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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1841-04-24 · Heft 17 (24.4.1841) · p. Seite 243

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
5 (1841)
Issue
Heft 17 (24.4.1841)
Date
1841-04-24
Page
Seite 243 (sequence 15)
Language
German
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243 göttlichen Tafeln Mosis fünf der göttlichen Gebote stehen."*) Posen, 8. Febr. 1841 (5601). Salomon Eiger. Herr R. hingegen, der Israelit, provocirte die Entscheidung des Herrn Erzbischofs von Posen und Gnesen, von Dunin, welcher folgende Antwort ertheilte: „Ew. rc. eröffne ich hiermit, daß ich zwar nicht Muße habe, Rabbinischen Fragen, welche für wahre Frömmigkeit sehr selten ersprießlich sind, meine besondre Aufmerksamkeit zuschenken; doch will ich für diesmal auf Ihre Anfrage recht gern die erwünschte Auskunft geben: 1) Daß es gerade nur zwei Gesetztafeln Mosis gewesen, weil in dem Doppelgesetz der Liebe gegen Gott und den Nächsten des Gesetzes Erfüllung bestehet; so Matth. XXII, 37—40. 2) Daß es steinerne Gesetztafeln gewesen, weil der Inhalt unverwüstlich auch dem Herzen eingegraben sein soll — jedoch auch zu beachten II. Korinth. 3, 3. 3) Daß diese steinernen Gesetztafeln gerade Zehn Gebote enthalten, weil die Zahl Zehn arithmetisches. Symbol für die Liebeseinheit zwischen Gott und dem Menschen ist. Denn Gott als der Dreieinige hat zu diesem Symbole die Zahl 3; der Mensch die Zahl 7; da der Leib als Körper die vier des Raumes, die Seele des Menschen die drei Dimensionen der Zeit: Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft, hat. Endlich 4) daß nach der Meinung der Rabbinen aus jede Gesetztafel fünf Gebote gestanden — die Christen aber lehren, daß die erste Gesetztafel drei, die andre sieben Gebote enthalten, eben weil die Gottheit von der Menschheit verschieden, durch *) Da die heil. Schrift selbst nichts über diesen Gegenstand giebt, so konnte füglich der Herr Oberrabbine E. nichts Anderes antworten, als was die Tradition giebt. Die Stelle sicht Scliekal. fol. 10, 1. und heißt: 'Ni Ns nib b» NDUN wirr -m p troDn tss mV» bv. Es werden übrigens daselbst noch verschiedene Meinungen aufgeführt. D. Redakt. die Zahl Drei symbolisch repräsentirtauch von den Zehn-Geboten selbst nur in der ersten drei die Pflichtenlehre unmittelbar gegen Gott ausgesprochen und enthalten ist. Uebrigens kann und darf wegen solcher Streitfragen der Friede nicht gestört werden *). Posen, den 17. Februar 1841. Der Erzbischof von Gnesen und Posen: D u n i n. *) Man kann nicht anders, als die Antwort des Herrn Erzbischofs ganz würdig und geistreich abgefaßt ansehen. Allerdings ist die Symbolisirung sehr willkürlich, und. von diesem Standpunkte aus auch die Abtheilung in 3 und 7 gezwungen. Wir bemerken noch, daß der Gegenstand hiermit gar nicht erschöpft ist. Die Abtheilung in zweimal fünf hat schon Philo der Alexandriner (de Decal. p. 751.) Und was der Herr Erzbischof als die Meinung der „Christen" aufstellt, .ist noch gar nicht so ausgemacht. Allerdings fangen Origenes und Augustinus die zweite Tafel mit V. 12. (Ehre Vater und M.") an. Aber Origenes theilt die vorhergehenden Verse, wie die Juden, nur mit anderer Gebotsabthcilung, in 4 Verkündigungen, Augustinus nur in drei, so daß dieser den andern Theil der Zehngebote, ganz text- und sinnwidrig, (denn warum soll die Begierde nach eines Andern Hause von der nach eines andern Weibe, Knecht, Magd, Ochs ff. gesondert verboten werden,) in 7 Gebote verthcilcn muß, um 10 Gebote herauszubekommen. Die reformirte Kirche folgt dem Origenes, der 4 und 6, die lutherische dem Augustin, der 3 und 7 Gebote auf die Tafeln vertheilt. S. das Nähere in unserm Bibelwerke B. I. S. 410ff. D. Redakt. Anzeiger. In demselben werden Annoncen aller Art gegen INgr. (1 Ggr.) Gebühren für die gespaltene Zeile aus Petit-Schrift »der deren Raum sowie literarische merkantile «. a. Beilagen ausgenommen. Die Verlagshandlung. Vollständiger Jahrgang von Terzettu. Chorgesäugen der Synagoge in München rc. re. II. Lieferung, enthaltend sämmtliche Gesänge für wblü tnVin überhaupt sowohl als auch die besonder« für

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