Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 4 (1840)
- Issue
- Heft 18 (2.5.1840)
- Date
- 1840-05-02
- Page
- Seite 261 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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261 eine rechtliche, befriedigende Lösung finden können. Beide Fragen sind von beiden Gesichtspunkten, dem politischen und kirchlichen, auf verschiedene Weise beantwortet und entschieden worden. Auch die ungarisHe Gesetzgebung hat sich wahrend des gegenwärtigen Landtages mit diesen beiden Fragen beschäftiget, und dieselben im Geiste der Gerechtigkeit und Humanität, im Geiste des Fortschrittes und der Menschenliebe, erörtert und gelöst. Wie den ungarischen Protestanten in Beziehung auf die gemischten Ehen, so ist den ungarischen Israeliten rücksichtlich ihres ganzen politischen Seins und Lebens ihr Recht geworden; und dieses Resultat wird mit beitragen, Europa zu zeigen, auf welcher Höhe der Geistes¬ und Herzensbildung die magyarische Nation stehe. Deutsche Stände und Kammern werden hoffentlich die Gelegenheit benützen, um aus den Verhandlungen der ungarischen Stände- und Magnatentafel manche zeitgemäße und fruchtbare Nutzanwendung zu ziehen, und die Milde und Liebe, mit welchen zwei der wichtigsten Fragen unseres Jahrhunderts von der ungarischen Legislatur behandelt worden, werden überall die wohlverdiente Theilnahme und Anerkennung finden, wo nicht eine mißverstandene Rechtgläubigkeit, eine geschraubte Philosophie und ein affektirter Nationalismus den rechten Standpunkt verrücken, und ein gesunder Sinn menschliche Nerhältniffe und Angelegenheiten menschlich zu beurtheilen weiß. Es ist nicht zu laugnen, daß die ungarischen Israeliten an den Fortschritten der Neuzeit, an der geistigen und sittlichen Hebung Theil genommen haben. Man begegnet allenthalben einem rühmlichen Streben, dem kein Unbefangener seine Anerkennung versagen kann. Aber anderer Seits ist es offenbar, daß das germanische Element in aller und jeder Beziehung über die Gebühr vorwalte, und der Entwickelung und Fortbildung der magyarischen Nationalität viele gesunde Kräfte entziehe. Noch immer ist der größte Theil der ungarischen Juden der Begeisterung für die heimische Sitte und Sprache fremd geblieben, noch immer wird letztere in den jüdischen Volks¬ und Hauptschulen nur sehr schwach, und gleichsam als geschähe es pro tornur betrieben. Diesem unnatürlichen Uebelstande wird hoffentlich recht bald abgeholfen werden. Tüchtige junge Leute werden sich mit Liebe und Begeisterung der ungarischen Sprache und Literatur zuwenden; es liegt hier ein weites, fruchtbares Feld vor ihnen, das dem fleißigen, sinnigen Arbeiter reiche Saaten verspricht. Hie und da dürfte sich auch ein Rabbi finden, der, des magyarischen Wortes mächtig, es versuchen würde, zunächst bei besonderen Veranlaffungen, etwa bei vaterländischen 'Feierlichkeiten, einen ungarischen Kanzelvortrag zu halten. In Orten, in denen die magyarische Sprache die gesprochenste ist, finden sich ganze Iu» dengemeinden, die ungarisch verstehen, wie in Szegedin, Ketskemöt, und anderen Orten; Versuche von der Kanzel herab wären also nicht unmöglich, und ihr Einfluß auf Belebung und Erweckung des echt magyarischen Sinnes und Geistes wäre ohne allen Zweifel ein fruchtbringender, segensreicher. Was nun insbesondere die Sache der Juden betrifft, so ist die Einhelligkeit und Einstimmigkeit, mit welcher ihnen die Ständetafel die vollste und umfassendste Emancipation zusprach, beispiellos in der Annalen aller gesetzgebenden Versammlungen. Und — wiewol die Magnatentafel den Gesetzesvorschlag modisicirte, so sind doch auch bei dieser Tafel Reden gehalten worden, welche uns berechtigen, die volle Emancipation in nicht gar ferner Zukunft in Aussicht zu stellen. Wie sich nun auch die Sache allerhöchsten Orts gestalten mag; die ungarischen Israeliten bleiben in der öffentlichen Meinung emancipirt, und die reelle Emancipation kann im schlimmsten Falle nur verschoben werden. Die ungarischen Staatsmänner werden nimmer eine Sache fallen lassen, für welche sie einmal ihre gewichtige, einflußreiche Stimme erhoben. Wie nun aber jegliches neue Recht nur in Verbindung mit neuen, dem Rechte entsprechenden, Pflichten erworben werden kann; so haben, wie sich von selbst versteht,. die Israeliten mit dem ihnen gewordenen Rechte neue Pflichten übernommen. Ich spreche hier nicht von den, mehr äußerlichen, erzwingbaren Verpflichtungen, so von der innern, rein sittlichen und patriotischen Verpflichtung, sich des Vaterlandes würdig zu zeigen, daß sie als seine Kinder anerkannt, sich der Freiheit würdig zu zeigen, welche sie von nun an mit ihrem wohlthätigen Strahle beleuchten, erwärmen und beleben soll. Es ist hier nicht von äußerlichen, bürgerlichen Leistungen die Rede; der Geist