Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 5 (1841)
- Issue
- Heft 44 (30.10.1841)
- Date
- 1841-10-30
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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t.z-hM-g. Ällgemeine R-. 44. Zeitung -es Zu-enthums. Ein unpartheiisches Organ für alles jüdische Interesse. Redakteur: Dr. Ludwig Philippfon, Geistlicher der israelitischen Gemeinde zu Magdeburg. Verlag von Baumgartners Buchhandlung zu Leipzig. (Mit Königl. Sächsischer allergnadigster Concession.) Leipzig, den 30. Oktober 1841. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Sonnabends, und wird jährlich 86 Bogen in Quart incl. des Titels, Registers u.s. w. umfassen. In Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig? mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — I Thlr. 12 Gr. für sechs Monate — 18 Gr. für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeiiungsexpeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich die Königl. Sachs. wohllöbl. ZeitiMgs-Expedition allhier unterzogen. Zeitungsnachrichten. Rußland und Polen. Berlin, 16. Oktober. (Privatmitth.) Es wird in den, Rußland und Polen angränzenden Ländern angenehm sein, von Folgendem Kenntniß zu haben, welches das Reisen jüdischer Kaufleute nach Rußland betrifft, und von dem Ministerialblatt (No. 11) mitgetheilt wird. Verfügung an den Königl. Landrath des Fraustadtschen Kreises, Posenschen Regierungsbezirks, die Paßertheilungen an Juden nach Rußland betreffend, vom 14. Juli 1841. Nach einer Verfügung des Kaiserlich Russischen Ministem vom 30. November 1839 ist den fremden Juden der Aufenthalt in Rußland zum Betriebe von Handelsgeschäften und an denjenigen Orten auf Ein Jahr gestattet, wo sich überhaupt Juden niederlassen dürfen; indessen müssen' sie den Zweck ihrer Dienstreise bei den betreffenden Kaiserlich Russischen Gesandtschaften, welchen ihre heimathlichen Pässe zur Visirung vorzulegen sind, näher Nachweisen. Dieser Nachweis ist dadurch zu führen, daß die fremden Juden I) Fakturen, aus welchen die Absendung von Maaren, nach einer Russischen Zollstation oder nach einem Russischen Hasen hervorgeht, 2) Briefe von Russischen Kaufleuten, welche ergeben, daß der Inhaber wirklich Handelsgeschäfte an den betreffenden Orten in Rußland betreibt, und 3) Quittungen Aber die bei früheren Handelsgeschäften in Rußland berichtigten Steuern beibring«. Bei diesen Bestimmungen ist nicht zu erwarten, daß die hiesige Kaiserlich Russische Gesandtschaft dem von Ew. ic. in dem Berichte vom 10. d. Mts. für den jüdischen Kaufmann N. zur Reise nach Rußland beantragten Ministerial-Passe, dessen Bewilligung sonst kein Bedenken entgegensteht, das Visa ertheilen werde, ehe nicht den obigen Erfordernissen genügt worden ist. Ew. rc. haben hiernach das Weitere zu veranlassen und evelltüickiter die darauf von dem N. beigebrachten Nachweise hieher einzureichen, Berlin, den 14. Juli 1841. Ministerium des Innern. Polizei-Abtheiluttg. v. Meding." Preuße«. Berlin, 16. Okt. (Privatmitth.) In der jüngsten Nummer des Ministerial-Blattes Mo. 11) liest man folgende Verfügung an die Königl. Regierung zu Düsseldorf, betreffend die Befreiung jü-