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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1840-04-25 · Heft 17 (25.4.1840) · p. Seite 230

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
4 (1840)
Issue
Heft 17 (25.4.1840)
Date
1840-04-25
Page
Seite 230 (sequence 2)
Language
German
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230 lung gegangen. Daß nun dieser schnelle, riesenhafte Fortschritt der ungarischen Gesetzgebung vielfach IfP sprechen wird, brauche ich Ihnen ni^jt zu sagen. Auch auf diejenigen, welche ihr Lebensschtffchen den Wellen des Curses angetraut, machte die Nachricht von Preßburg tiefen Eindruck; sie ging an de?'Börse von Mund zu Mund, und allenthalben sammelten sich Gruppen, um von dem Einen oder dem Ändern das Nähere zu erfahren. Den zuverlässigsten Privatnachrichten von Preßburg zu Folge ist die hohe Magnatentafel nur auf einen Lheil der ständischen Vorschläge eingegangen. Das denkwürdige Nuncium der Stände nemlich, welches Ihnen in diesem Augenblicke wahrscheinlich schon bekannt sein wird, wollte die jüdische Religion auf gleiche Linie mit den christlichen Bekenntnissen, und die Israeliten in die Categorie der nichtadeligen Einwohner Ungarns gestellt wissen, und in keiner Beziehung eine Beschränkung gelten lassen. Die Hohe Magnatentafel gestattet in ihrem Renuncium den Juden: Häuser und Güterbesitz in allen königlichen Freistädten, mit Einschließung Kroatiens und Slavoniens, — Urbarial-Sessionen wurden ihnen bfkanntlich schon durch frühere Beschlüsse gestattet, — Zulassung' zu allen Zünften und Innungen, so wie freie und unumschränkte Ausübung aller Handwerke, auch dürfen sie Apotheken haben. Ich glaube, daß diese Bestimmungen dem preußischen Staatsbürgerrechte der Israeliten ziemlich gleich kommen. Man ist sehr gespannt, wie die Stände diese Modisicationen aufnehmen und behandeln werden,. Sehr merkwürdig bleibt es jedenfalls, daß beide Tafeln die Judenfrage von der rein menschlichen und politischen Seite behandelt haben, ohne auf theologische Disguisitionen einzugehen, welche in manchen deutschen Kammern so beliebt waren. Wien, 1. April. (Schles. Z.) Einer eben aus Preßburg eingctroffenen Nachricht zufolge, kam in der gestrigen Sitzung der Magnatentafel die Frage wegen Emancipation der Juden, auf den Grund des diesfälligen Beschlusses der Ständetafel, abermals zur Berathung und trat erstere nach einer längeren Diskussion dem Beschlüsse der Stände bei: daß auch nicht in Ungarn geborne Juden unter bestimmten Voraussetzungen dieser Rechte theilhaftig werden können. Bor der Abstimmung hatten sich Se. Königliche Hoheit der Erzherzog Palatinus und der Primas von Ungarn aus dem Sitzungs-Saale entfernt. Es fehlt nun nur nochdie Königl. Sanction. Aus Un garn, 20. März. (Privatmitth.) Die Größe eines Mannes und eben so die eines Volkes zeig^Ed^unstreitig in der Beharrlichkeit. In jede LaMW^u fügen wissen, im Glücke nicht übermüthig, W»n Mißgeschicke nicht kleinmüthig zu werden, zeigt von Ausdauer und Ergebung. Kein Glauben hat der Wechselfälle so viele erlitten, hat mit so vielen Beschwerden und Ungemächlichkeiten gekämpft und glorreich den Kampf bestanden, aK das Judenthum, Fast die Geschichte jedes europäischen Staates, wo Juden wohnen oder wohnten, liefert Belege hiezu. Auch die Geschichte Ungarns ^^^rin fruchtbar, und darf nicht hintan gesetzt wtt^M Auch hier waren die Schicksale der Juden sehr abwechselnd. Im ganzen Mitttlalter Hindurch waren die Juden die einzigenEÜ^as.Münzwesen, die Gesetze des Geldumlauf^^^die Natur des Handels kannten. Sehr oft nahmen Fürsten und Könige ihre Zuflucht zu den Juden, und zur Zeit, als König Andreas II. nach Palästina zog, scheint der Maaren und Geldhandel ein Monopol der Juden und Jsmaeliten gewesen zu sein. Daß theils die eigene Schuld, thejls der Neid, theils der Fanatismus ihnen Ungemächlichkeiten bereiten mußten, läßt sich leicht denken. So wurde ihnen nach der Rückkehr des Königs durch ein Neichsgesetz (Art. 24, 1222 und Art. 31, 1231) dieser Erwerbszweig untersagt. Unter demselben König findet sich ein jüdischer Kammerbeamte. So heißt es in einer Originalurkunde des Königs Andreas vom Jahre 1232: TheaComes Jndaeus terram suam Besseneo, quam pater ejus regia collatioue possederat. Thea habe sein Dorf Bessenyö für 500 Mark mit Erlaubniß des Königs verkauft, weil er in der Verrechnung gewisser Kammergefälle nicht bestand, und zum Ersatz verurtheilt worden war. Unglück traf sie unter Ludwig dem Großen, unter welchem sie das Land meiden mußten. Sigismund rief sie zurück, und verlieh ihnen manche Privilegien. Unter König Ludwig II. findet sich sogar ein jüdischer Münzmeister Namens Jsak, dem der König ein Empfehlungsschreiben an die Stadt Kaschau gab, datirt vom grünen Donnerstag 1524, und welcher Jsaciden prägen ließ. In den darauf folgenden zwei Jahrhunderten hatten sie mit vielen Widerwärtigkeiten zu kämpfen.

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