Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 4 (1840)
- Issue
- Heft 15 (11.4.1840)
- Date
- 1840-04-11
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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IV. Jahrgang. Zeitung Allgemeine N». IS. des Zu-cnthums. Ein impartheiisches Organ für alles jüdische Interesse. Redacteur: Verlag von »r. Ludwig Philippfon, Baumgartners Buchhandlung israelitischer Prediger in Magdeburg. Leipzig. (Mit König!. Sächsischer allergnadigster Concession) Leipzig, den 11. April 1840. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Sonnabends, und wird jährlich 96 Bogen in Quart incl. des Titels, Registers u. s.w. umfassen. In Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste jVerbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 12 Gr. für sechs Monate — 18 Gr. für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungsexpeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letzter? hat sich die Königl. Sachs. wohllöbl. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Zeitungsnachrichten. Frankreich. Straßburg, 15. Marz. (Privatmitth.) Merj item Versprechen gemäß sende ich Ihnen anbei die i Antwort oder Petition, welche die Rabbinen des Bej zirks Straßburg auf den Reformentwurf des Cen- I trat - Consistoriums *) eingereicht haben. Der Herr Groß - Rabbine, Arnaud Aron, hatte nach Empfang des Entwurfes sofort Circularschreiben an die Rabbinen seines Sprengels, deren Zahl 18 ist, gesandt,! worin er sie zu einer Generalversammlung einlud, j um die Artikel, welche insonders die Religion betref-! fen, gemeinsam zu berathen. Zu dieser Versammlung j fanden sie sich auch sämmtlich ein, und kamen, nach j gewissenhaftester Diskussion überein, im folgenden! Schreiben ihre Erwiederungen, so weit ihnen diese j aus den Gesetzen unsrer Religion, und aus dem! Stande der Dinge nothwendig schienen, dem Central - Consistorium vorzulegen. Das Schreiben ist den ll.-Nov. v. I. abgefaßt. Ich glaube, daß der Geist, der dieses Schreiben diktirte, nur ein wahrhaft religiöser ist, und wie er von Geistlichen, denen die Forderung einer Garantie gegen maßlose religiöse Veränderungen Pflicht ist, erwartet werden muß. In einem nächsten Schreiben werde ich Sie von den weiteren Maßregeln, die im Meder-Rhein, um *>) S. No. 8, 9, 10. eine neue Redaktion des Ordonnanzentwurfs zu bewirken, getroffen sind, in Kenntniß setzen. sJm Ober-Rhein ist Alles, so zu sagen, bei verschlossenen Thüren geschehen.) Das Schreiben lautet wie folgt. H. H.! Unterzeichnete Gemeinde - Rabbinen des Depart. des Niederrheins, von dem Entwürfe einer neuen Organisation des israel. Kultus, welchen das Central-Consistorium der Prüfung der Departemental-Consistorien übergeben, Kenntniß nehmend, und gerechterweise beunruhigt, welche nachtheilige Folgen die Annahme dieses Entwurfs für unsre Religion haben könnte, suchen deshalb ehrfurchtsvoll um die Uebergabe dieses Schreibens an das Central-Consistorium nach, in welchem sie ihre Wünsche darzulegen wagen, um die Verwerfung jenes Entwurfs und die Abfassung eines neuen zu bewirken, der den Lehren unsrer Religion anpassender, mit d^r moralischen und intellektuellen Stellung der Mehrzahl unsrer Glaubensgenossen übereinstimmender und geeigneter wäre, das Ziel zu erreichen, heilsame Verbesserungen und fortschreitende Umänderungen zu erlangen, die so allgemein gewünscht werden, und deren Nothwendigkeit nicht mehr fraglich ist. Deshalb sei es den Unterzeichneten gestattet, die Artikel hervorzuheben, die sie in jenem Entwürfe für unzulässig halten, und gegen die sie sich energisch auflehnen müssen. Der 24. Artikel enthält den jSatz: „Das Central-Consistorium wird, nachdem es die Meinungen