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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1842-07-02 · Heft 27 (2.7.1842) · p. Seite 401

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
6 (1842)
Issue
Heft 27 (2.7.1842)
Date
1842-07-02
Page
Seite 401 (sequence 13)
Language
German
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401 zum Texte, der zu schöner Anwendung Gelegenheit gab. Was nun der Herr aus dem Feuer spricht? 1) Amos 3, 4. Der Herr hat es verhängt. 2) Klaget. 3, 33. es ist kein Strafgericht das Unglück, sondern 3) 2 Mos. 20, 17. zur Besserung eine Prüfung. — Antritts-Rede des Rabb. Dr. Wolf Schlesinger zu Sulzbach. Nebst der Beschreibung des Installations-Aktes und der Rede des Herrn Landrichters Ht. Herr Th. Bedall am 22. Marz 1842. Auf eine höchst überraschende Weise tritt uns in diesem Heftchen zuerst die Rede des Herrn Landrichters Bedall entgegen,, die in wahrhafter Liebe und Begeistrung zu dem jüdischen Geistlichen spricht. Wir heben die Anfangsworte hervor: „Tempel Israels! in prächtigerer, ehrwürdigerer Gestalt und in erhabnerem Bau-Style wieder aus der Asche des Flammen-Meeres entstanden, welches in dem verhängnißvollen, unvergeßlichen Jahre 1822 auch über' dich, wie über die Hälfte unsrer geliebten Vaterstadt, seine Fluthen dahin jagte, dich heilige Halle, bestimmt der Anbetung und Verehrung Adonai's, des Herrn Himmels und der Erde, vor dem alle Völker sich beugen, dich betreten wir heute, um ein Fest zu feiern, das in deinen Mauern noch nie gefeiert wurde, und das in den Annalen der Stadt Sulzbach, und insbesondere in der Geschichte der israelitischen Glaubensgenossen derselben ein immer denkwürdiges Fest bleiben wird. Es soll uns ein Fest des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe sein/' So spricht ein christlicher Richter und Vorgesetzter zu den versammelten Israeliten — in Baiern! Das ermuthigt, das erhebt. Die Rede des neuen Rabbinen ist populär und eindringlich gehalten, und spricht aus etwas künstlichem Texte Jesaias 28, 23—29. über die Wirksamkeit des jüdischen Geistlichen in Schule, Gotteshaus und öffentlichem Leben. — Worte der Liebe, gesprochen zur Trauung seines Bruders in der Synagoge zu Halberstadt am 19. Mai 1842 von Dr. Ludwig Philippson. Halberstadt, 1842. Eine „Vorbemerkung" spricht sich folgendermaßen aus: „Worte, in solchen Momenten, wie der vorliegende, gesprochen, sind nur an das geschwisterliche Herz gerichtet. Nur der Umstand, daß sie doch einmal öffentlich gesprochen worden, konnte mich bewegen, dem Wunsche der Herren Verleger nachzugeben, sie auch dem Druck zu überlassen. Sind doch am Ende alle Menschenherzen verbrüderte, wenn Liebe, Leid und Trost sie bewegen." Magdeburg, 2. Juni. Angekommen (Politik:) Legislative Fragen betreffend die Juden im Preußischen S^-ate. Von I. M. Jost, Dr. Berlin, 1842. Nach ein .. Einleitung, in welcher das Erscheinen dieser Broschüre mit der Pflicht, daß jeder Staatsbürger der Gesetzgebung mit dem, was er gründlich untersucht hat, zu Hülfe komme, entschuldigt wirb, werden folgende Fragen beantwortet: I. Sind Gründe vorhanden, welche eine Abänderung bet bestehenden Basis, für eine die Juden im Preußischen Staate betreffende Gesetzgebung erheischen? Da das Gesetz von 1812 nach langer Vorbereitung und reifer Berathung erlassen worden, dasselbe auch niemals eine Benachtheil-igung hecvorgebracht, so ist gar kein Grund vorhanden, warum dieses Gesetz nicht Basis bleiben solle. II. Haben die Juden in ihrer Zerstreuung eine Nationalität? Alle Bedingungen und der ganze Inhalt der „Nationalität" werden untersucht und bei den Juden als nicht vorhanden nachgewiesen. 111. Kann es dem Interesse eines Staates Zusagen, die Juden als Nation zu behandeln, liegt es in der Macht der Gesetzgebung, sie zu einer Nation zu machen? Beides wird verneint, denn es hieße die staatliche Einheit auflösen, die geistige Amalgamation kann der Staat auf keine Weise, selbst wenn er will, hindern, und dann müßte ja auch eine Uebereinstimmung aller Staaten dazu nothwendig sein. IV. Wie fern bilden die Juden im Preußischen Staate eine Korporation? Jede Kirchengemeinde bildet eine Korporation, für die Juden ist eine Centralbehörde durchaus nothwendig; dagegen würde es zu den größten Inkonsequenzen führen, wenn den jüdischen Gemeinden politische Rechte beigelegt würden, z. B. eigene Schiedsmänner. V. Sind die Juden durch ihr Religionsbekenntniß gehindert Militärdienste zu leisten? Die Juden haben ja die Aufhebung der Militärpflicht nie verlangt. VI. Wie ist der geschichtliche Boden beschaffen, auf welchem die Preußischen Juden stehen? Es werden die Punkte besprochen, welche aus dem Gesetze von 1812 unerfüllt blieben. VII. Wie fern ließe sich bei den herrschenden Ansichten eine Ausgleichung der obwaltenden Schwierigkeiten denken? Völlige Wiederherstellung des Gesetzes von 1812. Die Bedingung, daß eine Anstellung an das christliche Bekenntniß geknüpft sei, schadet der Kirche selbst am meisten. Anstellungsbefähigung außer in Aemter, welche die Kirche betreffen. VIII. Wie fern hat die Gesetzgebung die Gewissensfreiheit der Juden zu beachten? Außer was das streng religiöse Element betrifft, ist es kein Gewissenszwang für die Juden, den Staatsgesetzen sich unterzuordnen. Die innere religiöse Entwickelung muß von einer jüdischen Behörde geleitet werden. — Der Verf. spricht

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