Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 11 (12.3.1842)
- Date
- 1842-03-12
- Page
- Seite 162 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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162 men wurde, wenn sie ihn nicht selbst betraf, konnte in Polen dagegen ein Jude nicht anders als auf ausdrückliches Verlangen eines Klagers vor Gericht gestellt werden. Allein nur der König oder der Wojewode konnte über ihn Recht sprechen; keinen andern Richter brauchte er anzueckennen, wahrend er in Deutschland vor den Stadtrichter gestellt wurde. In Polen konnte er sich von der gegen ihn erhobenen Anschuldigung durch einen Eio reinigen, in Deutschland konnte dies zwar der Christ, nicht aber der Jude. Den Mord eines Juden richtete Ln Polen allein der König und bestrafte den Mörder durch Konfiskation seiner Güter; in Deutschland richtete der Vogt darüber nach Landrechr. War ein Jude in Polen nur verwundet, so richtete der Wojewod darüber. Vertrat ein Richter den König oder Wojewoden, so durfte er keinen Juden unmittelbar vor sich fodern, sondern er mußte sich in den Bereich einer Synagoge begeben und dort die Untersuchung beginnen. Saß der König .oder Wojewod zu Gericht, so geschah dies auf feierlichere Weise. Wurde ein Jude eines Verbrechens beschuldigt, so mußte es durch dasZeugniß dreier Christen und dreier Juden bewiesen werden, sonst war cs nicht gültig; in Deutschland brauchte der Christ dazu nur einen Christen und einen Juden. Am Sabbate oder einem andern jüdischen Feiertage durfte keine Rechtssache gegen einen Juden vor Gericht gebracht werden. Die Zolleinnehmer durften einen Juden, der über die Grenze reiste, nicht visitiren, wenn er erklärte, daß er den Leichnam eines verstorbenen Glaubensgenossen mit sich führe, um ihn zu beerdigen. Die Entweihung eines jüdischen Kirchhofs oder einer Synagoge wurde ebenso wie Kirchenraub bestraft. Das polnische Gesetz verbot, die Juden zu veclaumden, oder den Argwohn zu verbreiten, als ob sie Chriftenblut zu abergläubischen Ceremonien gebrauchten, welches eine Fabel sei. Eben wegen dieses Wahns hatten die Juden in Deutschland viel zu leiden, und es macht den polnischen Fürsten Ehre, daß sie in diesem Punkte Heller sahen, als die deutschen Fürsten, weshalb denn auch in Polen nie solche Judenverfolgungen ausbrachen wie in Deutschland. Ebenso günstig waren sie in Bezug auf den Handel gestellt. Die Juden durften in Polen auch auf unbewegliches Eigenthum Geld leihen, ja selbst auf christliche Heiligthümer, nur mußten sie diese einer geistlichen Person zur Aufbewahrung übergeben. Beides war in Deutschland nicht gestattet. Hatte ein Jude in Polen Geld ausgeliehen und wurde dasselbe nicht zur festgesetzten Zeit zurückgezahlt, auch nicht innerhalb des nächsten Monats, so war dem Juden gestattet, Zins von Zins zu nehmen, und wenn Jahr und Tag über die Rückzahlung hinging, so wurde das Pfand Eigenthum des Juden. Da aber die Juden schon frühe in Polen so bedeutende Rechte besaßen, und zu einer Zeit, wo die Wendenlandec großentheils noch nicht unter deutschen Fürsten standen, so läßt sich erwarten, daß sie von den slavischen Fürsten dieser Lander, welche mit Polen innig zusammen hingen und in deren Landern slavischeS Recht galt, daß entweder mit dem polnischen gleich oder von ihm nur wenig unterschieden gewesen ist, ähnliche Begünstigungen erhalten haben. Eben deshalb mag es auch schon in frühen Zeiten in der Lausitz, der Mark Brandenburg, Meklenburg und Pommern viele Juden gegeben haben; die meisten dursten aber bei der Germanistrung dieser Lander sich nach Polen gezogen haben, da sie wußten, daß sie unter deutscher Regierung sich nicht dergleichen Vortheile zu erfreuen hatten und dieser Umstand mit dem früher erwähnten mag wol vorzüglich dazu beigetragen haben, die Juden in Polen so übermäßig anzuhausen. Anzeiger. In demselben werden Annoncen aller Art gegen 1^ Ngr. (1 gGr.) Gebühren für die gespaltene Zeile aus Petit-Schrift oder deren Raum sowie literarische merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Die Verlagshandlung. .n - n i a ' nba maipn :maN naaaa faan Tas lamnb Tb Tn: rnaun Ta B'pbi .naanb.mTana Tan ,T"1 tkb nnsiann maana mnbn Ta;n .tras'üu irmpn Tan mb ums Tan ansb pinn mc: ttt t 'am b'h tnssbi TTn nmnbi .na tidt na it naan mpa nrnb Tin) -nan pisa nuJN BTinpb an i::a? Tan? naan bo npaiab aarn nT erb t (maa anm:a Tan a'ba man erb na BnaT nanpan , nriann TTa -jabn , pna: narr ms? ba amanan bban ns; a:. qx , “Ti pinn “n: abn n:ns awab nao niayabi nabnb ynb nbm:. ernnpa: nn nana BTinpn . maan nan aaT nerabrna tbcj nerr ni:a nierb erTinb , nnann nmm minsa a"a b"T Tana nvnanp Tau maia BTmna BTan naai Tnnan , 'ba naian 'n -|abannn ■’baa abn ba b"ran Tan baa , ''am ana ]’tta mmna nnerna n^pp-ra mnu amai /aipTi anan mnrr