Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 5 (1841)
- Issue
- Heft 12 (20.3.1841)
- Date
- 1841-03-20
- Page
- Seite 171 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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171 Zeit hierüber uneinig sind." Hieraus geht hervor: I) daß ein heftiger und langer Streit unter den Juden stattgefunden; daß dieser lang war, wird ausdrücklich gesagt, daß er heftig war, ersieht man daraus, daß die Juden an den christlichen Kaiser um Entscheidung appellirten, was sie gewiß nur auf dem Gipfel der Erbitterung thaten. Aus dem Verfolge aber geht hervor, daß die Altgläubigen die Oberhand hatten, und daher mit Strenge vom Kaiser verwarnt und mit körperlicher Züchtigung bedroht werden mußten, ihren Gegnern nicht hinderlich zu sein. 2) Daß dieser Streit darum geführt ward, ob der Gottesdienst, speziell genommen die Vorlesung der heiligen Schriften (Pentateuch, Haftorot, Estber, Klagelieder) nur in hebräischer, oder auch in griechischer oder überhaupt in der Landessprache geschehen sollte. Auf der einen Seite standen die, welche lediglich die hebräische Sprache angewendet wissen wollten, auf der andern Seite die, welche auch die griechische oder Landessprache eingeführt haben wollten °). Anderweitig entwickelt das Gesetz, daß die jüdischen Gelehrten (i&yyTul) nur die hebräische Sprache beibehalten wollten, daß aber im Gegentheil die Masse diese nicht verstanden, weil immer als Grund der Anwendung der Landessprachen angegeben wird, damit allen Versammelten verständlich sei, was vorgelesen wird. Obgleich nun der Kaiser ganz billig scheint, indem er durchaus nicht die hebräische Sprache verdrängen, sondern nur denen, die da wollen, *) Man glaubte, daß aus den Worten der Novelle nicht deutlich hervorgche, ob wirklich die Vorlesung der heil. Schrift in griechischer Sprache geschehen sollte. So noch Zunz a. a. O. S. 10. Man könnte glauben, dem hebr. Texte nur die griechische, wie ehemals die aramäische Uebersetzung (die Targumim), sollte hinzugesügt werden. Dies scheinen die Worte xul vijv iXlqviöu. ngoglafißdvttv und weiterhin ^o-nahaußüvnv in der Praefatio zu bestätigen. Allein gleich im Anfang von Cap. I. heißt es ausdrücklich: uöttav timt.... öiu $ tXXrtylSog quovijg rüg ItQug ßißXovg uvayivwgxttv roig avvioZaiv xr).> „daß die Freiheit sei, in griechischer Sprache die heiligen Schriften vorzulesen den Versammelten^' ff. Ferner: ol dtu tr\g A/.?( i/Joc dvayivwaxovxtg xiX. Wie hier noch eine Zweideutigkeit angenommen werden kann, sehen wir nicht ab, und, wie schon oben gesagt, die ganze Fassung des Gesetzes bezeugt die faktische Vorlage. (io~g ßovZouii’oig *Eßqalotg), die Freiheit, griechisch zu lesen in der Synagoge, .reserviren will: so entwickelt er doch zugleich eine große Neigung, in die Lehrfreiheit der Synagoge einzugreifen, indem er erstens die talmudische Interpretation gänzlich verbietet, (denn obschon blos die Mischna genannt wird, so ist hier doch die ganze talmudische Interpretation zu verstehen,) und diese, die er doch wahrscheinlich eben sowenig kannte, wie spätere und neuere antitalmudische Gesetzgeber, Gesetzberather und Gesetzanrather, mit scharfen Ausdrücken verdammt, und zweitens bestimmte Lehrsätze (Auferstehung, Weltgericht, Engel) angiebt, deren Leugnung unnachsichtig mit Verbannung und Konfiskation bestraft werden solle. — Es ist hieraus beinah gewiß, daß, während die Neuerer ihren Grund der Verständlichkeit in ihrer Klage geltend gemacht, die Anhänger der ältern Form jene in Verdacht von Läugnung wesentlicher Glaubenslehren hatten bringen wollen. Aus der ganzen Fassung endlich leuchtet noch hervor, daß der Kaiser, oder vielmehr die theologischen Abfasser des Gesetzes (denn diese verrathen sich namentlich an dem erbaulichen Tone in Kap. I!!.,) hoffen, bei Lesung der Bibel in der Landessprache würden die Juden Christen werden. Ueberschauen wir dies mit einem Blicke, so erinnert cs nur zu lebhaft an Vorgänge, die noch der jüngsten Vergangenheit angehöcen. Wir sehen dieselben erbitterten Käinpfe aus denselben entgegengesetzten Meinungen heraus, und doch nur auf dem Gebiete der Form, und dieselben thörichten Maaßregeln, anstatt eine Vereinigung und Ausgleichung unter sich zu bewerkstelligen, an die weltliche Macht zu appelliren, die eher Partei gegen das ganze Judenthum, als für das Heil dieses Glaubens zu nehmen geneigt war. Die Folgen bleiben nicht aus, Zwang in dem innersten Wesen tritt mit scheinbarer Freiheit in der äußern Form auf. Man will bestimmte Lehrsätze vorschreiben, man will die ganze geistige Thätigkeit des damaligen Judenthums, den Midrasch, unterdrücken. Wie wenig dies gelang, lehrt die Geschichte — trotz des Dekrets des Kaisers verschwindet die griechische Sprache bald ganz aus dem Gottesdienst der Juden — vielleicht gerade weil es der Kaiser erlaubt hatte! In Allem ist nur der Instinkt zu bewundern, der in der volksthümlichen Interpretation, im Talmud, das stärkste