Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 5 (1841)
- Issue
- Heft 41 (9.10.1841)
- Date
- 1841-10-09
- Page
- Seite 591 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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591 Jas Gazaga und ist in die päpstlichen Gesetze übergegangen. An gerichtlichen Fragen und Streitigkeiten fehlt es dabei nicht, wenn es sich um Ausbesserung und Verschönerung der Wohnungen handelt. Die nöthigen Ausbesserungen sind durch das Jus Gazaga^berückstchtigt, und können keine Modifikation des Zinses herbeiführen, ja dies geht so weit, daß, wenn ein Haus einstürzt und der Eigenthümer es wieoer aufbauen läßt, der alte Miethsmann das Recht hat, das neue Haus zu den früheren Bedingungen zu beziehen. Ueber Entschädigung für Erweiterungen oder nicht unumgänglich nöthige Ausbesserungen entscheidet freundliches Uebereinkommen oder das Gericht. Vor böswilligen Belästigungen, sind die Juden durch besondere Verordnungen und durch ihre Prasidentur geschützt. Eigentlich soll der Senator, als oberste städtische Behörde, dafür Sorge tragen, und auf das Vechaltniß zu ihm in seiner Eigenschaft als Haupt des Volkes (wovon die päpstliche Regierung, seit sie im fünfzehnten Jahrhundert wieder zu Kräften gekommen, ihm nicht viel gelassen) bezieht sich die alte Sitte der Huldigung, welche die Gemeinde jedes *Jahe zu Anfang des Karnevals im Palast der Konservatoren auf dem Kapitol zu leisten genöthigt ist. Das Schimpfliche, welches diese Ceremonie ehemals an sich trug, ist glücklicherweise abgeschafft worden; jetzt ist sie nichts, als eine sehr uninteressante, wenige Minuten währende Formalität, zu welcher neugierige Fremde im beginnenden Fastnachtstaumel schaarenweise Hinzuströmen pflegen, um höchst unbefriedigt wieder nach Hause zu gehen. Das Ganze beschränkt sich gegenwärtig auf die Ueberreichung einer unbedeutenden Summe Geldes und der in ganz Italien üblichen Preisteppiche (palii), welche bei den verschiedenen, während des Karnevals stattst'ndenden Pferderennen als Prämie vertheilt werden, und von denen einer von Gold-, der andere von <Pilberstoff ist, zwei von Sammt und vier von Brokat. Als die Lehnsrechte und Gefälle unter Pius VH. im Kirchenstaat abgeschafft wurden, wollte auch die jüdische Korporation dieser Verpflichtung sich entziehen, indem sie behauptete, dieselbe gehöre in das Gebiet der Baronalgerechtigkeit des Senates. Von einer zur Untersuchung der Ansprüche einberufenen Kommission ward indeß die Sache ablehnend entschieden. Die Zahl der in den altern Provinzen des Kirchenstaats befindlichen Israeliten beläuft sich auf ungefähr 6700. Von diesen kommen auf die Stadt Rom 4500, auf Ankona 1800, während die übrigen 400 auf Bologna, Perugia, Spoleto, Terni u. s. w. sich vertheilen. wo kein Ghetto eingerichtet ist. Das vormalige Herzogthum Urbino zahlt gegen 1100, nämlich Sinigallka, der Schauplatz der besuchtesten Messen Italiens, 500, Pesaro 400; Urbino selbst, welches jetzt auf keinen bedeutenden Verkehr mehr Anspruch machen kann, obgleich neue, vortreffliche Straßen ihm von seiner thronenden Höhe aus die Verbindung mit Toskana erleichtern, nur 1o0; der Rest in dem abgelegenen Gebirgsstädtchen Gubbio. Die ferraresische Provinz hat etwa 2250 aufzuweisen, von welchen 1800 auf die alte Hauptstadt der Ejle, 300 auf Lugo, 150 auf Cento kommen. Der Nachkomme der Este, der Herzog von Modena, hegt gegen dieses Volk weniger gnädige Gesinnungen aks seine Vorgänger. Die jüdische Gesammrbevölkerung übersteigt also 10,000 Seelen auf ungefähr 2 Millionen 800,000 Einwohner im ganzen Staate. Beinahe alle widmen sich dem Handel und Gewerbe, und * in Rom selbst ziehen sie immerfort als Hausirer durch die Straßen, wahrend die Weiber, wie ich bereits erwähnte, zum Ausbeffern der Kleidungsstücke, worin sie beinahe allerwarts eine große Gewandtheit haben (u. A. in Konstantinopel, wo sie sich fast ausschließlich damit und dem Trödel beschäftigen), in die Hauser gehen. Die Zahl der Reichen ist nicht groß, die der Armen unverhältnismäßig. Sie haben ibre Rabbinen, Schulen und Stiftungen, wie Gesellschaften zu wohlthätigen Zwecken; es fehlt aber viel daran, daß alles so wohl geordnet und eingerichtet wäre, wie in Livorno. Bürgerliche Rechte genießen sie nirgends und sind folglich von Aemtern, welche sie auch sein mögen, ausgeschlossen, wie sie denn überhaupt blös geduldet sind und ursprünglich zum römischen Volke in einem Vasallenverhältniß stehen. Ebenso wenig können sie inländische Universitäten besuchen, um z. B. den medizinischen Doktorgrad zu erhalten, da aus den hohen Schulen des Kirchenstaats überhaupt das katholische Glaubensbekenntniß zur Promotion erforderlich ist. In diesen und andern Dingen haben die Päpste ihre Grundsätze immer offen ausgesprochen, und Klemens XIV. erklärte im Jahr 1770, eben in Bezug auf die Verhältnisse der Israeliten, in Sachen, wo der Glaube in Betracht komme, könne der Papst auf die Sitte anderer Nationen keine Rücksicht nehmen. Sonst sind, namentlich in unfern Tagen, die Juden in Wandel und Verkehr ziemlich ungehindert.