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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1840-11-14 · Heft 46 (14.11.1840) · p. Seite 650

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
4 (1840)
Issue
Heft 46 (14.11.1840)
Date
1840-11-14
Page
Seite 650 (sequence 2)
Language
German
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650 Feier in dem Synagogen-Archiv aufbewahrt. Unser bekannter hebräischer Dichter, Herr E. Kandia, der durch mehre Epopöen (z. 33. man nnVin) und dramatische Arbeiten, sich einen wohlverdienten Ruf erworben, verfaßte bei dieser Gelegenheit einen hebräischen Festgesang. Als der Hauptstister dieser neuen Synagoge wird allgemein der Herr Banquier L. G. Halle, genannt. Zwischen dem Ministerium des Innern und der Justiz, und dem hiesigen jüdischen Censur-Commitlee wird eine Correspondenz über einige Anfragen gegenwärtig unterhalten, die einer öffentlichen Besprechung werth sein dürfte. Erstens wurden die in unsrem Schulchan Aruch vorkommenden inhumanen Stellen hervorgesucht, und da sie eine gehässige Deutung zulassen, beim Committee angefragt, aus welche Weise man diese mit dem allgemeinen Menschenrecht nicht übereinstimmenden, vom Schulchan sanktionirten Grundsätze entfernen und streichen könnte. Das Committee erklärte sich unbedingt gegen das Ausnzerzen und Streichen dieser Sätze, indem dadurch der beabsichtigte Zweck wegen der mit einer solchen Verfahrungsweise nothwendig verbundenen Irritation der Gemüther verloren gehen würde, und schlug zuvörderst vor, einen gehörigen Commentar über dergleichen, einer Mißdeutung unterworfenen Sätze bei jeder neuen Ausgabe des Schulchan Vordrucken zu lassen, um durch eine klare Auseinandersetzung die Mißverständnisse und Jrrthümer, die in Betreff jener Stellen herrschen, aufzuhellen und zu berichtigen. Wenn dieses geschehen sein wird, dann würde die Kraft und Autorität der Sätze von selbst schwinden, und ein späteres Streichen derselben selbst in den Gemüthern der Orthodoxen vorbereitet sein. Zweitens wurde von Seiten des Ministeriums der geistlichen Angelegenheiten angefragt, ob das Tabackrauchen in den Bethamidraschim zu gestatten sei, da mehrfache Klagen darüber eingegangen wären. Da nämlich, wie Herr Julius Marcussohn B. in No. 40. Ihres geschätzten Blattes sehr richtig bemerkt, der Chassid in den kleinen Städten ganze Tage, ja Wochen hindurch das Bethamidrasch nicht verläßt, und dieses, das ihm des Morgens ein Bethaus war, im Laufe des Tages ein Speise-, Lehr- und Unterhaltungszimmer für ihn wird, und des Abends sogar zum Schlafgemach herabsinkt, so erlaubt er sich natürlich auch das Tabackrauchen, das beliebte ot'mm studiosoram, m so hohem Maße, daß dadurch oft ein für ältere, an Brustbeschwerden leidende Leute unerträglicher qualmender Dampf und Rauch in solchen Häusern, entsteht. Um die darüber geführten Klagen und Beschwerden zu schlichten, und die von den Chassidim eingereichten Gegenvorstellungen, in denen sie durch einige Stellen aus dem Schulchan und rDvan °>->Av zu beweisen suchten, daß das Tabackrauchen nicht blos gestattet, sondern in dem Bethamidrasch selbst geboten sei (so weit geht die sophistische Eregetik dieser Sekte), zu widerlegen, hat sich das Committee veranlaßt gesehen, alle darüber vorkommenden Stellen zu sammeln, gehörig zu erläutern, und dadurch die von den Chassidim zu ihren Gunsten sinnverdreheten Sätze auf's kräftigste zu refutiren, und dem betreffenden Ministerium, welches ihm die Entscheidung dieser Frage übertrug, geantwortet, daß das Tabackrauchen nicht blos nicht geboten, sondern sogar im Bethamidrasch als eine Entheiligung und Entwürdigung zu betrachten und deshalb durch gehörige Warnungstafeln aufs strengste zu verbieten sei. — Sie erlauben mir auch, Ihnen auszüglich einen Ausruf mitzutheilen, den ein Herr M. I. F.l an die Juden in Polen und Galizien erlassen hat. Herr §., der die Sachlage der Verhältnisse in Galizien und Polen genau kennt, und in sich einen Drang fühlt, dem traurigen Zustande derselben abzuhelsen, will, wenn auch nicht mit Thaten, doch mit Worten wirken. Er schlägt kurz vor, mit Erlaubniß der hohen Regierung Vereine unter den Israeliten Polens und Galiziens zu stiften, deren Mitglieder sich zur Annahme und Festhaltung gewisser Grundsätze verpflichten müssen. Diese lassen sich auf folgende drei Prinzipien reduziren: I) die äußere Tracht der polnischen Juden und Frauen, welche zeither in kostbaren seidnen Stoffen, Pelzwerken , Kopf- und Halsschmuck, als sogenannte Stirn-! binden, Perlenschnüren, Schaustücken besteht, gänz-! lich abzuschaffen und einfache Kleider dafür zu tragen. Dieser Grundsatz der Luxusbeschränkung soll sich auch auf den Hausbedarf erstrecken, in welchem die silbernen Leuchter, Becher und Tischgeräthe mit minderen kostbaren vertauscht werden sollen, welche > letztere selbst bei festlichen Gelegenheiten, als Hochzeit, Gastmahl rc. nicht verschmähet werden sollen. 2) Hinsichts der Erziehung soll jeder zu diesem

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