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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1885-12-08 · Heft 50 (8.12.1885) · p. Seite 803

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
49 (1885)
Issue
Heft 50 (8.12.1885)
Date
1885-12-08
Page
Seite 803 (sequence 11)
Language
German
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803 hiemit betrauten Rabbiners, Rabbiner - Stellvertreters oder Religionslehrers, von der erfolgten Trauung den Matrikelführer binnen drei Tagen zu verständigen. Der, einer der Bestimmungen dieses Paragraphen Zuwiderhandelnde Rabbiner, Rabbiner-Stellvertreter oder Religionslehrer ist in jedem Falle mit einer Geldstrafe in der Höhe von 50 bis 100 Gulden zu belegen. Die folgenden Paragraphen beschreiben die Matrikeln sowie die gegen die Pflichten der Privatparteien und die Strafen auf die Uebertretungen, welche mit den Worten endigen: „Die eingetriebenen Strafgelder werden zu Gunsten des israelitischen Landes-Schulfonds verwendet. Dann kommen die „Uebergangsbestimmungen", unter welchen es auch lautet: b) Wenn auf dem Gebiet einer Ortschaft, die für sich einen israelitischen Matrikelbezirk bildet, mehrere israelitische Cultusgemeinden bestehen, so fordert der Bürgermeister, resp. der Stuhlrichter die Vorstehung jener Cultusgemeinde, die er' mit der Führung der etwa zu vereinigenden Matrikeln bej Bezirkes auch dann zu betrauen, wenn er die ttt § 2 dieses Statuts erforderliche theoretische Qualifikation nicht besitzt. (Hierdurch ist die Bestimmung der Vorbildung auch wieder beseitigt.) Das Statut soll mit dem 1. Januar 1886 in Kraft treten. Gegen die bisherige Matrikelführung bei den Israeliten sind so oft theils begründete, theils von den Antisemiten übertriebene Klagen erhoben worden, die nun durch dieses Statut Erledigung finden. Es ist in demselben der Grundsatz, daß die Matrikelführung mit der Seelsorge verbunden sein soll, wie dies bei den übrigen Confessionen der Fall ist, festgchalten und die freie Wahl der Gemeinden möglichst gewahrt. Complicirt ist es allerdings — aber welches moderne Gesetz bedürfte nicht durch die Erfahrung nachträglicher Verbesserung? Frankreich. Paris, 25. November. (Privaimitth.) Selbst in die französische Deputirtenkammer hat man versucht, den Antitraut sehen möchte, auf, sich mit der Vorstehung der dort1 semitismus hineinzutragen, indem man ihn aus Algerien befindlichen anderen israelitischen Cultusgemeinde in Verbindung zu setzen, mit dieser zusammen die Modalitäten der importirt, wo er schon so viel Unheil angestiftet. In Constantine wurden die beiden früheren Deputirten Treille und Bereinigung der bisher getrennt gewesenen Matrikeln, sowie j Thomson wiedergewählt, und zwar mit Hilfe eines großen den Führer der vereinigten Matrikeln zu vereinbaren und I Theils der dortigen eingeborenen Israeliten. Die Radikalen das Resultat binnen einer bestimmten Frist mitzutheilen.! hatten nun die größten Anstrengungen gemacht, um diese Im Falle der Vereitelung der Einigungsversuche hat! Wahl zu verhindern und namentlich die Israeliten abzudie vom Bürgermeister, resp. vom Stuhlrichter betraut ge- halten, jenen ihre Stimmen zu geben. Als verleumderische wesene israelitische Cultusgemeinde außer diesem Umstande Flugblätter, welche sogar jene Deputirten der Judenfeindauch noch den Namen und die Qualifikation des Rabbiners lichkeit wider alle Wahrheit beschuldigten, nichts halfen, nahm oder Rabbiner-Stellvertreters anzuzeigen, der vom 1. Januar! man zu Drohungen seine Zuflucht, die man durch Angriffe 1886 an ihre Matrikel führen werde. Die andere Israeli- und Excesie gegen die Juden unterstützte. Man vertraute tische Cultusgemeinde aber, die ihre besondere Matrikelführung 1 auch fernerhin aufrecht zu erhalten wünscht, hat diese ihre Absicht binnen drei Tagen nach der Vereitelung des Ver-; einigungsversuches dem Bürgermeister oder Stuhlrichter schriftlich mitzutheilen und zugleich nachzuweisen, daß ihr Matrikelführer die erforderliche Qualifikation besitzt und daß die Cultusgemeinde im Stande ist, den Matrikelführer nach Gebühr zu honoriren; daß sie ferner Verfügungen getroffen hat, daß ein und derselbe Matrikelfall nicht in die beiden zugleich auf einen im Schoße des israelitischen Consistoriums ausgebrochenen Streit. Dennoch ließen sich die Juden nicht irre machen und die beiden genannten Herren wurden gewählt. Nun erhoben die Radikalen Proteste gegen diese Wahl, indem sie behaupteten, die Juden wären bestochen worden, wofür jedoch keine begründeten Beweise beigebracht werden konnten. Bei den Wahlprüfungen in der Kammer trug der Berichterstatter der bez. Commission auf die Giltigkeit dieser Wahl an, indem er zugleich die antisemitischen in demselben Orte befindlichen Matrikeln wird eingetragen Bestrebungen der Protestirenden stigmatisirte, unter welchen werden können. sich auch ein Jude, der frühere Lehrer und Adjunct des (Somit kann die beabsichtigte Vereinigung auch wieder Bürgermeisters Oury befindet. Hierbei ist zu bemerken, daß vereitelt werden.) Ferner heißt es: Wenn der Rabbiner oder Rabbiner-Stellvertreter am Sitze des Matrikelbezirkes befindlichen und die Bersamm- Thomson eine Enkelin von Crömicux zur Frau hat und sich der in dessen Geiste stets für die Juden verwendet hat. Da trat der ehemalige Seinepräfect Andrieux, der seit einiger Zeit lung einberufenden israelitischen Cultusgemeinde bei seiner von der öffentlichen politischen Bildfläche in den Hintergrund Verläßlichkeit oder auch in anderer Hiusicht zur Leitung des getreten war und unterdeß vom Opportunisten zum Radikalen Matrikelamtes fähig ist, so ist dieser Rabbiner oder Rabbiner-‘ geworden, gegen den Berichterstatter auf, donnerte in der Stellvertreter, wenn derselbe die Matrikeln in der Cultusj Sitzung vom 23. gegen die Juden und erklärte sogar, daß gemeinde geführt hat, mit der Führung der Matrikeln des j er den Widerruf des Edicts aus dem October 1870, welches 50

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