Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1838-11-27 · Heft 142 (27.11.1838) · p. Seite 574

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
2 (1838)
Issue
Heft 142 (27.11.1838)
Date
1838-11-27
Page
Seite 574 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3224737-3224856-3224999--01444-3311705
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

3 entity mentions

574 jüdisches Reich errichtet werden soll, und welches nach dem, was Referent jetzt hinzugefügt hat, sich über die ganze Erde verbreiten soll, sich näherte, so muß Proponent jene Aeußerung als grundlos! zurückweisen. Daß Juden, deren Väter und Großvater in Dänemark gewohnt, welche selbst Höfe und Grundbesitz haben, mit dem mindesten Fug „wandernde Kinder Israels" genannt werden können, vermag er nicht zu begreifen, und hier ist gerade von jenen und nicht von fremden, die nach gegebener Erlaubniß sich kürzere oder längere Zeit im Lande aufhatten können und dann wieder fortreisen, die Rede, wenn es sich vpn einem Rechte handelt, welches sich an Grundbesitz und einen wenigstens fünfjährigen Aufenthalt in den Staaten des Königs gründet. Daß die Juden Dänemark nicht für ihr Vaterland ansehen, ist eine nicht bewiesene Behauptung, welche von dem Proponenten bei der ersten Verhandlung der Sache widerlegt worden ist. Er wird nur noch hinzufügen, was die Repräsentantschast der mosaischen Gemeinde in Kopenhagen ihm auf Veranlagung der früheren Aeußerung des Referenten in der Ständezeitung No. 63 geschrieben hat: „Wie es in einem Staate zugehrn wird, welchen Bekenner des mosaischen Glaubens je bilden werden, müssen wir ungesagt sein taffen, da wir die Voraussetzung für so chimärisch halten, daß wir uns nicht einmal denken können, was geschehen würde, wenn sie mehr als chimärisch blieb. Dagegen können wir den Stistsamtmann und jeden Andern versichern, daß wir noch nicht auf einen einzigen dänischen Bekenner des mosaischen Glaubens gestoßen sind, der die Lust bezeigt hatte, einen solchen Staat mit zu bilden, oder wenn der Staat gestiftet wäre, Dänemark zu verlassen, und sich dorthin zu begeben." Auf jene vier Gründe, deren Ungrund dargethan zu sein scheint, wird die Majorität des Committee nicht ihre Abweisung des Vorschlages bauen können. (Fortsetzung folgt.) Korrespondenzen, Auszüge, Repliken. Aus Amsterdam. Angelegenheiten Palästina's In No. 120. haben wir Auszüge aus mehreren Schriften, die uns aus Amsterdam zugekommen sind, und über die Angelegenheiten Palästina's handeln, verffprochen. Dieselben werden schon, ein historisches Jnrereste haben, und greifen auch noch in die jüngste Vergangenheit ein. Das israelitische Armenwesen im Heiligen Lande war von jeher nach den vier Städten: Jerusalem, Zefat, Hebron und Tebaria und diese, in den letzten zwei Jahrzehenden auf besondere Veranlagung, wieder absonderlich in Sefardischen und Askenasischen Gemeinden getheilt, von denen jede gewöhnlich binnen Zehn Jahren einen Botschafter nach dem Auslände abgesandet hat, um Gaben, und zwar immer ausschließlich für die Armen seiner Gemeinde zu sammeln; wofür dann jeder Botschafter den dritten Theil von den heimgebrachten Geldern erhielt, nachdem die vielen Kosten seiner so weiten und langen Reise bereits davon abgegangen waren. Zu diesem kam nun noch der Mißbrauch, daß jeder Botschafter auf Kosten anderer nur seine Gemeinde und sich selbst zu bevortheilen suchte, in dessen Folge es auch geschah, daß in einem besuchten Orte der Eine alle vorhandenen Gaben gehoben, wohingegen ein anderer, der kurz darauf kam, fast oder wirklich ganz leer ausging. — Bei solchen Umstanden ließ sich's leicht crmegen, wie sehr wenig von den milden Gaben den eigentlich dabei beabsichtigten frommen Zweck erreicht haben, und wie unverhaltnißmäßig die Vertheiluug aller dieser UnterstützungS-Gelder gewesen sein konnte. — Das war die Triebfeder, daß 5585 a. m. (1825) zu Amsterdam ein Verein, unter dem Namen iTai-in n'nän gebildet wurde, der die benachbarten Länder umfassen, an allen beträchtlichen Orten Gabbaim bestellen, die sammtliche Beiträge ohne-Abzug nach Palästina schassen, und dort an die Bedürftigen vertheilen lassen sollte. „Zu besonderer Begünstigung," sagen die Vorsteher dieses Vereins, „dieser frommen Stiftung, ward uns auch in der letzten Zeit mancher Hohen und Edlen Hand gereicht. So hat unser huldreiches Gouvernement geruhet, uns die Erlaubniß zu verleihen: um unter Couvert der über Constantinopel gehenden Depeschen des Departements der auswärtigen Sachen, unfern Briefwechsel mit den Jsraelitengemeinden des H. Landes zu halten. — Den Freiherrn von Rothschild zu Paris hat es beliebt: die Einziehung unserer Rimessen, die Anschaffung der erforderlichen Münze und deren weitere Besorgung, mit Verzichten auf Provision wie auf Regreß der Briefporten, zu übernehmen, wie auch Hochderselbe Correspondenten zu Marseille zu veranlassen, um von dortauS mit der fernern Expedition gratis sich zu beschäftigen. — Endlich hat sich obgedachter General-Consul, Cavalier de Pieciotto in Beyruth menschenfreundlichst erboten, mit der Beförderung aller unserer Briefschaften und Gelder an ihre Adressaten sich zu befassen. — Solche edlesachfördernde Vegünstigung, wie den löblichen Eifer der biedern Männer, die in ihren Orten Comites, mit dem Endzwecke unseres Vereins einhellig, gebildet haben; so ferner auch die stete Bereitwilligkeit, mit welcher die sämmtlichen Herren Gabbaim, — sowol die, welche auf unsere inständige Aufforderung dazu, als die, welche aus Edelsinn freiwillig, sich dem frommen Geschäfte unterzogen haben — die Ver- ^einssachen beherzigen und handhaben, wie endlich die Wohlthätigkeir all derer Vereinsmitglieder, die in ausdauernder Liebe dazu, ihre einmal gelobten Beiträge immer noch pünktlich entrichten — all dieses kann nicht der Menschen Dank, sondern Gdtteö unversicglicher Segen lohnen!" — Diese „Pekidim und Amarkalim der israelitischen Gemeinden in den heiligen Städten: Jerusalem, Zefat, Hebron und Tebaria," wie sie sich unterzeichnen, bestehend in den Herren H. Lehren als Präsident, A. A. Prins, S. B. Rubens, M. Lehren, erlaßen nun bei außergewöhnlichen Veranlassungen „Sendschreiben" an ihre Glaubensgenossen, deren eben drei vor uns liegen. In dem ersten, vom 30 Kislcv 5506 (1836) werden Berichte über die Räubereien der Drusen und Aufrührer gegen Ibrahim Pascha in Jerusalem und den übrigen Städten, insbesondere gegen die dem egyptischen Vicekönige ergebenen Israeliten geübt, nebst eidringlichen Aufforderungen zu außerordentlichen Beiträgen gegeben. Als Aktenstücke theilcn wir hier folgende, aus dem Hebrärschen übersetzten Briefe mit. (Fortsetzung folgt.) Redacteur: vr. L. Phtlippson. — Verlag von BaumgärtnerS Buchhandlung. — Druck von I. B. Hirfchfeld.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.