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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1841-07-10 · Heft 28 (10.7.1841) · p. Seite 399

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
5 (1841)
Issue
Heft 28 (10.7.1841)
Date
1841-07-10
Page
Seite 399 (sequence 3)
Language
German
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399 ist von ihrer Belastung zu Gemeindeämtern durchaus keine Gefahr für unsere Religion zu befürchten." Bischof von London (der gelehrte Dr. Chas. Jas. Blomfield, Herausgeber vieler theologischen Schriften, aber auch des heidnischen Aeschylus und Kallimüchus): „Ich höre mit tiefstem Bedauern, daß mein sehr hochwürdiger Freund mit seinem Talent und seiner Gelehrsamkeit für die Sache des Jrrthums in die Schranken tritt. Mein sehr hochw. Freund hat gesagt, wenn die Juden nicht an das neue Testament glauben, so glaubten sie mindestens an das alte; er gab dabei zu verstehen, es säßen in den Gemeinderäthen der englischen Städte vielleicht einzelne Leute, die weder an das alte noch an das neue glauben. Gott verhüte, daß dem also sei! Indessen es ist möglich, daß unter dem Namen eines Christen ein und der andere Munizipalbeamte einen Ungläubigen, einen Atheisten verbirgt; Gott allein schaut in die Herzen. Davon fragt es sich aber hier nicht. Die brittische Verfassung schreibt vor, daß die Beamten, die Gesetzgeber des Landes Bekenner des Christenthums seien; in Folge der Annahme dieser Bill bekämen wir aber ins Parlament nicht bloß Laue und Indifferente im Christenthum, sondern offene Gegner und Verächter unseres Glaubens. Von diesem einen Gesichtspunkt aus stimm' ich gegen die Motion. Was die Juden selbst betrifft, so fühle ich für viele ihrer Stamm - und Glaubensgenossen aufrichtige Hochachtung. Ich kenne viele von ihnen als Männer vom edelsten Wohlthätigkeitssinn, der zwischen Jud und Christ keinen Unterschied macht, und ich stehe nicht an zu sagen, daß mancher Jude für manchen Christen ein Muster sein könnte. Dabei dürfen wir aber nicht vergessen, daß die Tonangebenden unter den europäischen Juden nicht sowol der Lehre Mosis als den visionären Lehrsätzen des Talmud folgen, durch welche der große Haufe im Dunkel der Unwissenheit erhalten wird. Zudem glaub' ich, daß nur sehr wenige Juden in England bei der vorliegendem Maßregel interessirt sind; die geringeren Klassen kümmern sich nicht darum. Ja, ich zweifle, ob wahrhaft gläubige und gewissenhafte Juden sich berechtigt halten würden Aemter unter dieser Bill anzunehmen. Die Frage ist in kurzen Worten: sind Ew. Lordschaften geneigt das große Grundprinzip unserer Verfassung aufzuheben und die Nationalhuldigung zu beseitigen, die bisher der christlichen Religion in England erzeigt wurde?" Aus einer Schkußbemerkung des Marquis v. Buhe scheint hervorzugehen, daß die Eidesformel (öeclaratioo), welche jetzt die Juden von den Gemeindeämtern ausschließt, erst seit der Munizipalreformakte besteht, daß es aber auch jetzt noch von der Mehrheit eines städtischen Raths abhängt, ob er diese Eidesformel fordern oder erlassen will, so daß demnach die Ausschließung eines Juden doch umgangen werden kann. Lord Bute meinte, eben weil er ein Christ sei, unterstütze er die Bill, denn das erste Gebot des Christenthums sei, nach der Gottesliebe— Menschenliebe, und kraft dieses Gebots gebührten auch allen Unterthanen Ihrer Majestät gleiche Rechte in England. Die Bill wurde, wie schon erwähnt, mit 98 gegen 64, also mit einem Mehr von 34 Stimmen, verworfen. — Deutschland. Hannover, 1. Juni. (Privatmitth.) Indem über die bisherige Wirksamkeit des Vereins „zur Beförderung von Handwerken unter den Israeliten des Königreichs Hannover" nachstehend kurz berichtet werden soll, ist zur gehörigen ^Würdigung jener Wirksamkeit die Bemerkung voranzuschicken, daß der genannte Verein gegen das Ende des Jahrs 1833 in der zuversichtlich gehegten Hoffnung einer baldigen Verbesserung der bürgerlichen Lage der einheimischen Israeliten gegründet wurde. Es ist bekannt, wie jene Hoffnung endlich im Jahre 1837 der Verwirklichung ganz nahe gebracht, dennoch aber bisher nicht erfüllt ward, und leuchtet es von selbst ein, daß diese Verzögerung einen nachtheiligen Einfluß auf die Wirksamkeit eines Vereins haben muß, der es sich zur Aufgabe macht, unbemittelte einheimische Israeliten zu Gewerben hinzuleiten, von denen sie in unserm Vaterlande selbst gegenwärtig noch immer gesetzlich ausgeschlossen sind, und der, behuf Lösung dieser Ausgabe, keine anderen äußeren Mittel besitzt, als Helche ihm die laufenden Beiträge seiner Mitglieder gewähren. — Hielt unter solchen Umständen die Direktion des Vereins nun gleich es nicht für geeignet, den Umfang und die Wirksamkeit des letztern möglichst und zwar zunächst durch größere Publicität und öffentlichen Aufruf zu Unterstützungen zu erweitern, so hatte doch der fragliche Verein, wenn auch

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