Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 27 (2.7.1842)
- Date
- 1842-07-02
- Page
- Seite 402 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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402 eine ruhige, einfache Sprache, welche die Ln der zu wartenden Gesetzgebung für die jüdischen Preußen verwaltenden besonderen Ideen jeglicher innern und wirklichen Begründung entbehrend darzustellen sucht. Mit Scharfsinn ist Vieles klar gelegt. Auf dem politischen Gebiete, kann der Eine die obschwebenden Fragen mit Warme und Heftigkeit, der Andre mit Ruhe, gewisser Verstandeskalte ergreifen. Beides ist nothwendig, und hat seine guten Wirkungen für fich. Dem Verf. kann man daher nur Dank wissen für diese Arbeit, da sie, in die Hände hochgestellter Staatsmänner gelangt, guten Eindruck zu machen, nicht unterlassen kann. Allerdings ist das negative Element vorherrschend, und das Positive, was wirklich zu thun sei, tritt zu wenig scharf hervor, und hätte zum Schlüsse weitläufiger begründet und umfassender dargestellt zum Vorschein kommen sollen; auch ist z. B. das Interesse der wissenschaftlich gebildeten Juden vorzüglich, weniger das der, noch so vielen Beschränkungen unterworfenen Klasse der Gewerbetreibenden berücksichtigt. — Entwurf zu einer zeitgemäßen Verfassung der Juden in Preußen. Breslau, 1842. In einer kurzen Einleitung werden sämmtlich die oft wiederholten Verheißungen eines neuen Gesetzes über die Juden aufgezähtt, und zwei Fragen als Aufgabe der Broschüre gestellt: I. Was ist der Grund des bisherigen Mißlingens aller legislativen Versuche für eine allgemeine preußische Judcnvecfassung? Mit völlig genügendem Fleiße bearbeitet der Verf. die Nachweisung: daß mit dem Edikt von 1812 alle besonderen Judenreglements aufgehoben, dagegen 1814 die Entscheidung der Frage, sollen in den neu und wieder erworbenen Provinzen die französische Gesetzgebung und andrerseits die mittelalterigen Verordnungen in dieses Gesetz aufgehen oder nicht, aufgeschoben, und Alles Ln statu quo belassen wurde; daß hieraus die wesentlichsten Nachtheile entstanden, sowol für den Staat, der mit sich selbst in Widerspruch gerieth, da er die aus der finstersten Zeit herstammenden Judenreglements aufrecht erhalten mußte, und die Behörden, welche aus dem großen Wüste der vorhandenen, zum großen Theil ganz unbekannten Judengesetze sich gar nicht mehr herausfinden können, indem in jeder Provinz 4—6 verschiedene Verfassungen Gesetzeskraft behielten, wie auch an Beispielen dargethan wird — als auch für die Juden, die aus Staatsbürgern wieder zu Provinzialbürgern herabsanken, und in ihren kirchlichen Rechten in die bodenloseste Verwirrung geriethen, was insonders an dem Werthe des Gemeindeverbandes, an Aufgebot und Trauung, an Kultusverbesserung erwiesen wird. Es muß selbst für Nichtjuden, welche der Gesetzgebung Theilnahme empfinden, ein hohes Interesse haben, die gründliche Darstellung der Inkonsequenzen, Widersprüche und Gegensätze, welche sich auf diesem Gebiete der preußischen Gesetzgebung in den letzten 25 Jahren kund gethan, zu durchlaufen, für den Juden kann dies allerdings nur peinlich und betrübend sein. — II. Auf welche Weise ließe sich eine allgemeine Juden-Verfassung in Preußen Herstellen? Nach einer einleitenden Begründung wird ein Gesetzesentwurf mitgetheilt, welcher die Gleichstellung der Juden und die Verfassung der Gemeinden zum Gegenstände gemacht; Religionsschulen und studirte Rabbinen werden erforderlich gemacht. Ist dieser Entwurf im politischen Theile vollständig, so leidet der zweite Theil noch an mancherlei Schwächen, da eine doch durchaus nöthige Centralbehöcde für die kirchlichen Angelegenheiten der Juden ganz beseitigt, und die große Zahl kleinerer und mittlerer Gemeinden, welche die Mittel nicht besitzen „einen Rabbinen und einen Relkgionslehrer" zu besolden, nicht hinlänglich berücksichtigt ist. — Die beiden hier angezeigten Schriften ergänzen sich einander auf eine sehr angemessne Weise. — Magdeburg, 3. Juni. Angekommm (Neuhebraische Literatur:) ü'wn, Sammlung hebräischer Gedichte und Erzählungen von I. Klazko in Wilna. Leipzig, 1842. In einem frühem Jahrgange dieser Zeitung war von den polnischen Gedichten dieses damals dreizehnjährigen Knaben die Rede. Hier werden uns andere Jugendblüthen des nunmehr 16jährigen, vielversprechenden Jünglings, in der heiligen Sprache, geboten, trtttv-p ■’-m 72 rranbttf, eine Elegie, mit dem Refrain: 2^722 •’msw! n^N72ri bsi Kassyda, aus dem Polnischen. mBm, eine Bearbeitung des bekannten deutschen Liedchens von dem Veilchen, das der Fuß eines Mädchens zertritt. von Moore. -in von Maien. ftTnn aus dem Deutschen des Redakteurs dieser Zeitung („der Flüchtling zu Antiocheia") in Prosa. 2“, eine Erzählung in Prosa. Wir können den jungen Klazko nur ermuntern, auf diesem Wege fortzufahren, wo ihm bei ceiferm Alter auch eigenthüm-