Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 4 (1840)
- Issue
- Heft 8 (22.2.1840)
- Date
- 1840-02-22
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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IT. Zahrgaug. Ätlgemerne No. 8. Zeitung des Zudenthums. Ein unpartheiisches Organ für alles jüdische Interesse. Rcdacteurr Verlag von Dt. Ludwig Philippsou, Baumgartners Buchhandlung israelitischer Prediger in Magdeburg. Leipzig. <Mit.Königl. Sächsischer all-ergnadigsier Concession) Leipzig, dm 22. Februar 1840. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal., Sonnabends, und wird jährlich 96 Bogen in Quart incl. des Titels, Registers u. s.w. umfassen. In Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: nrit-3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Th'lr. 12 Gr. für sechs Monate — 18 Gr. für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungsexpeditionen nehmen Bestellungen an; der H.auptspedition für beide Letztere Hat sich die Königs. Sachs. wohttöbl. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Zeitungsnachrichten. Rußland und Polen. Von der galizischen Gränze, 29. Jan. (Privatmitth.)' Ich beeile mich zwei höchst gewichtige Nachrichten, die erste von größter Wichtigkeit für Gelehrte und Alterthumsforschcr, die zweite eine politische, von nicht geringerem Interesse, zur Kunde der Leser Ihres geschätzten Blattes zu bringen. — Authentischen Berichten aus der Krimm zufolge ist in Baktschisarai, wo-der alte Palast der Khane der Krimm noch jetzt in seiner ursprünglichen asiatischen Gestalt existirt, aus einem Karaitischen Gottesacker ein in die Erde tief versunkener Leichenstein aufgefunden worden, der »Ellen hoch, 1} Elle breit ist, und die Aufschrift tragt: a'fe "fnYr'b also verstorben.tfbpn trabst >"i oder im Jahre 707. — Bekanntlich ist dies der Name des bekannten der den König der Kasaren zum Judenthume bekehrt haben soll, und nun gar ein Karait! — Ein unleugbar gewichtiger Beleg für die Ansicht des Geschichtsforscher Karanchin, daß die im Kusri mitgetheilte Sage nicht bloß Fiktion des Rabbi Jehuda Halevi sei, sondern wirklich sich in der jetzigen Krimm einstens zugetragen habe. Ich verweise übrigens auf das letzte Werk des sel. Hrn. I. Perl pm und auf das Buch Kusri, herausgegeben und neu kommentirt von Hrn. G. Brecher (1. Theil Vorrede.) — Wie sehr dieser Fund die gelehrte Welt alarmiren werde, wird hoffentlich die nächste Zukunft lehren; die Karaiten in Rußland sollen bereits in höchste Regung und Bewegung versetzt worden sein. — Ausführlicheres in Betreff dieses interessanten Gegenstandes hoffe ich Ihnen baldigst mittheilen zu können. — Mittheilung des russischen k. k. Consulates in Brody an das löbl. k. k. Brodyer Ober-Polizei-Commissariat vom 31. December 1839. Nachträglich zu jenen Noten vom 18/30. u. 19/31. Oktober hat das k. k. Consulat die Ehre, dem löbl. k. k. Polizeikommissariate dienstsreundlich mitzutheilen, daß es in Folge neulich von seiner hohen Regierung erhaltenen Instruktionen von nun an nicht anders die Pässe der nach Rußland reisenden aus, ländischen Juden visiren werde, als wenn die Vorzeiger derselben dem Consulate die schriftllchen und authentischen Beweise über den Zweck ihrer Reise nach Rußland, und über das Recht sich dort tempo« rair aufhalten zu dürfen vorlegen werden. — Diese Beweise für diejenige ausländische Juden, die nach Rußland darum fahren, um dort die Handlungsgeschäfte auf den Rechten der temporär reisenden ausländischen Kausleute zu treiben müssen sein: l. Die Facturen über die durch ein ruff. Zollamt oder einen russ. Hafen expedirten Waaren.