Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 5 (1841)
- Issue
- Heft 16 (17.4.1841)
- Date
- 1841-04-17
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
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tesfürchtig sein, sonst lauft man zum Leusel, anstatt stehen zu bleiben und den Feind vor den Kopf zu schlagen. Man erinnere sich nur der, Schlacht bei Kiöge! Porro: Es giebt Kirchspiele, wo mehrere Jahre nach einander die Spritzen am Christihimmelfahrtstage probirt wurden; Bauern -und Hausleute werden gewöhnlich auf den Sonntag beordert, um ihre Wegetheile angewiesen zu erhalten; die Wegearbeiten auf den Gaffen sind mitten unter dem Gottesdienste anbesohlen und vorgenommen worden; die Festbauern werden angesagt, am Sonntage die Hofarbeiten zu verrichten; der Bauer, der Handwerker, der Komptoirist — Alle arbeiten am Sonntage. Und Wir, die wir überall keinen Sabbat haben, wir werden jetzt, da von den Juden die Rede ist, so übertrieben fromm, daß wir klagen und jammern, weil sie nicht mit uns den Sabbat halten wollen? Ja sicher, sähen sie nur, daß wir einen solchen feierten, würden sie auch in dieser Hinsicht sich uns nähern."- Deutschland. Hamburg, 28. Marz. (Privatmitth.) Heute feierte unser Vorschuß-Institut seine 25jährige Jubelfeier, bei welcher zugleich dem Mitstifter Herr Eduard Michaelis, der noch jetzt in der Verwaltung ist, einige besondere Ehrenbezeugungen zu Th eil wurden. Die Versammlung bestand aus etwa 150 Personen, worunter die Vorsteher der Gemeinde und viele angesehene Männer jüdischer und christlicher Religion, unter letzteren namentlich die Vorstände der beiden hier bestehenden ähnlichen (christlichen) Anstalten, von denen Glückwünschungsschreiben eingegangen waren, in denen sie freudig bekennen, daß ihnen unsere Anstalt und ihre gesammte Einrichtung zum Vorbilde gedient habe. Eine dieser Zuschriften fügt den Wunsch hinzu, daß so wie diese in einer wichtigen Epoche begründete Stiftung die Erwartungen auf's Schönste erfüllt, so auch alle die Erwartungen aus j^ner Zeit in Erfüllung gehen mögen. Es wurde der Bericht verlesen, aus dem wir das Wichtigste hier unten geben und dann die auf Kosten der Vorsteher der Anstalt geprägte Medaille, welche die Verse: „Thue ihm deine Hand auf, und leihe ihm so viel er bedarf." (5 B. M. 15, 8.) und: „Einer half dem Andern und sprach zu seinemBruder: sei getrost" (Jesaja 41, 6) als Umschriften führt, dem Herrn Michaelis in Golde, dem ebenfalls seit dem Bestehen des Instituts bei demselben angestellten Boten M. Z. Levy in Silber und sämmtlichen Anwesenden in Bronze ertheilt. Bei dieser Gelegenheit ließ unsere hiesige Gesellschaft „zur Beförderung der Künste und nützlichen Gewerbe (die patriotische Gesellschaft)" dem Herrn Michaelis durch eine Deputation ein Diplom als ^Ehrenmitglied überreichen. (Schon 1817 erhielt Herr Michaelis eine Ehrenbezeugung von dieser Gesellschaft wegen seines philantropischen Heroismus bei der Versorgung der, während der Belagerung vom Typhus ergriffenen ausgetriebenen Armen): Der Vortrag ward Namens der Anwesenden in einer inprovisirten Rede von unserem Dr. Hahn beantwortet, welche mit den beiden Wünschen schloß, daß unsere Gemeinde recht bald durch eine verbesserte bürgerliche Stellung nicht mehr so vielen Anlaß zur Wohlthätigkeit haben möge, und daß sofort eine Unterschrift zur Vermehrung des Kapitals dieser so überaus wohlthätigcn Anstalt eröffnet würde. Letzteres geschah, und es wurden über 2000 Mark Banko dem Institute geschenkt, worauf sich denn die Versammlung, voll der wohlthuendsten Aufregung trennte. Die Großartigkeit' dieses Instituts verpflichtet uns, ausgedehntere Stellen aus dem Berichte, zur Aneiferung, ähnliche Anstalten in's Leben zu rufen, für Jude und Christ, hier auszuheben. „Es beschloß das israelitische Armen-Collegium im Jahre 1816, nach einem ihm vorgelegten Plane (auf den zurückzukommen wir später noch Veranlassung haben werden) mit Bewilligung des löblichen Gemeinde-Vorstandes, die Errichtung des Israelitischen Vorschust-Instituts als eines Zweiges des israelitischen Armen-Collegiums, um solchen Hülfsbedürstigen, die noch irgend eines rechtlichen Erwerbes fähig wären, unter gesetzlichen Bestimmungen und gegen sichere Bürgschaft angemessene Summen'darzuleihen, welche dieselben in wöchentlichen kleinen Raten 0 Sch. von jeder angeliehenen IMrk. und bei Handwerkern nur I Sch. von jeder IMrk.) zurückzuzahlen hätten, und von welchen eincaffirten Rückzahlungen sofort wieder neue Darlehen zu machen wären. Noch in demselben Jahre begann die Wirksamkeit des Instituts, und