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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1885-09-15 · Heft 38 (15.9.1885) · p. Seite 606

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
49 (1885)
Issue
Heft 38 (15.9.1885)
Date
1885-09-15
Page
Seite 606 (sequence 6)
Language
German
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606 Deutschland. Bonn, 6. September. (Privatmitth.) Ueber die Sterblichkeit der Kinder im ersten Lebensjahre bringt bie, Zeitschrift des königl. preußischen statistischen Bureaus Beobachtungen aus den Jahren 1875—1883. Hiernach ergab es sich, daß auch nach dem Religionsbekenntnisse Verschiedenheiten für die Sterblichkeit stattfinden. Von 1000 ehelichen Geburten starben im ersten Lebensjahre evangelischen Eltern 229 Kinder, bei katholischen 223, bei jüdischen 172. Schon der Statistiker Hoffmann machte in den vierziger Jahren auf die geringere Sterblichkeit der Kinder bei den Juden aufmerksam und erklärte sie aus der größeren Fürsorge für die schwangeren Frauen und für die Kinder. Auffällig ist dagegen, daß bei den unehelichen Kindern das umgekehrte Verhältniß stattfindet. Unter je tausend unehelich geborenen von evangelischen Müttern starben im ersten Jahre 376, von katholischen Müttern 397, von jüdischen Müttern 408. Es scheint hieraus hervorzugehen, daß die jüdischen Frauenzimmer, welche uneheliche Kinder gebären, in ungünstigeren Berhültniffen leben als die der anderen Bekenntniffe. Berlin, 30. Aug. Die Antisemitenversammlung, von welcher in vor. Nr. berichtet worden, hat noch eine Vorgeschichte gehabt, die nicht ganz unerwähnt bleiben dürfte. Hiefige liberale Blätter hatten sich das Vergnügen gemacht, - die Namen der Obmänner des „deutschen Antisemitenbundes" zu veröffentlichen. Hierüber eine große Entrüstung in deren Reihen und zahlreiche Erklärungen, welche erweisen, daß es diesen Herren lieber ist, wenn die Oeffentlichkeit von ihnen' nichts weiß. Gegen diese Veröffentlichung der Namen der j Obmänner zu protestiren, war der eigentliche Zweck der Versammlung, in welcher Pickenbach die Gelegenheit wahrnahm, über die Landtagswahlen zu sprechen. Der Mann besitzt den Ehrgeiz, Mitglied des Parlaments werden zu wollen, und ist bei den Reichstagswahlen durchgefallen. Jetzt gilt es die Landtagswahlen. Seine Drohung, daß die Antisemiten, wenn die Conservativen ihnen nicht einige Sitze d. h. einen für Herrn Pickenbach bewilligen, selbstständig Candidaten aufstellen würden, ist geradezu lächerlich. Auch in Berlin haben sie keine Aussicht. Selbstverständlich sind sie von den Freisinnigen und den Sozialdemokraten durch eine weite Kluft getrennt. Aber auch die Nationalliberalen wollen mit ihnen nichts zu schaffen haben, und den Freiconservativen geht es wider die Ehre, sich öffentlich mit ihnen verbunden zu zeigen. Bleiben nur die Anhänger der „Kreuzzeitung" übrig. Diese lasten sich die Gefolgschaft der Antisemiten wohl gefallen, jedoch ohne ihnen einen besonderen Einfluß einzuräumen. Die „Kreuzzeitung" besorgt die Judenhetze schon ganz allein, und hat Pickenbach nicht nöthig dazu. Man sieht, als Partei sind die Antisemiten bankerott. —. Zwischen dem „Reichsfreund", dem Organe Eugen Richters, und dem „Reichsboten", dem Organ Stöckers, findet eine lebhafte Diskussion statt. Der Erstere verlangt immer von Neuem, daß Stöcker über die anders verwandten M. 3500 Rechnung ablege, während der „Reichsbote" mit heftigen, doch nur allgemeinen Phrasen antwortet. Rechnung aber wird nicht abgelegt. —. Die Antisemiten haben entschieden Unglück. Die öffentlichen Blätter berichten aus Berlin: Das Rittergut Schwartau im Kreise Lauenburg, Eigenthum des Freiherrn Wilhelm von Hammerstein, Reichstags- und Landtags-Abgeordneten und Chefredakteurs der „Kreuzzeitung", soll am 23. September d. I. im Wege der Zwangsvollstreckung öffentlich meistbietend verkauft werden. Als Abgeordneter, wie besonders als Redakteur der „Kreuzzeitung", j hat sich Herr v. Hammerstein als eifriger Antisemit bethätigt. — Die Frage, ob es eine Beleidigung ist, wenn man einem jüdischen Kaufmann die bekannte Aufforderung „Kauft > bei keinem Juden'." zuschickt, lag heute der 100. Abtheilung! des Schöffengerichts zur Entscheidung vor. Ein Kaufmann St. in Dortmund stand mit einem hiesigen Kaufmann W. in Geschäftsverbindung. In Folge geschäftlicher Differenzen wurden die Beziehungen beider Kaufleute zu einander abgebrochen und da Herr St. großen Groll über die ihm widerfahrene geschäftliche Behandlung im Herzen trug, so überschickte er Herrn W. kurz hintereinander zwei Nummern der „Wests. Ref.", welche sich als Wochenblatt für sociale Reform und für den ehrlichen Geschäfsverkehr bezeichnet. Als Herr W. die betr. Zeitungsblätter auseinander faltete, fiel sein Auge sofort auf das Inserat: „Kauft bei keinem Juden!" Das Inserat war blau unterstrichen und cs war klar, daß durch diese Zusendung eine Bosheit gegen den Empfänger ausgeübt werden sollte. Letzterer war aber auch der Meinung, daß in der Zusendung dieses kategorischen Imperativs an einen jüdischen Kaufmann seitens eines anderen Kaufmanns, der seine geschäftlichen Verbindungen mit demselben abgebrochen, eine Beleidigung liegt und er strengte deshalb die Privatklage gegen Herrn St. an. Die beiden Vertreter der Parteien waren über die Würdigung jener Zeitungsübersendung durchaus verschiedener Meinung. Rechtsanwalt Lindenberg konnte in derselben höchstens die Absicht entdecken, den Adressaten zu ärgern, dagegen liege in der Form der Aufforderung „Kauft von keinem Juden!" keineswegs eine Beleidigung. Rechtsanwalt Meißner vertrat dagegen den Standpunkt, daß es einen Juden unter allen Umständen be-

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