zeitung -es Zudenthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Redacteur: Verlag von Dr. Ludwig Philippson, Baumgärtners Buchhandlung Geistlicher der ilraelltnchen Gemeinde zu Magdeburg. ju L tlpz lg. (Mit König!. Sächsischer allergnädigster Concession.) Leipzig, den 9. Juli 1842. DieseZeltung erscheint wöchentlich einmal, Sonnabends, und wird jährlich 96 Bogen in Quart incl. des Titels, Registers u.s. w umfassen. In Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 12 Gr. für sechs Monate — 18 Gr. für das Vierteljahr angefetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungsexpeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich die König!. Sachs. wohllöbl. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Leitender Artikel. Magdeburg, den 27. Juni. Verschiedene Zeitungen verkünden: „daß Se. Majestät die Entscheidung in Betreff des Judengesetzes suspendirt haben." Wir glauben, daß diese Nachricht entweder eine falsche Auslegung ist, indem, wie aus der Korrespondenz „aus Preußen" in voriger Nummer bcrvorging, die Königlichen Regierungen erst zu berichten haben, und dann das Gesetz den Ständen vorgelegt werden soll, die doch erst im Lauft des künftigen oder nachkünftigen Jahres Zusammenkommen, also von selbst das Gesetz noch jahrelangen Aufschub erleiden muß; oder die obige Nachricht ist, bei der also noch längen: Beanstandung des Gesetzes, so hingestellt, um in Betreff des Gesetzes vor weiteren Behelligungen sicher zu sein. Jedenfalls wird in der Reibe derer, welche mit ungemessnem Eigensinn den Kultus unnachsichtlich auf der alten Stufe erhalten wollen, eine tüchtige Bresche durch die in dieser Nummer veröffentlichte neue gottesdienstliche Ordnung in Braunschweig geschossen, da sie von dem ehrwürdigen Landrabbinen Eg er, der in Deutschland der Nestor der Rabbinen, so wie die größte orthodoxe Autorität gegenwärtig ist, durchweg gebilligt ist. Das Prinzip der Veränderungsfähigkeit unsrer Liturgie hat dadurch eine neue, bedeutende Stütze erhalten. Da vielleicht ei- ' nige Gemeinden diese neue Agende gern besonders besitzen; mögen, so haben wir einige Abdrücke mehr besorgen lassen, die wir Vorständen gratis auf portofreies An-! suchen zukommen lassen. Eine spezielle Beurtheilung wird in dem von uns angezeigten Werke „die Geschichte der j Kultusreform" Platz finden. Als einen bcsondern Einwand wird man auch hier! wieder bervorheben, daß nun abermals eine einzelne Ge-! meinde eine verschiedene Gebetordnung besitzt, so wie! man bereits eine Wiener, Prager, Teplitzer, Dresdner,! Württembergische, Kopenbagner, Hamburger, Londoner ff. ■ Liturgie, die mit der alten nicht übereinsrimmen, hat. Allein abgesehen davon, daß die Nothwendigkeit des Bej dürfniffes Erledigung verlangt, wenn auch keine allgemeine : Übereinstimmung noch zu erzielen stand, so bleiben doch; immer diese Liturgieen auf der Basis der alten stehen,! und kann sich auch der fremde Israelit leicht bineinfinden, . anderntbeils sind dies als Vorarbeiten und Versuche an-! Zusehen, aus denen eine gereifte Erfahrung später das j .Bleibende und Überdauernde zu allgemeiner Verbreitung wird sichten können. Zeitungsnachrichten. Preußen.! Posen, im Juni. (Privatmitth.) Endlich ist! das Cirkulär-Reskript der Regierung an sammtliche! Landräkhe der Provinz nach der Rückkehr unsres