Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 5 (1841)
- Issue
- Heft 43 (23.10.1841)
- Date
- 1841-10-23
- Page
- Seite 614 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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614 spenst hier und da herumspukt. Kein Gottesdienst, keine Predigt, keine Stätte für die Jugend in den oft so zahlreichen Gemeinden! Gut, dazu seid ihr zu gleichgültig oder zu stumpfsinnig. Aber noch ein Anderes, das Euch als Menschen empören müßte und Euch doch so natürlich erscheint: Warum wechselt Ihr alle Augenblicke Eure jüdischen Beamten, jagt sie förmlich fort und macht ganze Familien unglücklich; und das oft um eine Milz und eine Leber, und das auch von Gemeinden wie Graudenz und Marienwerder. Marienwerder,, diese Stadt der Wurst-Aufklärung, die mit einem christl. Chor und christl. Prediger Synagogen einweiht, möge sich diese Worte besonders ad Dotam nehmen. Herr Redakteur: ich bitte diese Worte ungeschmälert aufzunehmen, sie sind leider wahr, und Ihr eignes Blatt das täglich neue Lebenszeichen bringt und hier auf die stete, dumpfe Lautlosigkeit stößt, muß sie noch mehr bestätigen. Schub in (Posen), ». Dkt. (Privatmitth.) Im vorigen Jahre legte ein Brand fast unsre ganze Stadt in Asche, worunter besonders auch die jüdischen Einwohner litten. Dennoch ist es dem unermüdlichen Eifer des würdigen Stadrraths und Verwaltungsbeamten, Herrn Moritz Alexander, gelungen den vor der Feuersbrunst begonnenen Bau einer neuen Synagoge zu vollenden. Am 14. v. M. wurde dieselbe recht feierlich eingeweiht. Der König!. Landrath, der Magistrat, der Gerichtsdirektor u. a. m. wohnten der Feier bei, bei der der hiesige Rabbine auch eine deutsche Rede hielt. Festmahl und Ball beendigten den schönen Tag. Breslau, 26. Sept. (Privatmitth. Schluß.) Im Jahre 1792 wurden neue Zusätze zu den Statuten der Ob. Kad. gemacht, wonach zum Vorsteheramt nur der befähigt ward, welcher 6 Jahre mit Krankenbesuch und Todtenbestattung sich beschäftigt ■ hat. Zur Krankenpflege wurden sämmtliche Mitglieder herangezogen, und durch's Loos bestimmt. Ferner: „Wenn Jemand drei Tage zu Bette liegt, muß der Monatsvorsteher anfragen, ob der Kranke Besuche anzunehmen wünscht. In diesem Falle werden höchstens drei Personen auf einmal zugelaffen. Der Vorsteher soll darauf sehen, daß Schwerkranke und Sterbende nicht durch Zudrang belästigt werden, und daß außer den Vorstehern nur IO Petsonen auf einmal anwesend sind." Für die Grabstätte und das Begräbniß eines ölten Mitgliedes müssen 16 Thlr., eines Knaben 4 Thlr., eines Kindes unter einem Jahre 2 Thlr., und eines Abort 2 Gulden, für das Setzen eines Leichensteines aber 5 Thlr. 10 Sgr. entrichtet, oder ein Pfand von diesem Werthe gegeben werden. Für ein Mitglied, das vor Ablauf der ersten 4 Jahre seit dem Beitritt zur Brüderschaft stirbt, oder für dessen Angehörigen, werden alle vorige Posten doppelt bezahlt. Für Nichtmsiglieder setzen die Vorsteher unter Zuziehung der Inspektoren die Kosten fest (wahrscheinlich, wie es das Reglement vorschreibt, nach dem Vermögen). Das Auswählen der Grabstätte ist Sache des sungirenden Monatsvorstehers, der dabei von einem seiner Kollegen unterstützt wird; auch darf ohne sein Vorwissen, weder ein Grabstein, gesetzt, noch eine - Inschrift verfertigt werden. Todestag, Ort der Grabstätte, rechter und linker Nachbar der Begrabenen, alles dies soll genau verzeichnet werden." Im Jahre 1800 brach ein bedeutender Zwist zwischen den Gemeindevorstehern und der 0b. Kad. aus, da letztere unter die Autorität der ersteren kommen sollte, welcher nach vielen Jntriguen und beiderseitigen Verlüsten beigelegt ward. 1806 litt das Hospitalgebäude außerordentlich durch die Belagerung. Das Edikt vom 11. März 1812 wirkte auch auf die 0b. Kad. ein, und das Hospital erhielt von der Zeit ab selbst von Christen öfter Legate. Im Kriege 1v13 entwickelte es eine große Energie, und wurde 181» sogar ein dritter Arzt angestellt, und 1822 ein zweites Krankenhaus hergerichtet. Von den 900 Mitgliedern der Gemeinde gehörten damals 400 zur 0b. Kad. In demselben Jahre bildete sich auch ein fester Verein, welcher die Todtenbestattung besorgt, und zwar aus 18 Männern. Da es gewiß eine hohe religiöse Aufopferung heißt, wenn in einer Gemeinde von 6000 Seelen 18 Männer diese Pflicht übernehmen, so setzen wir das. Referat über die Statuten her. „Die Achtzehnmänner stehen in unmittelbarer Verbindung, und unter Aufsicht der jedesmaligen Vorsteher der 0b. Kad., deren Anordnungen sie pünktlichen Gehorsam zu leisten schuldig sind. In ihre Zahl kann Niemand ausgenommen werden, der nicht Mitglied der Brüderschaft, und wenigstens