Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 5 (1841)
- Issue
- Heft 39 (25.9.1841)
- Date
- 1841-09-25
- Page
- Seite 564 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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564 düng zustand. Wollte ein Fremder in die Korporation ausgenommen werden, so mußte er sich der Ballotage unterwerfen; war sie günstig ausgefallen, so wurde sein Name Ln ein auf dem Zollamte offenliegendes Buch eingetragen, und von dem Augenblicke an konnte er weder Schulden halber, noch wegen früher begangener Verbrechen zur Verantwortung gezogen werden. Die Immunität ging so weit, daß selbst die Inquisition in Fällen von offenkundiger Apostasie keine Gewalt hatte. Der unendlichen Mißbrauche wegen fand Lndeß die großherzogliche Regierung nachmals sich veranlaßt, jene Bewilligung in so weit einzuschranken, daß begangene Verbrechen ganz ausgeschlossen wurden und von den Schulden solche, die während der jüngstvergangenen drei Monate gemacht worden waren — eine Restriktion, gegen welche die Israeliten immer, aber vergebens, Einspruch thaten, und die um so nothwendiger war, als alle Schurken benachbarter Staaten von dem durch die Livornina (wie das Privilegium hieß) gewährten Schutz Vortheil zogen. Es konnte auch wol nicht in der Absicht der Regierung liegen, aus bloßer Rücksicht für die Vermehrung der Bevölkerung dem Kredit des Livorneser Handels zu schaden, indem sie die Stadt fortwährend zu einem Asyl des Abschaums anderer Länder machte. Es war den Juden gestattet, gleich den Christen, jeder Gattung des Handels und Verkehrs sich zu widmen, und sowol innerhalb der Grenzen des Großherzogthums wie auswärts wurde ihnen gleicher Schutz wie den Landeskindern zugesagt. Ihre Handtungsbücher, sofern sie die von den Gesetzen verordnete Form hatten, galten vor dem Gericht ebenso wie die der Christen, und ihr Zeugniß wurde in gleicher Weise angenommen. Von der Verpflichtung, das Abzeichen zu tragen, waren sie befreit, ebenfalls von den besondern Abgaben, die auf ihren Glaubensgenossen in Florenz und Siena lasteten und von allen Quälereien des Fiskus. Sie konnten den Doktorgrad in der Arzenei - und Wundarzeneikunst erlangen, und sowol unter den Ihrigen als unter Christen die Heilkunde ausüben. Die Beschränkung in Betreff christlicher Dienstboten wurde gleichfalls aufgehoben. Sie wurden zu Kontrakten aller Art befähigt, konnten Grundeigenthum erwerben und testamentarisch verfügen, und erlegten dieselben Gerichtsgebühren, wie alle andern. So waren sie in vielen Dingen christlichen Nationen gleichgestellt. (Fortsetzung folgt.) Anzeiger. In demselben werden Annoncen aller Art gegen I^Ngr. (1 Gr.oour.) Gebühren für die gespaltene Seile aus Petit-Schrift oder deren Raum sowie literarische merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Die Verlagshandlung. Bei G. P. Aderholz in BreSlau ist so eben erschienen : Gratzer, vr. I. Geschichte der israelitischen Kranken-Verpflegungs-Anstalt und Beerdigungs-Gesellschaft zu Breslau. Zur Einweihungs-Feier des Fränkelschen Hospitals am I. September 1841. Mit 2 Ansichten, gr. 8. geh. 15 Ngr. (12 gGr.) Der Inhalt vorstehender Schrift dürste namentlich für den israelitischen Leser von großem Interefle sein, da sie mit der Geschichte eines Vereins, der in ganz Israel verbreitet ist, der Olietrra. Kaddischa, auch die der Juden in Breölau und deren Gemeinde behandelt. Als Gelegenheitsschrift gehört sie billig zu denen, welche von einer der großartigsten Wohllhaten der Gegenwart Rechenschaft giebt und in dieser Beziehung hat sie es außer dem großen für Humanität erwärmten Lesekreise, noch mit dem Arzte zu thun, der darin von dem Beginn einer den Anforderungen der Kunst entsprechenden Hospitalanstalt Nachricht findet. (Zum Besten der durch den Brand Verunglückten in Smyrna.) Gottes Segen über Volk «nd Land. Predigt über 5. Buch Mos. Cap. 26, V. 15. am Sabbat den II. Elul 5601 (28. August 1841) gehalten im Neuen Israelitischen Tempel zu Hamburg von vr. Frankfurter. Hamburg, in Commission bei B. S. Berendsohn. Preis 34 Ngr. (3 gGr.) jedoch ohne der Wohlthätigkeit Schranken zu setzen. — Von Michaeli d. I. ab kann ich einige Knaben in Pension nehmen. Posen, im Sept. 1841. A. Wiener, cand. tbeol. jud. Vorsteher einer Privatschule hier. Druck von -Z. B. Hirfchfrld.