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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1841-06-05 · Heft 23 (5.6.1841) · p. Seite 336

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
5 (1841)
Issue
Heft 23 (5.6.1841)
Date
1841-06-05
Page
Seite 336 (sequence 16)
Language
German
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336 durch also das Allerheiligste wie das Heilige wieder «ntsündigt, und zu ihrem Zwecke abermals geheiligt wurde. Hatte aber nur der Einzelne gefehlt, ^genügte es, das Blut an die Hörner des Hofaltars zu bringen, weil der einzelne Israelit nur am Hofe des Heiligthums fehlen konnte. Je bedürftiger aber der Mensch der Sühne, und je mehr die Sühnung Grundlage, Grundbedingung aller Heiligung ist, desto geheiligter, gebundener an seinen Zweck mußte das Sündopfer sein. Die Tilgung der Sünde ist der Triumph der geoffenbarten Religion, und, dem sündhaften Menschen gegenüber, mehr Heiligung, als selbst die unmittelbarere Annäherung zu Gott, die sie allein möglich macht. Darum ist das Sündopfer hochheilig, und die Entheiligung desselben auch in seinen geringsten Lheilen mußte ve?mstden werden. Daher die einzelnen Vorsichtsvorschrifi^m Diesem und seinem Zwecke gemäß konnte es gen und heiligenden" Priestern überlassen iW und wenn es für den Oriester selbst war, mußte es völlig vernichtet werden, dies jedoch nur an einem Orte, der immer noch Zusammenhang mit dem Heiligthum hatte, also am Aschenhaufen. — Die dritte Gattung cm, Schuldopser, wurde gebracht auf eine spezielle Sünde, durch die sich das Individuum, abseitens des Heiligthums, verunreinigte. Bei ihm ist allerdings das Bekenntniß der Schuld die Hauptsache, die daher speziell beim dön vorgeschrieben ist ä, 5. 4 Mos. 5, 7. Weil nun weder das Heil, selbst zu entsündigen war, so daß das Sprengen des Blutes nur an den Altar kommen konnte, eben so wenig aber wegen der Schuld eine unmittelbare Erhebung, also auch nicht Verbrennen des Ganzen stattfinden kynnte: so tritt keine dieser Handlungen in den Vordergrund, und nur das mit voraufgegangenem fpc/ ziellem Bekenntniß bedingte Handauflegen, wie daß das ganze Opfer dem Priester gehörte, also die Hingabe des Opfers an sich macht das Wesen dieser Gattung aus. So wie daher, wenn die Schuld eine Benachtheiligung eines Menschen betroffen, der Ersatz mit einem Fünftel Aufgeld vorausgegangen sein mußte: so ist das Opfer ein Ersatz für das durch die Schuld zerstörte Verhältniß zu Gott, also gewissermaßen eine wulct», eine Strafe. —. (Schluß folgt.) Anzeiger. Zn demselben werden Annoncen aller Art gegen IjNgr. (IGgr.) Gebühren für die gespaltene Zeile aus Petit-Schrift oder deren Raum sowie literarische merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Die Berlagsharrdlung. Bei Gebrüder Bonn in Wltcna ist erschienen und in allen Buchhandlungen (durch I. Fr. Hammerich in Altona) zu haben: Meditationen über die Verhandlungen, betreffend die bürgerliche Stellung der Mosaiten in den Ständeversammlungen Schleswig-Holsteins, im Jahre 1840. Neue Folge von Doetor Steinheim. gr. 8. 70 S. 10 Ngr. 8 Ggr. 10 Sgr. In meinem Berlage ist so eben erschienen und kann durch C. L. F ritz sch e in Leipzig, und von allen Buchhandlungen bezogen werden: fiua Chinuch libne Mizvstz, oder Stunden der Weihe für israelitische Conftrmauden in einer Reihe von Betrachtungen über die wesentlichsten Punkte der mosaischen Lehre von M. Creizenacb, Dr. Nebst einem Anhang jüdischer Gedichte von Dr. Theodor Crenzenach. gr. 8. broch. Preis 20 Ngr. 16 Ggr. 1 fl. 12 kr. Herr vr. C reize nach nimmt bekanntlich durch seine von eben so großer Gelehrsamkeit als forschendem Geiste zeugenden theologischen Werke einen der ersten Plätze unter unsern winenschaftlich gebildeten Theologen ein, so wie er, als praktischer Religionslehrer ausgezeichnet ist. In dem gegenwärtigen Zwecke hat er der israelitischen Jugend und den ReligionS-Lehrern ein sehr schätzbares Hilfsmittel in die Hand gegeben. In edelster und zugleich populärer Darstellung bat er die Religions-Lehre, so weit sie in den Kreis der Confirmanden gehört, entwickelt und nichts unberührt gelaffen, was zur Befestigung eines erleuchteten Glaubens in den Herzen der Jugend dient. Es wird bei der Confirmation mit dem besten Erfolge gebraucht werden und segensreich wirken. M. L. St. Goar, in Franks, a. M. Druck von I. B. Hirschfelk

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