Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 4 (1840)
- Issue
- Heft 7 (15.2.1840)
- Date
- 1840-02-15
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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IV* Jahrgang. 1% Allg5drreine ÖS No. V. Ein unpartheiisches Organ für alles jüdische Interesse. Redacteur: Verlag von »r. Ludwig Philippson, Baumgärtners Buchhandlung israelitischer Prediger in Magdeburg. ZU Leipzig. (Mit Kömgl. Sächsischer allergnadigsier Conceffion) - Leipzig, den 15. Februar 1840. Diese Zeitung erschemkMöchentlich einmal, Sonnabends, und wird jährlich 96 Vogen in Quart incl. des Titels, Registers u. s.w. Umfassen. Ln Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Lhlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 12 Gr. für sechs Monate — 18 Gr. für das Vierteljahr angesetzt worden* Alle Buchhandlungen, Postämter und Jeitungsexpeditionen nehmen Bestellungen an; - der Hauptspedition für Leide Letztere hat sich die König!. Sachs. wohllöbl. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Zeitungsnachrichten. Rußland und Pole».! Petersburg,' 23. Jan. In Bezug auf die! mit dem benachbarten Auslande Handel treibenden! jüdischen Küufleute har der 'dirigkrenve SMat folgenden Ukas erlassen: ,,I) Den jüdischen Kirnfleittenwelche mit dem Auslande Handel treiben, d. h>, nicht Kommissionen oder Lieferungen -übernehmen, sondern mit Maaren handeln, die sie mit ihrem eigenen Kapital erworben haben, soll es, zum Transport derselben auf Flüssen, erlaubt sein, herrschast- Kche Bauern zu miethen, und zwar nach denselben Regeln, welche in der am 12. Oktober 1838 Allerhöchst bestätigten Verordnung (über dis Vermiethung gutsherrschaftlicher Bauern in den westlichen Gouvernements, um Maaren nach Königsberg, Danzig und Thorn zu flößen) enthalten find.' — 2) Die von Juden zum Flößen' von Holz und anderen Maaren gemietheten gutsherrschaftlichen Bauern stehen nurunter dem Befehl eines daztr vom Gutsbesitzer gewählten christlichen Bevollmächtigten, der die Verpflichtung hat, darüber zu wachen, daß die obenerwähnten Regeln von 1838 pünktlich erfüllt werden. Diese gemietheten Bauern dürfen in keinerlei Hinsicht und unter keinem Vorwände von den jüdischen Kaufleuten abhängig gemacht werden, so wie auch die von dieses Letzteren aus ihren Glaubensgenossen aNgestellten Kommis einzig Und allein j die ihnen übergebenen Maaren zu beaufsichtigen haj den und sich durchaus nicht mit Anordnungen in! Betreff der auf die Fahrzeuge genommenen Arbeiter! befassen dürfen. — 3) Ueber sie pünktliche Beobach- | tung dieser Regel, welche in-die zwischen den Gutsbefitzern und Juden abzuschließendett Kontrakte ausgenommen werden muß, haben-im Reiche die Orts- Obrigkeiten, in den ausländischen Städten und Häfen aber die russischen Gesandtschaften und Konsulate zu wachen." Kronstadt, 16. Jan. (Privatmitth.) Auf der russischen Marine befinden sich über -2000 jüdische Matrosen, die zu den tauglichsten, gewandtesten gerechnet werden. Dieselben werden zur Ausübung ihrer Religion eben so wie die christlichen Matrosen angehalten. Es ist ihnen aus ihrer eigenen Mitte ein Rabbine gesetzt worden, auf -dessen Anzeige, so sie sich widergesetzlich betrugen, sie bestraft werden. Sie haben einen Betsaal, zu dessen Ausschmückung der Kaiser selbst beigetragen. An jedem Sabbat, so es angeht, wird ein Kommando zum Gottesdienste geführt. Viele von ihnen haben Frauen und Kinder. Warschau, 29. Jan. (Privatmitth.) In den hiesigen Blättern Gazeta poranna und codzienna wird jetzt eine lebhafte Fehde über einen Aussatz des Herrn Ed. Heringer: „Blicke auf den Bildungsstand der polnischen Juden," geführt. Dieser betrachtet nämlich die Frage über die Reform der Juden im Westen Europa's völlig entschieden, und will Nachweisen,