Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 4 (1840)
- Issue
- Heft 14 (4.4.1840)
- Date
- 1840-04-04
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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IV. Jahrgang. Allgemeine No. 14 Zeitung des Zudenthums. Ein rmpartheiisches Organ für alles jüdische Interesse. Redacteur: Dr. Ludwig Philipps»«, israelitischer Prediger in Magdeburg. Verlag von Baumgartners Buchhandlung zu Leipzig. (Mit König!. Sächsischer allergnadlgster Concession) Leipzig, den 4. April 1540. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Sonnabends, und wird jährlich 96 Bogen in Quart incl. des Titels, Registers u. s.w. umfassen. In Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 12 Gr. für sechs Monate — 18 Gr. für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungsexpeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptfpedition für beide Letztere hat sich die König!. Sachs. wohllöbl. Jeitungs- Expedition allhier unterzogen. Zeitungsnachrichten. Großbritannien. London, 9. Marz. Bei dein am 6. März von der Königin im St. Jamespalaste gehaltenen Lever überreichte Isaak Lyon Goldschmid im Namen der Juden zu London eine Glückwunschadresse. Die Juden, sagt der Sun, seien die einzigen Unterthanen der Königin, die noch unter bürgerlichen Beschränkungen zu leiden hätten, und es müsse der Königin erfreulich sein, zu sehen, daß die Juden, wenn ihnen auch Rechtsgleichheit versagt sei, doch nicht minder pflichttreu, nicht minder ergeben gegen sie und ihre Regierung seien. Keine Klasse britischer Unterthanen habe über so wesentliche Beschwerden zu klagen, und doch übertreffe keine Klasse die Ju- > den in willigem Gehorsam gegen das Gesetz und in ruhiger Unterwürfigkeit gegen unverdiente Schmähung und mittelbaren Druck. „Wir hoffen, diese Umstände werden vor der Königin in das wahre Licht gesetzt werden, und sie werde sich dadurch bewogen finden, den Anfang dieser neuen und Glück verkündenden Zeit in ihrer Regierung dadurch auszuzeichnen, daß ihre hebräischen Unterthanen hinsichtlich bürgerlicher Gleichheit mit ihren Landsleuten von! allen Glaubensbekenntnissen auf denselben Fuß ge- , setzt werden." Es ist bekannt, daß schon ^vor mehren Jahren durch den verstorbenen Gouverneur von Bombay, Sir Robert Grant, eine Maßregel zu diesem Zweck im Unterhause vorgeschlagen wurde, die aber an der Engherzigkeit der kirchlichen Eiferer! scheiterte. Gegen die Aeußerungen des Sun ist jedoch zu bemerken, daß die Rechtsungleichheit der j Juden im Grunde nur noch in einer Ausschließung! von politischen Rechten besteht, da sie in Beziehung! auf bürgerliche Rechte schon lange frei, und weder j in der Erwerbung von Grundeigenthum noch im! Handel und Gewerbe beschränkt, und seit 1834 selbst die Hindernisse gehoben sind, welche ihnen den Zutritt zu Gemeindeämtern in London verwehrten. (L. A. Z.) Deutschland. Kassel, 7. Marz. In der Sitzung der Stände- Versammlung vom 3. d. erstattete der Vice-Präsidcnt Bericht über das Gesuch des Weürhandlers Haimann! zu Kreuznach und Genossen um Aufhebung des den I Handel ausländischer Juden beschränkenj den Gesetzes vom 29. Oct. 1833. Der Antrag, die Regierung um Vorlage eines die Aufhebung dieser Bestimmung bezweckenden Gesetzes zu ersuchen, ward genehmigt. — Dresden, 3. März. ( Privatmitth., Schluß. Die Verhandlungen der vierzigsten Sitzung der zweiten Kammer.) Präsident 0. Haase: Es ist ein doppelter Antrag Seiten der Deputation zur 7. §. gemacht wor-