Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 5 (1841)
- Issue
- Heft 21 (22.5.1841)
- Date
- 1841-05-22
- Page
- Seite 303 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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3U<I das Blutsprengen aber nur immer ein einzelner Th eil. Denn wenn die Sühnung die Hauptbedeutung aller Opfer wäre,warum giebt es noch außer den Opfern zur Sühnung der Schuld und Sünde andere, die so gänzlich von jenen unterschieden sind? Wie ließen sich dann insonders die trubÄ damit vereinen, deren Hauptinhalt Dank für erhaltene Wohlthaten ist? Wie soll ferner der, jedem Opfer immer wiederholt bergelegte Rame '“'m 3 Mos. I, 9. 13. 17. 2, 3. 9. 10. 11. 16. 3, 3. 5. 9. 11. 14. 16. 7, 5. 25. 30. und an unzähligen Orten, erklärt werden, der neben pnp als der allgemeine Ausdruck für Opfer erscheint, und gerade das Verbrennen des ganzen oder bestimmter Theile hervorhebt? Warum hat das Opfer, welches das allgemeinste und bedeutsamste, nie fehlende, vom heil. Worte selbst als das vorzüglichste bezeichneke ist, als nbis gerade vom Verbrennen den Namen? Wird nicht durch die ununterbrochen brennende Flamme, die nie erlöschen durfte, das Verbrennen als wesentlichstes Moment bezeichnet? Allerdings enthält jedes Opfer zugleich die Sühnung, wie es auch vom Ganzopfer heißt 1, 4., indeß ist diese nur bei den Sund- und Schuldopfern die Hauptsache, bei den übrigen tritt sie vor der eigenthümlichen Bedeutung zurück. Darum findet bei allen Opfern das Blutsprengen statt, bei den Sünd- und Schuldopfern ist es aber die Hauptsache, und nur hier muß das Kleid, wenn von ihrem Blut daraus gekommen, gewaschen, nur hier das irdene Gefäß zerbrochen, das eherne gescheuert werden. Ganz verfehlt ist daher auch Baehr's Erklärung der vegetabilischen Opfer (nnsa) als Vervollständigung der animalischen, indem sie das bringen, was das Blut, also den Nesesch erhält und ihm Bestehen giebt. Denn dann hätten sie nach der Theorie Baehr's gerade bei den eigentlichen Sühnopfern statt finden müssen, bei denen sie gerade fehlten.- Nach zwei Kriterien unterscheiden sich die Opfer unter einander: 1) in solche, deren Blut an die Hörner des Altars kommt (resp. an den Vorhang und die Hörner des Räucheraltars) nNtan, diesem gegenüber stehen alle anderen, deren Blut an den Altar kömmt; 2) in solche, die ganz verbrannt werden nbv, diesen gegenüber liehen alle anderen, von denen nur die Fettstücke verbrannt werden; 3) in solche, die außer den zu verbrennenden Fettstücken ganz den Priestern gehören, v«», und 4) in solche, die außer den'zu verbrennende» Fettstücken und gewissen Priesterstücken (rechte Schulter und Brust) dem Opfernden selbst gehören v'ubw. Hieraus geht hervor, daß in der ersten Gattung das Sprengen des Blutes die Hauptsache, in der zweiten das Verbrennen die Hauptsache, in der dritten die Hingabe des Opfers die Hauptsache, in der vierten die bloße Opferhandlung an sich die Hallptsache ist. Bemerken wir nur hier gleich die große Einfachheit des mos. Kultus, indem er den Ungeheuern und mannigfaltigsten Dpferkodex der heidnischen Völker auf 4 Formen reduzirt, welche alle Modalitäten umschließen: so können wir doch zum Hauptbegriff des Opfers erst gelangen, wenn wir erst die Bedeutung dieser Hauptmomente des Opserns, wie sie in den 4 Gattungen verschieden vorwaltend hervortreten, gefaßt haben. 1) Das Handauflegen, welches von den rabbinischen Auslegern als die Imputation der Sünde auf das Thier gedeutet wird — dann hätte aber diese Handlung bei den '»b« nicht stattsinden müssen — von Baehr: „als das Hingeben des Eigenen an Gott in den Tod, also das Weihen zum Tode für Gott." Auch dies einseitig. Denn daß das Handauflegen überhaupt nothwendig war, damit das Opferthier den Zweck des Opferns gerade für die Person des Opferbringenden erreiche, ersieht man aus dem Zusatze da, wo dies Handauflegen zuerst erwähnt wird, 1, 4. tV* nosb V? nrm Als die Leviten zum Dienste, im Heiligthum als Stellvertreter von ganz Israel geweiht werden sollen, müssen die Israeliten die Hände auf sie legen 4 Mos. 8, 10., wo es weiter heißt: ■ca -sinn •>3 nun trän: tr:n: •o bsmir. V. 16. Als Iehoschua von Mosche zu seinem Stellvertreter geweiht werden sollte, mußte er die Hände auf ihn legen -4 Mos. 27, 18., worauf es V. 20. heißt v?» ‘pinn nnn::. Es ist daraus offenbar, daß das Händeauflegen den Gegenstand identifiziren soll mit dem Darhringenden selbst, so daß dieser den Gegenstand hiermit als einen integrirenden Theil seiner selbst hingiebt, der Gegenstayd aber selbst alles was er bewirkt, .für den Darbringenden bewirkt. Die Hand war aber hierzu am passendsten, weil sie das Instrument sowol des Gebens und Empfangens, als auch des Festhalrens und Identisizirens im Eigenthum