Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1841-06-26 · Heft 26 (26.6.1841) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
5 (1841)
Issue
Heft 26 (26.6.1841)
Date
1841-06-26
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3225173-3225200--03625-3313172
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

v. 3-hrg-mg. Allgemeine No. SV. Zeitung des Zvdeuthums. Ein unpartheiisches Organ für alles jüdische Interesse. RedacLeur: Verlag von Dr. Ludwig Philipps»», Baumgärtners Buchhandlung Geistlicher der israelitischen Gemeinde zu Magdeburg. g# Leipzig. (Mit König!. Sächsischer allergnadigster Corrcession.) Leipzig, den 26. Juni 1841. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Sonnabends, und wird jährlich 96 Bogen in Quart incl. des Titels, Registers u.s.w. umfassen. In Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 12 Gr. für sechs Monate — 18 Gr. für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungsexpeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich die Königl. Sacks. wohllöbl. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Zeitungsnachrichten. Großbritannien. Parlamentsverhandlungen. Oberhaus. Sitzung vom 3. Juni. Der Marquis von Bute beantragte an diesem Abend die zweite Lesung der Bill, wonach, um die Juden zur Bekleidung von Munizipal-Aemtern zu befähigen, der bei dieser Gelegenheit zu leistende Schwur in eine bloße Erklärung, mit Weglassung der christlichen Eidesformel, umgewandelt werden soll. „Nach den alten lokalen Munizipalgesetzen," sagte der Antragsteller, „war den Juden gestattet, als Kommissarien für die Pflasterung, die Erleuchtung, Bewachung u. s. w. zu fungiren, und als diese Gesetze durch die Munizipal-Bill aufgehoben wurden, da war den Juden auch der Eintritt in den Stadtrath nicht mehr gestattet. Da nun aber die Pflichten der Stadträthe in vielen Fällen dieselben sind, wie die jener Kommissarien, so sehe ich nicht ein, aus welchem Grunde man einen Unterschied dazwischen machen will, und warum die Juden nicht zu Munizipal-Aemtern zugelassen werden sollen. Uebrigens läßt sich auch das jetzige Gesetz umgehen, und es ist daher jedenfalls besser, die Zulassung der Juden zu Munizipal-Aemtern durch ein Gesetz direkt zu gestatten. Ich trage daher auf die zweite Lesung der Bill an." Der Erzbischof von Canterbury widersetzte ' sich der Bill, obgleich, wie er sagte, er sich nur j ungern gegen die Aufhebung der Beschränkungen! erkläre, die auf einem Theil der Unterthanen ihrer! Majestät lasteten. „Ich stimme der Bemerkung gern; bei," fuhr er fort, „daß, während einige Dissenters! sich Angriffe auf die herrschende Kirche erlaubt ha- ' den, dies niemals von Seiten der Juden geschehen i ist. Aber hierauf lege ich gar kein Gewicht, denn! bei einer Frage, wie die vorliegende, muß man nicht j auf die Gesinnungen und den Charakter der Einzel-! nen sehen, sondern auf die Grundsätze, zu denen sie! sich bekennen. Ich spreche hier nicht gegen den Cha- > rakter der Juden; meine Einwürfe gelten nur ihrer | Religion, die, wie liberal auch die einzelnen Beken-! ner derselben sein mögen, doch dem christlichen Glauj den wesentlich und entschieden feindselig und auf die j Voraussetzung gegründet ist, daß dieser Glaube ein ' Gewebe von Betrug und Täuschung sei. Unter die- . sen Umständen glaube ich, daß, wenn man die Ju-! den an der Entwerfung und Ausführung unserer Gesetze theilnehmen läßt, der Charakter unserer Ge-; setzgebung verändert und England nicht länger ein! christliches Land sein würde. Ich hege durchaus keine j lieblose Gesinnungen gegen die Juden; thäte ich dies,! so würde ich mich des Namens Christ für unwürdig; halten. Ich wünsche in der Thal, die Mächte Euj ropa's möchten sich mit England vereinigen, um ausgedehnte Maßregeln für die Sicherstellung der Juden und Christen zu treffen, die jetzt in elender

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.