Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1840-10-17 · Heft 42 (17.10.1840) · p. Seite 608

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
4 (1840)
Issue
Heft 42 (17.10.1840)
Date
1840-10-17
Page
Seite 608 (sequence 12)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/3224737-3225119-3225162--03057-3312575
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

32. Die Juden sollen in Erbschaftsangelegcnheiten im Ermanglungsfalle an Erben, gleich den übrigen Landesbewohnern dem Gesetze unterliegen. 5. Mai 17*^'. 9}o. 17027. 33. Ele dürfen des grundlosen Vorurtheils wegen, als bedürfen sie zur Feier ihres Osterfestes Ehristenblut, vom Pöbel nicht behelliget, oder gar verfolgt werden, unter strenger unvermeidlicher Ahndung des Formulars. — Den Magistratspersonen, und Seelsorgern aber, liegt die heiligste Pflicht ob, diesen verderblichen Wahn, dieses so sehr schädliche Borurtheil durch die bemessensten Mittel aus den Herzen des Volkes auszurotten. 14. Juni 1791. No. 11516. 34. Die keinen Handel treiben,! sollen an ihren Geburtsort verwiesen werden. 5. Juli 1791. No. 11791. 35. Die Juden dürfen von den Viehhirten rohe Haute nicht kaufen. 21. Marz 1794. No. 4052. Das Spiel Beribils (eine Art Hazardspicl) sei ihnen wegen vielseitigen Betruges verboten. 21. Octobcr 1794. No. 25757. (Schluß folgt.) s.?rrac*a»-u_iWiTr^ri ■nuiinnin ■ 1-1 Anzeiger. In t'pmfi’It’fn jBCrtrn Annoncen aller Art gegen I Gr. Gebühren für die gespaltene Zeile aus Petit-Schrift oder deren Raum ausgenommen. 2)ie Verlags h an dlung. So eben ist bei Heinrich Franke in Leipzig erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben: Nr. E. Kley, Katechismus der mosaischen Religionslehre. Dritte völlig umgearbeitete Auflage. Preis geheftet 12 Gr. „Der Israelit des 19ten Jahrhunderts, (herausgegeden von 0r. 51. Hess) erscheint von seinem mit dem ersten Octcher beginnenden zweien Jahrgänge an jede Woche und ist für den Preis von 1 Th!r. 16 Gr. ßom\ M., oder 3 fl. rhein. (einschließlich des ganzen Porto! durch alle Postämter und Buchhandlungen von dem Postamte in Meiningen und der Kesselringschen Hofbuchhandlung in Hilddurghausen und Meiningen zu beziehen. Auch werden noch Exemplare vom ersten Jahrgange abgetaffen." Israelitische Gastwirthschaft. Aufgemuntert durch das Wohlwollen welches meiner Gastwirthschaft seit einer Reihe von Jahren zu Theil geworden. und stels danach strebend, meinen geehrten Gasten alles das bieten zu können, was den Anfvderungcn der Zeit entsprechend ist, habe ich keine Kosten gescheut und ein sehr zweckmäßig eingerichtetes, geräumiges Haus an mich gebracht, worin ich schon seit dem Monat Februar meine Gastwirthschaft verlegt habe, dasselbe liegt vvr.' kieirr Martin Wo. K8. und hat auch eine Fayade nebst Eingang in der Halle am Heumarkt! im Mittelpunkte des lebhaftesten Theikes der Stadt, und ganz in der Nahe der Landungsplätze der sämmtlichen Dampfschiffe. Die mich mit ihrem Besuche Beehrenden, werden freundliche zum Logiren bequem eingerichtete Zimmer, einen guten Tisch, so wie die aufmerksamste und reelste Bedienung finden, und halte ich mich daher der Gunst des reisenden Publikums bestens empfohlen. Cöln am Rhein im August 1840. Amselde Jonge. Ci?“ Eine kleine, aber gebildete Gemeinde wünscht einen tüchtigen Lehrer, der zugleich Vorträge in der Synagoge hält, (nicht aber Chafan und Schochet ist.) Freie Station und 100 Thaler Gehalt. Zu melden bei der Redaktion. Druck von I. B» HirfchfelS.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.