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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1841-12-18 · Heft 51 (18.12.1841) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
5 (1841)
Issue
Heft 51 (18.12.1841)
Date
1841-12-18
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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v. Jahrgang. AllHemeine No. 51. Zeitung -es Zudenthums. Ein unpartheiisches Organ für alles jüdische Interesse. Redacteur: Verlag von Dr. Ludwig Philippson, Baumgärtners Buchhandlung Geistlicher der israelitischen Gemeinde zu Magdeburg. Leipzig. (Mit Königl. Sächsischer allergnädigster Concefsion.) Leipzig, den 18. December 1841. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Sonnabends, und wird jährlich 96 Dogen in Quart incl. des Titels, Registers u.s.w. umfassen. In Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrigr mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 12 Gr. für sechs Monate — 18 Gr. für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungsexpeditionw nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich die Königl. Sächs. wohllöbl. Zeitungs-Expedition allhieu unterzogen. An die Leser. Dir Mgemeine Zeitung des Judenthums wird auch im kommenden Jahre alle die Tendenzen verfolgen, die, von ihr bereits fünf Jahre thätig angestrebt, ihr die Theilnahme des Publikums in unvermindertem Maße erhalten haben. Wie das Streben der Redaktion, umfassend das Gebiet des Judenthums nach allen seinen Richtungen zu bearbeiten, und das Band zwischen dem Bekenntniß und den Bekennern zu verfestigen, gerade dadurch zu verfestigen, daß das Leben unsrer Religion in Vergangenheit und Gegenwart immer mehr zum Bewußtsein gebracht wird, unverändert geblieben, ja, mit der wachsenden Dauer unsres Zeitblattes zu immer erneueter Kraft belebt wird: so ist sie auch im nächsten Jahre der lebhaftesten Unterstützung gewiß, durch die sie mit dem Publikum im frischesten Wechselverkehr verharret. Die Redaktion der Allg. Zeit. deS Judenthums. Zeitungsnachrichten. Niederlande. Amsterdam. Durch eine Verfügung vom 8ten v. M. ertheilte der Minister des Kultus der „Hauptkommiffion für die israelitischen Angelegenheiten" den Auftrag, dafür zu sorgen, daß in allen Synagogen der Geburtstag des Königs (6ten Dezember) gottesdienstlich gefeiert werde, und zwar immer den nächsten Sonnabend nach dem Geburtstag, oder, wenn er auf einen Sonnabend fällt, an diesem selbst. Preußen. Brilon, 1. Dezember. (Privatmitth.) Die nachstehenden beiden Fälle sind als Beitrag zu den legislatorischen Verhältnissen der Preußischen Juden einer Veröffentlichung um so eher werth, als die darauf bezüglichen Ministerialreskripte in gewisser Hinsicht einander widersprechen und überdies noch zu manchen Betrachtungen Anlaß geben. Den Ansichten von Juristen und Theologen nicht vorzugreifen, lassen wir ohne Bemerkungen unsererseits die nackten Fakta folgen. Der jüngste dieser beiden Fälle, der hiesigen Rabbinatsregistratur, acta Erwitte R. 29. entnommen, ist Folgender: Unterm 25. Febr. 1839 ward der Herr Landrabb. Friedländer hier von den Eheleuten Elsbach zu Erwitte ersucht, ihre Ehe zu trennen, was demnächst am 4. März e)us,1., nachdem die Separanden eine notarielle Einigung über den mutuus consensus, resp. die Vermögensauseinandersetzung vorgelegt, ri-

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