Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 26 (25.6.1842)
- Date
- 1842-06-25
- Page
- Seite 375 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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375 1800, ein bedeutendes Vermögen und acht Kinder hinterlassend. Im Jahre 1770 wanderten drei jüdische Familien aus London ein, denen mehre Andere folgten. Während des Krieges zwischen England und den Vereinigten Staaten stand 1814 ein Israelit, Samuel David, Obristlieutenant, an der Spitze eines Regiments Milizen des französischen Canada; ebenso kommandirte ein Israelit, David David, als Major ein Regiment englischer Kanadier in aktivem Dienste an der Grenze von Nieder-Canada. In den Jahren 1837 und 1838, wahrend der Revolution, machten sich mehre Israeliten als Kapitäne der mobilen Miliz bemerklich. Im Sturm auf Saint-Charles wurde einem derselben, Namens David, das Pferd unterm Leibe erschossen. Im Distrikt Montreal sungiren zwei Juden, Benjamin Hart und Moses Hays, als Friedensrichter. und es ist nicht zweifelhaft, daß ihr alle Synagogen der Vereinigten Staaten folgen werden. Ein Israelit aus Canada. Norwegen. Christiania, 24. Mai. (L. A. Z.) Ein deutscher Kandidat hat an das Storlhing eine Deduktion gegen die Juden eingeschickt, von einer Anzahl Exemplare einer von ihm herausgegebenen Schrift begleitet, worin er aus der Bibel ihre verderblichen Tendenzen zu beweisen sucht. Dieser Mann wird! wol kaum einen sonderlichen Einfluß auf die Lösung j der Frage haben. (Immer ein Deutscher, wenn es etwas Judenfeindliches gilt! Wie traurig, sich ein solches Gestandniß ablegen zu müssen! A. d. R. d. A. Z. d. I.) Frankreich. Im Jahre 1831 wurden von der Legislatur die Israeliten von Montreal den anderen Bürgern gleichgestellt. Erst 1832 traf die Bestätigung der Krone ein, welche auch den Israeliten gestattete, eine regelmäßige Gemeinde zu konstituiren. Sie wählte aus ihrer Mitte fünf Vorsteher auf fünf Jahre. 1833 kaufte die Gemeinde Grundstücke, begann 1835 einen Tempclbau, der 1838 eingeweiht wurde. Die h. Lade ist prächtig; die Gallerie für die Damen ist frei; der Chasan wurde aus der portug. Gemeinde zu London gewählt. Die Damen, jung und alt, wohnen dem Gottesdienst bei, Freitag Abends, Sonnabend um 9^ Uhr und 2 Uhr Nachmittag. Die Gebete werden besonders von den Damen, und auf sehr erbauliche Weise gesungen. Mehre hohe Personen haben dem Gottesdienst beigcwohnt, und Alle erklärten laut, daß dies die einzige Synagoge wäre, welche des Namens Haus Gottes wahrhaft würdig. Der Mizwotverkauf ist abgeschafft, da die Kosten des Kultus durch freiwillige Beiträge gedeckt sind. Das Kol-Nidre ist abgeschafft, sämmtliche Piutim entfernt; man spricht nur zweimal das Kadisch bei jedem Gottesdienst, die zweiten Feiertage werden nicht beachtet. Gegenwärtig ist Herr Benjamin Hart Präses. Die Gemeinde ist entschlossen, gänzlich die Formen der neuen Londoner Gemeinde anzunehmen, Paris, I. Juni. (Aich. isr. de Fr.) Die Deputirtenkammer hat in der Sitzung vom 18. Mai das Budget der Kulte votirt. Im Gesetzentwurf für 1843 verlangte die Regierung für den israel. Kultus eine Vermehrung von 5000 Fr. (1333 j Thlr.) zur Tilgung der auf dem Tempel von Paris haftenden Schulden. Dadurch stieg das Budget des israel. Kultus auf 90,000 Fr. (2:5,000 Thlr.) Die Kommission hatte hingegen die 5000 Fr. verworfen. Der Präsident der Kammer frug die Regierung, ob sic hiermit einverstanden sei, und der Großsiegelbewahrer antwortete.- „Ich bin genüthigt beizustimmen, weil ich bis jetzt den Beschluß des Munizipalrathes nicht erlangen konnte; ich werde ihn ohne Zweifel spater erhalten, aber im nächsten Jahre wird man j die Vermehrung verdoppeln müssen."! In Folge dieser Beistimmung konnte die Kam- \ mer nur die Reduktion votiren; aber nur mit Mühe j wird man den Grund des Ministers für seine Zuj stimmung begreifen. Wenn wirklich der Beschluß j des Munizipalrathes noch nicht angckommen, und j das Schicksal der Vermehrung nothwendig von diej fein Beschlüsse abhing, so Härte auch der Gesetzentwurf diese 5000 Fr. nicht verlangen dürfen, der nur konstatirte Bedürfnisse, beleuchtet und unterstützt von Dokumenten, die das Votum der Kammer nothwendig nach sich ziehen müssen, heranbringen darf.