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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1841-03-13 · Heft 11 (13.3.1841) · p. Seite 147

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
5 (1841)
Issue
Heft 11 (13.3.1841)
Date
1841-03-13
Page
Seite 147 (sequence 3)
Language
German
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147 That für mein hohes Alter sauren 'Anstrengungen durch tüchtige Lehrer und Kantoren aus der Haindorf'schen Schule zu Münster erleichtert wurden, so ist es leicht abzuschen, daß man mit jedem Jahre in Hebung von Schule und Synagoge weiterschritt; die Bahn war gebrochen. Bald erfreuten wir uns auch eines schönen deutschen Choralgesangs und eines jeden Sabbat abzuhaltenden deutschen Vortrags. — Das sind in Kurzem die nach langem Ringen ins Leben getretenen Aenderungen. Allein, wie selbst das Edelste und Herrlichste, wenn es schon zu einer ziemlichen Höh? gediehen ist, so leicht ins Gegentheil einschlagen kann, so auch hier. Zum größten Erstaunen aller Gutgesinnten traten gerade diejenigen, welche früher selbst die eifrigsten Beförderer und Unterstützcr meiner Einrichtungen waren, bei Königlich Hochlöblicher Regierung in Arnsberg am 2. Februar 1839 klagend gegen mich auf. Die Beschwerde enthielt eine „Nachweise der Gebräuche, die, als von dem alten, hergebrachten gottesdienstlichen Ritus der Israeliten abweichend, in der Synagoge zu Brilon eingeführt sind," in folgenden 17 Punkten: 1) Absi'ngung des Lecho Dodi in Cbor; 2) wechselweise Hersagung des Alismor Schir lejom Haschabat; 3) Absingung des Schema Israel in Chor; 4) Recitation des böeriat Schema; 5) Abschaffung des Lame madlikin; 6) Erbauung einer Kanzel; 7) Abschaffung des Esehu mekoman; 8) Responsenweise Hersagung der Pesuke desimra; 9) Schema Israel (wie oben); 10) deutscher Gesang vor und nach der Predigt; 11) Abschaffung der Negina; 12) Vorlesung der Haftora durch den Kantor; 13) Responsenweise Hersagung des Ubenucho Jomar; 14) dasselbe von Hallel; 15) Choralmäßige Absingung des Jigdal; 16) Verbot des Schuhausziehens und des Sitzens aus dem Boden am 9) Ab; 17) Konfirmation.— Dieser Bcschwerdeschrift diente ein von der Königl. Regierung, die sich nach einem Ministerialrescript nur um das Faktische jener Anklage bekümmern, und, um mich von Neuerungen zurückzuweisen, über die Ritualien einen anderen Rabbinen consultiren sollte, eingefordertes Gutachten des Rabbinen Sutro in Münster .zur Folie. Ich lege es hiermit dem Publikum, namentlich allen meinen Herren Kollegen zur Beurtheilung vor: Münster den 20. Oktober 1839. Königlicher Hochlöblicher Regierung beehre ich mich auf das sehr geehrte Schreiben vom 4. d. folgendes ergebenst zu erwiedern. Seit mehr als tausend Jahren ist der gottesdienstliche Ritus der Israeliten fast in ganz Europa sowol in der kleinsten als in der größten Synagoge ohne die geringste Abweichung ganz der Nämliche: und zwar nicht nur in Hinsicht des Formulars der Gebete selbst, welche von Esra und der Synagoga magna kurz vor der Erbauung des zweiten Tempels also vor mehr als zwei Tausend und drei hundert Jahren verfaßt, und von ganz Israel sanktionirt worden sind: „Talmud Beracliot, l'olio 33. Megila t'ol. 17. Maimuni" sondern auch in Hinsicht der kleinsten Kleinigkeit, als der Melodien des Vortrages der Gebete, ob vom Vorsänger allein oder von der ganzen Versammlung mitgebeten wird, obwaltete eine solche bewunderungswürdige Einheit und Gleichförmigkeit, welche von jedem unpartheiischen und vernünftigen Denker nur lobenswerth befunden werden kann. Bis auf die neuesten Neuerungssüchtigen Zeiten ist weder von einem Rabbinate noch von einer weltlichen Behörde dieses heilige, ehrwürdige Gebäude betastet und erschüttert worden. Niemand wagte es die alten hergebrachten gottesdienstlichen ritualischen Gebräuche abzuschaffen und Neuerungen cinzuführen. Die in der hierbei zurückerfolgenden, mit den Worten „Nachweise" rc. überschriebene Anlage angezeigten alten Gebräuche, sind ganz richtig und der Wahrheit gemäß; die eingeführten Neuerungen aber sind theils ganz unbedeutend und nicht widergesetzlich, theils aber widergesetzlich, folglich durchaus unzulässig. Die in erwähnter Nachweise §. 1 u. §. 2 angezeigten Neuerungen sind zwar widergcbrauchlich, aber keineswegs widergesetzlich; die da angeführten Gesänge dürfen sowol einzeln, als im Chor abgesungen werden. Die §. 3 erwähnte Neuerung aber ist widergesetzlich und durchaus unzulässig: der in diesem Paragraph citirte Vers (Schema Israel) ist der Inbegriff der ganzen israelitischen Religion und der reinsten Philosophie; im Ausrufe dieses aus der Tora citirten Verses, betheuert jeder Israelit, daß ein Einziges, Ewiges Wesen die Welt erschaffen und sie regiere, daß dieser Gort allein, ohne Beihülfe irgend eines andern Wesens die Schicksale der Men-

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