Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 6 (1842)
- Issue
- Heft 3 (15.1.1842)
- Date
- 1842-01-15
- Page
- Seite 30 (sequence 2)
- Language
- German
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30 Preußen. Berlin, 31. Dezember. (Magdeb. Zeit.) Se. Majestät der König widmet gegenwärtig den Verhältnissen der Juden im Preußischen Staate seine besondere Aufmerksamkeit. Wie man hört, sollen fortwährend von den Israelitischen Gemeinden Bittschriften an Se. Majestät den König eingesandt; werden. Die kirchlichen und Schul-Angelegenheiten! der Juden sind dem Geheimerath Brüggemann vom j Minister des Kultus übertragen worden. - Burgsteinfurt, 25. Dezember. (Privatmitth.) i Unsrer Gemeinde, einer der größten in Westfalen, wurde vor Kurzem ein Glück zu Theil, dessen sich vielleicht nur noch wenige jüdische Gemeinden unsers Vaterlands erfreuen mögen; wir übergeben daher dieses erfreuliche Ereigniß mit den innigsten Gefühlen des Dankes für unsre väterliche Negierung der Deffentlichkeit. Obschon unsre Schule seit einer Reihe von Jahren sich in einem so guten Zustande befand, daß sie sich der besonder» Zufriedenheit der Behörden zu erfreuen hatte, und daß sie sogar von den Kindern der angesehensten christlichen Einwohner besucht wurde: so litt dieselbe dennoch an dem Mangel, woran leider noch die meisten Schulen unsrer Glaubensgenossen leiden. Halb öffentliche halb Privat- Anstalt hatte sie die Pflichten jener, und nur die Rechte dieser. — Es war daher das rastlose Bemühen unsrer Vorsteher, d. Herrn S. Jtzig, besonders aber des Herrn I. Weinberg, der unverdrossen an dem schönen Werke arbeitete, unsre Schule aus ihrer nachtheiligen Stellung zu heben, und es zu erwirken, daß sie den christlichen Schulen gleichgestellt werde. Großmüthig unterstützteunser hochverehrter Herr Bürgermeister sie in ihrem Bestreben, und der schönste Erfolg krönte das Bemühen dieser edlen Männer, wie es folgendes Reskript einer hochlöbl. Regierung zu Münster am besten darthut: „Auf die an des Königs Majestät gerichtete Jmmediat-Eingabe vom 26. Oktober v. I. deren Anlagen hierneben zurück erfolgen, eröffnen wir Ihnen nunmehr in Folge einer Verfügung des Königlichen Ministerii der Geistlichen - und Unterrichts-Angelegenheiten vom 19. v. M. daß die jüdische Schule zu Steinsurt als eine öffentliche mit den christlichen Schulen zu gleichen Rechten bestehende anerkannt worden ist, und daß daher.dem gestellten Anträge gemäß die zur Besoldung des Lehrers erforderlichen Schulgelder und Beiträge, nach vorheriger Feststellung vom Gemeinde - Empfänger empfangen werden sollen. Wir haben in dieser Beziehung das Erforderliche an den dortigen Landrath verfügt." Münster, den 27. November 1841. König!. Regierung. Abtheilung des Innern. An (gez.) Rüdiger, die Vorsteher der jüdischen Gemeinde Herrn I. Weinberg und S. Jtzig zu Steinfurt No. 14,303a. Polizei Sachen. Zugleich wurden auch vermöge einer Verfügung der hochlöblichen Regierung zu Münster, die Vorsteher Herren S. Jtzig und I. Weinberg als Schulvorstand bestätigt. .8 Brilon, 27. Dezember. (Privatmitth.) In Folge des Ausrufs in No. 37 d. Bl. sind für die verunglückten Glaubensbrüder in Smyrna bei dem hiesigen Rabbinat im Ganzen — nach Abzug des Porto's — 66 Thlr. Pr. Crt. eingegangen und durch Herrn Notar vr. Ricßer an das verehrliche Comite zur Versendung nach Smyrna befördert worden. Beigetragen haben innerhalb des diesseitigen Sprengels die Gemeinden: Werl, Gesecke, Oestinghausen, Arnsberg, Padtberg, Laasphe, Madfeld, Brilon, Warstein, Berleburg, Rüthen, Hüsten, Schmallenberg, Bigge, Neheim, Winterberg, Lenhausen, Anröchte, Meschede, Eslohe; außerhalb desselben die Gemeinden Gudensberg in Churheffen, Büren, Soest, Paderborn, Salzkotten, unter dem Sutroschen Rabbinat. Zurückgeblieben sind trotz wiederholten Schreibens Menden, Balve, Medebach, Alme, MarSberg, Erwitte, Horestadt, Attendorn, meist recht potente Gemeinden. Die Lauigkeit derselben bei einem so entsetzlichen Unglück, so wie die trotz großer Gemeinbezahl eingekommene kleine Summe veranlassen den Menschenfreund zu nicht erfreulichen Betrachtungen.— Deutschland. Hannover, 2. Januar. Wir geben hier aus der zwölften Sitzung der zweiten Kammer, in welcher der Gesetzentwurf über die Rechtsverhältnisse