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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1840-07-25 · Heft 30 (25.7.1840) · p. Seite 439

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
4 (1840)
Issue
Heft 30 (25.7.1840)
Date
1840-07-25
Page
Seite 439 (sequence 11)
Language
German
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459 nicht fortbringen möchten und kauften ihnen für das Geld allerley Rüstung nicht anders als wann sie wollten in den Krieg ziehen, der König antwortete und sprach: Wann sie sich dann nun gleich wider uns rüsten wir sind ihnen doch stark genug. ■ Den 16. Tag hernach als die Geleits-Leute dem Könige von den Briefen gesagt hatten, waren alle Juden alt und jung, Weib, Mann und Kind auf, und zogen unter einer aufgerichteten rothen Fahne darauf des königlichen Propheten Davids Schild und Salomonis Sigill angemahlet war, aus der Stadt, verließen auch ihre Häuser und alle Fahrnüs, was nicht fortzubringen war und lagerten sich über der Kirchen St. Zoannis bei der großern Stadt Prayeka Bogischti genannt. Der König sandte zu ihnen, ließ fragen was das bedeute? Sie gaben zur Antwort: Es wäre nichts als dieses. Sie hätten eine Prophezeyhung wann die Christen die Stadt Jerusalem erobern würden, so sollten sie ihnen dieselbe möcktig abtreten, derowegen wollten sie an diesem Orte ihre Freude haben einen Monat lang, und wann sie dieselbe verbracht wollten sie alsdann wieder in die Stadt gehen. Der König bewog es mit seinen Räthen, sintemal sie sich hierinnen weder ihm noch keinem andern angemeldet, und überdies diese ihre Freude ihn, und mit der Kriegs - Rüstung vorgenommen sie müßten etwas anderes Vorhaben. Derowegen ließ er der Juden Vorsteher für sich aufm Wischehrad erfordern und fragte endlich was sie doch vor hätten, daß sie ihnen solches in der Wahrheit vermelden sollten. Sie wollten aber keinen andern Bericht geben denn wie zuvor. Der König ließ sie mit Feuer und Pech peinigen. Erst bekannten sie, es wären ihnen von Obristen Regenten der Juden so in den mittäglichen Landen wohnen Briefe kommen, darinnen ihnen vermeldet wird, daß der Messias nunmehr gewißlich geboren sey, und habe allbereit seines Alters dreißig Jahr und Gog und Magog, welcher zur Zeit vom großen Alexander in dem Caspischcn Gebirge verschlossen waren, nun herfür kommen und begehrten an die Juden, welche in den mitternächtlichen Landen wohneten, daß sie sich zu ihnen begeben sollten. Der König ließ die Schreiben für sich bringen und vorlesen, da wurde bewogen und befunden, daß es nichts war nur daß ihnen dieselben Jemand zum Spott müßte zugesandt haben, und ließ die gepeinigten Juden wiederum in ihr Kriegsheer ziehen, den andern aber allesamt ernstlich befehlen, daß sie sich Alt und Jung Klein und Gros davon machen, und keiner mehr nach.Prag kommen sollte. Also verzo-, gen sie daselbst etliche Tage lang und haben sich nachmals in den Märkten und Dörfern hin und her im Lande zerstreut." (Schluß folgt.) Anzeiger. In demselben werden Annoncen aller Art gegen 1 Gr. Gebühren für die gespaltene Zeile aus Petit-Schrift oder deren Raum ausgenommen. Berlagshandlung. Gestt ch. Ein Lehrer, der bereits sieben Jahre einer öffentlichen Schule bevorgestanden, in allen an einer höheren Bürgerschule erforderlichen Gegenständen, besonders auch in den neueren Sprachen, Unterricht ertheilen kann, und mit guten Zeugnissen, versehen ist, wünscht gegen September d. I. eine andere öffentliche oder Privat-Stelle anzutreten. Hierauf Reflectirende wollen sich gütigst recht bald unter N. V. in portofreien Briefen an die Redaktion dieses Blattes wenden. Ein mit guten Schulkenntnissen versehener jünger Mensch, Sohn rechtlicher Eltern, kann, unter annehmbaren Bedingungen, in meinem Fabrikgeschäft ein bal diges Unterkommen als Lehrling finden. — Das Nähere auf frankirten Briefen. — H. M. Bon jun. in Mühlhausen in Thüringen. V a e a n z. In der Jacobsonsschute zu Seesen im Herzogthum Braunschweig soll die Stelle eines ordentlichen Lehrers zu Michaelis d. I. besetzt werden. Dazu wird ein unverheirateter Mann gesucht, der regelmäßige Studien gemacht hat, im Fache des Unterrichts und der Erziehung geübt ist und den Besitz aller für fein solches Amt unerläßlichen Erfordernisse vollständig Nachweisen kann. Gewünscht wird auch die Fähigkeit gründlichen Unterricht in der Englischen Sprache zu ertheilen. Das Honorar beträgt 300 Thlr. Pr. Cour, jährlich neben freier Wohnung und Feuerung. Das Nähere über die Organisation der Anstatt und die Stellung ihrer Lehrer enthalten

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