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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1885-12-15 · Heft 51 (15.12.1885) · p. Seite 818

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
49 (1885)
Issue
Heft 51 (15.12.1885)
Date
1885-12-15
Page
Seite 818 (sequence 10)
Language
German
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— Eine interessante Frage gelangte in der jüngsten Sitzung der Repräsentanten der hiesigen israelitischen Gemeinde zur Entscheidung. Einer der Repräsentanten hatte den Antrag gestellt, in Zukunft zu untersagen, daß bei der Beerdigung von Selbstmördern auf den jüdischen Friedhöfen besondere Feierlichkeiten veranstaltet werden. Der Antrag stützte sich auf die Thatsache, daß bei der Beerdigung des Schülers des Werder'scheu Gymnasiums, der sich in der Claffe erschosien hatte, durch Hinzuziehung eines Sängerchors rc. außergewöhnliche Veranstaltungen getroffen worden waren, was vielfach Mißfallen erregt haben soll. Solche besondere Arrangements bezeichnete der Antragsteller bei Bestattungen von Selbstmördern als unzulässig, cs möge vielmehr wie seither dabei belassen werden, daß die Selbstmörder nach den Vorschriften und Gebräuchen des Glaubens, also in vollen Ehren zur letzten Ruhe bestattet würden. Gegen diesen Antrag sprachen sich u. A. die Herren Ludwig Löwe und Professor Lazarus aus, indem sie betonten, daß nicht die Todten, sondern die Hinterbliebenen durch solche Maßnahmen gestraft würden. Tie Mehrheit der Versammlung schloß sich dieser Ansicht an und lehnte den Antrag ab. (Auf diesen Vorgang deutete einer unserer Berliner Correspondenien jüngst hin, als er über den epidemisch gewordenen Selbstmord sprach. Man bemerkte wohl, daß es sich bei der eben besprochenen Verhandlung nicht um Entziehung der gewöhnlichen Beerdigungsseierlichkeiten, sondern um besondere Ehrenbezeigungen handelte, wie Zuziehung von Sängerchören u. s. w. Was uns betrifft, so stehen wir ganz und gar auf Seiten des Antragsstellers. Dem Selbstmörder noch besondere Ehren zu bezeigen, halten wir durchaus für verfehlt, ja für schädlich und ungerecht. Ein Selbstmörder ist, wie der Name bezeugt, — ein Mörder, der noch dazu eine Lieblosigkeit gegen die Seinigen beweist, die wahrlich keine Ehrenbezeigungen verdient. Wenn die Herren Löwe und Lazarus meinten, es seien dabei die Hinterlafsenen zu bedenken, so ist zu erwidern, daß, wenn die Hinterlassenen so wenig Gefühl besitzen, für ihren Selbstmörder noch Ehrenbezeugungen zu verlangen, man ihnen mit Recht dies verweigern kann; andrerseits geht doch die Allgemeinheit den Einzelnen vor, die Ehre aber, die man dem Selbstmörder erweist, muß nachtheilig wirken und die sittlich-religiöse Scheu vor dem Selbstmorde noch vermeiden. Das Beispiel wirkt ansteckend, wie die Erfahrung lehrt. Glorifizirt man das Beispiel, so ist jede Schranke gebrochen. Wir halten deshalb den Beschluß der Berliner Repräsentanten für sehr unbedacht. Und übrigens, was haben dergleichen Feierlichkeiten für den verdienstvollen Todten und dessen Hinterlastene noch zu bedeuten, wenn sie auch dem vorsätzlichen Selbstmörder zu Theil werden! Die Red. d. Allg. Ztg. d. Jud.) Fankfnrt a. M., 1. Dez. Die Verwaltung der Stiftung für gebrechliche und verwahrloste israelitische Kinder zu Frankfurt a. M. erstattet nach vierjährigem Bestehen der Stiftung einen Rechenschaftsbericht. Außer den Gründungsgaben von je 3000 M. von den A. v. Reinach'schen Erben und Herrn Adolf L. A. Hahn liefen an Spenden M. 2264,75, an Jahresbeiträgen pro 1884 und 1885 M. 550 und an Zinsen M. 1173,28 ein. Die Ausgaben betrugen für 2 stotternde, 2 gebrechliche, 2 halbidiotische, 1 idiotischen und 1 taubstummen Knaben, sowie ein epileptisches, ein idiotisches, ein gebrechliches und ein taubstummes Mädchen M. 2510,40. Es bleibt also am 1. November ein Saldo von M. 1477,63. Aus Mangel an größeren Einnahmen mußte ein Theil der dringlichen Anmeldungen ganz abgewiesen werden, und auch den erwähnten 12 Kindern konnte nur in unzureichendem Matze Unterstützung gewährt werden. Die Verwaltung ersucht deshalb um weitere Gaben, um ihre Aufgabe, „armen unglücklichen Geschöpfen durch specielle erziehliche Behandlung und durch kräftige gesunde Pflege zu einem menschenwürdigen Dasein zu verhelfen, sie zu erwerbsfähigen und nützlichen Gliedern der Gesellschaft heranznbilden", einigermaßen gerecht werden zu können. Die Verwaltung besteht aus den Herren Jacob Ph. Oppenheimer, Adolf L. A. Hahn, Director vr. Baerwald, Albert Ochs, vr. med. Blumenthal und A. Durlacher. Dresden, 29. Nov. Auch den Antisemiten Baumeister Hartwig hat das Schicksal erreicht. Der Vorstand des „Conservativen Landesvereins im Königreich Sachsen" hat ihn feierlich aus dem conservativen Verein zu Dresden ausgeschlossen und erläßt dieser folgende Bekanntmachung: „Hierdurch wird zur Kenntniß unserer geehrten Mitglieder gebracht, daß der Gesammtvorstand in seiner Sitzung am 28. November d. I. wegen der in dem in No. 331 der „Dresd. Nachr." unter der Ueberschrift „Zur Antwort" veröffentlichten Artikel des Herrn Baumeister Hartwig enthaltenen Angriffe auf die gesammte Conservative Partei ein- | stimmig beschlossen hat-: Herrn Baumeister Hartwig nach! § 5. Abschnitt 5. der Statuten aus dem conservativen Ber- > ein zu Dresden auszuschließen." j Bückcbnrg, 30. November. Gegen den Redakteur der! zll Stadthagen erscheinenden „Schaumb.-Lipp. Landesztg." i ist wegen Vergehens gegen §. 166. des Str.-G.-B. Anklage! erhoben. Der Angeklagte ist beschuldigt, die jüdische Reli-! gionsgesellschaft dadurch beschimpft zu haben, daß er in der I von ihm redigirten Zeitung erklärte, es sei eine gefährliche Bestimmung, daß bei jüdischen Eiden die Zuziehung der! Rabbiner abgeschafft sei, zumal der begründete Verdacht vorliege, daß die Juden glaubten, sich von falschen Eiden relij giösen Dispens erholen zu können. Zufolge einer Denun- I ciation des hiesigen Synagogenvorstandes ist öffentliche An-

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