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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1840-01-18 · Heft 3 (18.1.1840) · p. Seite 36

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
4 (1840)
Issue
Heft 3 (18.1.1840)
Date
1840-01-18
Page
Seite 36 (sequence 8)
Language
German
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56 8 Wochen einberaumt, in welchem sich die hiesigen Familienväter, welche die Unterstützung dieses Vereins in Anspruch nehmen wollen, sich zu melden haben. — Ungarische Blätter melden, daß Herr Ahron Chorin, Ober-Rabbine in Arad, der als Seelsorger und Schriftsteller gleich rühmlich bekannt ist, in den Synagogen seines Bezirkes sür die Dauer des ungarischen Reichstages ein eigenes, von ihm selbst in deutscher Sprache verfaßtes Gebet angeordnet habe, welches denn auch an jedem Sabbat regelmäßig abgehalten wird. Diese Anordnung hat so viel Anklang gefunden, daß die Redaction der (politischen) Ofner und Pester Zeitung das Gebet in einer Beilage wörtlich abdrucken ließ. — Aus Neurausnitz in Mähren wird gemeldet, daß in Folge einer neuen vom k. k. Kreisamte angeordneten Wahl der Candidat Stößel gewählt, und also das Landesrabbinat abermals nicht durchgedrungen sei. Es kam bei dieser Gelegenheit in jener sonst so friedlichen Gemeinde zu heftigen, bedauernswerthen Auftritten, welche nicht ausbleiben können, sobald eine Gemeinde in zwei feindliche Partheien getheilt. Möge dieses Beispiel so wol dem Landesrabbinate als den Gemeinden zur Warnung dienen.— Herr Dr. Bibas, von dessen Anwesenheit ich Ihnen neulich geschrieben, hat endlich in der hiesigen sefardischen Gemeinde einige, Schule und Gottesdienst betreffende Verbesserungen zu Stande gebracht, und sich so im Herzen dieser Gemeinde unvergeßlich gemacht. Literarische Nachrichten. Kopenhagen, 15. Dez. (Privatmitth.) Das 2. Heft der Predigten des Dr. Wolff sind unter der Presse. In diesen Tagen erscheint von demselben Verfasser eine biblische Geschichte in dänischer Sprache. Altona, 16. Dez. (Privatmitth.) Im Laufe Januars wird eine Broschüre aus Stein heim's Feder die Presse verlassen: „Mendelssohn und seine Schule in Beziehung zur Aufgabe des neuen Jahrhunderts." Magdeburg, 5. Jan. Angekommen: Die Synagoge von vr. Adler. Jahrg. 11. Heft 1. II. 111. München. 1839. — Tages-Controle. Schreiben an den Herrn Präsidenten des norwegischen Storthing von einem Israeliten?u Altona. Das besondere Wohlwollen, mit welchem Ew. Excel, auf meiner Reise durch Norwegen mich vor Vielen ausgezeichnet haben, hat mich zu vielfältiger Dankbarkeit verpflichtet, und diese Ihnen ehrfurchtsvoll auszudrücken, war derjenige Gedanke, der mich all die Tage seit meiner Rückkehr in die Heimath unaufhörlich beschäftigt hat. Beschäftigt und zugleich in nicht geringem Grade beunruhigt, weil ich mich, im Begriffe mich der Pflicht der Dankbarkeit zu entledigen, in dem Zwiespalte befinde, für eine Vergünstigung als Ausnahme danken zu müssen, deren Regel in so hohem Grade mich demüthigen mußte. Geschästsangelegenheiten führten mich nach Norwegen. Von dem Staatsgrundgesetze, das meine Glaubensgenossen von den Grenzen Ihres Vaterland mit unbeugsamer Strenge ausschließt, ward zu meinen Gunsten durch die königliche Gnade und die Einwilligung des Storthings eine Ausnahme gemacht. Ich habe den Schutz eines Staates genossen, der ihn allen meinen Brüdern verweigert. Ein solcher Vorzug war dem Geschäftsmanne von ausnehmender Wichtigkeit, und als solcher fühl ich mich verbunden, dem Gesetzgebenden Körper und meinem Fürsprecher bei demselben aufrichtigen Dank abzustatten. Dabei aber kann ich Ihnen nicht verhehlen, daß dieser Dank nur der, des äußerlichen, der Welt und ihrem Getriebe zugewendeten Menschen ist; und daß, während dieser für jenen Act der Gnade seinen Dank ausspricht, sein innerer, von der Erde und ihren Geschäften abgewendeter Mensch seine Empfindlichkeit über diese kränkende Rechtsverletzung, die ihm in jenem Gesetze widerfährt, nüe seinen Unwillen über ein durchaus unmotivirtes Verbannungsurtheil einer zahlreichen Religionsgenossenschaft zu unterdrücken, weder im Stande, noch geneigt ist. Meine Geschäftsverbindung hat mich in -die traurige Nothwendigkeit versetzt, eine Ausnahme von jener entehrenden Regel

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