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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1840-05-23 · Heft 21 (23.5.1840) · p. Seite 307

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
4 (1840)
Issue
Heft 21 (23.5.1840)
Date
1840-05-23
Page
Seite 307 (sequence 15)
Language
German
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507 Aphorismen über die Geschichte der Zsraeliten in Ungarn. Von Leopold Lötv. (Fortsetzung.) VI. Der Judeneid in Ungarn. Da der Eid nmre jmluieo in der neuesten Zeit so vielfach besprochen, und den Rcchtsgelehrten wie den jüdischen Geistlichen gleich viel zu schaffen gab; so dürfte es wol nicht ohne Jntresse sein, die Aussprüche der verschiedenen Gesetzgebungen hierüber zu vernehmen, und die in verschiedenen Ländern herrschende Praxis zu erfahren. Man hat hiebei die Eidesformel an sich, und die bei der Ablegung des Eides zu beobachtenden Formalitäten zu unterscheiden; denn nur crstere muß von dem Israeliten, zumal vom israelitischen Geistlichen unbedingt zurückgewiesen werden, wenn sie, — wie dies in diesen Blattern (No. 5, S. 66) von der sächsischen Eidesformel gesagt ist, — erniedrigende und brandmarkende Vorurtheile gegen das Judenthum enthalt, und letzterem alle Moral und Sittlichkeit abspricht, da eine solche Eidesleistung einer Seits die Anerkennung jener Vorurtheile enthalten, und anderer Seits die Form den Eid zu einem falschen machen würde. Was aber die in manchen Ländern vorgeschriebenen Formalitäten betrifft, von denen der Judeneid begleitet wird, und die mitunter demüthigender Art sind; so wird der vernünftige jüdische Geistliche der Behörde das Unpassende veralteter und barbarischer Cercmonien vorstellen, und keine vernünftige Behörde wird Anstand nehmen, inconviente und beleidigende Schnörkeleien zu beseitigen. In Ungarn hat man hievon viele Beispiele. Auch hier ist nämlich für den Judeneid eine Formel vorgeschrieben, die, wiewol nicht gesetzlich, doch herkömmlich ist, (Trip. 1\ III. Tit. 36.), übrigens aber nichts Ehrenrühriges, Juden oder Judenthum Verletzendes enthält. Der Beeidete schwört „beim lebendigen, heiligen, allmächtigen Gotte, dem Schöpfer des Himmels und der Erde;" nur in den Nachsätzen, welche auf das „k!t si reus sum“ folgen, sind die Farben, nach altem Geschmacke zu stark aufgetragen. Formalitäten sind folgende vorgeschrieben: Judaeus jurameutum praestare volens,- contra solem verti, et uudipus Stare (lebet, chlamide vel pallio indntns et pileum judaicum in capite suo habens (Trip. I. c.)!). Indessen haben sich diese Formalitäten in einem großen Theile Ungarns annquirt, und es braucht weder der Beredsamkeit eines Advokaten, noch der gründlichen Abhandlung eines Theologen, um das Störende und Jnconvcniente der veralteten Form in's gehörige Licht zu stellen. Die einfache Erklärung verständiger Nabbinen genügte. In der That wäre an manchen Orten in Ungarn die Verlegenheit um ein pilenm judaicum, worunter bekanntlich das alte Barett verstanden wird, nicht geringe. Merkwürdig bleibt es übrigens , daß in allen Landern die Bedeckung des Hauptes gefodert wird, da schon der gelehrte und orthodoxe Verfasser des Meil Zedaka dem Abnehmen des Hutes während der Eidesleistung kein kirchliches Hinderniß entgegen zu setzen hatte. (Fortsetzung folgt.) *) „Der Jude, der. den Eid leisten will, muß sich gegen die Sonne (soll wol heißen Sonnenaufgang) wenden, mit bloßen Füßen stehen, mit dem Mantel (soll wol heißen Gcbetmantel) bekleiret sein, und den jüdischen Hut (das Barett, Breitil) aus dem Kopse haben." Anzeiger. In demselben werden Annoncen aller Art gegen 1 Gr. Gebühren für die gespaltene Zeile aus Petit-Schrift oder deren Raum ausgenommen. Die Verlagshandlung. Auf frühere Anfragen kann ich jetzt erwiedern, daß ich vom künftigen Sommersemester an, sowol durch meine erweiterte Wohnung, als auch durch die -Hülse eines tüchtigen jungen Theologen in den Stand gesetzt werde, noch einige Pensionaire aufzunehmen. Auch habe ich die Einrichtung getroffen, daß die Schüler für einen geringen Preis im Clavier unterrichtet werden. Bonn, im April 1840. W. Snlzbach.

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