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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1885-08-04 · Heft 32 (4.8.1885) · p. Seite 518

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
49 (1885)
Issue
Heft 32 (4.8.1885)
Date
1885-08-04
Page
Seite 518 (sequence 14)
Language
German
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518 gegenüber, von dem man jedoch nicht recht weiß, was man von ihm halten solle, als Fanatiker erscheinen, die nur zu verfluchen und zu sterben wissen. Gerade darum aber macht ihr Märtyrerthum geringen Eindruck, weil dieses nicht aus einer höheren Ueberzeugung, sondern aus fanatischer Hartnäckigkeit und kleinlichem Geiste fließend dargestellt wird. Wenn wir demnach dieses Drama, hinsichtlich des Aufstandes, in welchem sich historisch so großartige Eigenschaften des jüdischen Stammes bethätigen, als verfehlt bezeichnen müssen, so genügen wohl die obigen Andeutungen, um auch vom ästhetischen Gesichtspunkte demselben als Kunstwerk keinen großen Werth beizulegen. Wird doch auch die Handlung meist nur durch die Berichte von Boten fortgeführt. Die Sprache, sagten wir aber, besitzt Kraft im Ausdrucke. Wir meinen jedoch hiermit nicht, dichterische Fülle, Reichthum an schönen zutreffenden Bildern und poetischen Gedanken. Diesen begegnen wir wenig. Hie und da treffen wir auf Reminiszenzen, z. B. im Monolog des Rufus: „Da steh ich nun, ein abgestorbner Baum, Ins Mark getroffen von des Himmels Zorn." Das klingt aus dem Monolog Wallensteins heraus, doch in der zweiten Zeile mit dem Gegentheil. Der Vers, wird uns einer parteiischen Beurtheilung nicht bezichtigen; denn seiner novellistischen Arbeit „ Apion" haben wir die vollste Anerkennung gewährt. — Jeuilleton. Der Proceß -es 3Laron Israel Lriman, alias Dr. Justus. sitzen. Bon Schulden dagegen wird eine ganze Reihe auf'; geführt. Die Anklage lautet dahin: „August Briman habe j im Jahre 1883 in Prag eine öffentliche Urkunde, und zwar Am 6. Juli wurde der Proceß des inhastirten Briman, ein Maturitäts-Zeugniß, auf Grund dessen er am 10. Dedcs Talmudlehrers des Professor Rohling, des Verfassers des: cember desselben Jahres seine Jmmatriculirung als Hörer berüchtigten Machwerks „Judenspiegel" vor dem Landgerichte i der Medicin an der Universität Würzburg erwirkte, nachzu Wien verhandelt. Bemerkenswerth ist, daß der Berthei-! gemacht, und hierdurch das Verbrechen des Betruges nach diger Briman's vr. Wilhelm Brüll-Neuda ein Jude ist. Der! §. 197 und 199 Lit. d. St.-G-, strafbar nach §. 202 St.--G.-B-, Proceß an sich ist unbedeutend; es handelt sich um die Fäl-; begangen." Briman entschuldigt sich damit, daß er von einem schung eines Maturitäts-Zeugnisses; aber er ist sehr inter-> elsässischen Juden verleitet worden sei, sich der falschen Ureffant wegen der Person des Angeklagten und seiner schriftj künde zu bedienen. Es wird aber erwiesen, daß ein solcher stellerischen Leistungen im Dienste des Antisemitismus. Auch; Jude des Namens, den er angab. gar nicht existirt, die gehier documentirt es sich, welcher Werkzeuge der Antisemitisfälschte Urkunde also von Briman selbst herrührt. Früher mus sich bedient hat und bedient, und von welchem niedrigen! hatte er angegeben, daß er von der Universität zu Galipoli moralischen Gehalt er ist, der sich zum Sittenrichter über die ] in einem Zeugnisse Doctor genannt morden sei, eine solche gesammte Masse der Juden aufgeworfen. Noch niemals viel-! Universität existirt gar nicht, und jetzt giebt er vor, das Zeugleicht war eine Partei so sittlich entartet wie die antiseminiß sei von der „Rabbinerschule" in Galipoli!? Auch das ist tische. Wir können hier nur die interessanteren Momente der falsch, daß er das Gymnasium in Jassy und die dortige Uni- Verhandlung mittheilen und zwar nach dem Berichte derj versität durch 3 Semester besucht habe. Er behauptet, ein „Wiener Allgem. Zeitung" vom 6. Juli. Der Angeklagte gesteht, daß er sich eines fingirten Maturitäts-Zeugnisses bedient habe. Es wird ferner constatirt, daß Briman sich als ledig gerirt, obgleich er nach jüdischem Ritus geheirathet und Vater von zwei Kindern ist. Außerdem legte er sich den Toctortitel bei, wozu er das Recht aus dem Rabbinertitel herleiten will, den ihm einige galizische Rabbiner und zwar als „Gaon" gewährt hätten. Letzteres Moment blieb von der Anklage unberührt. Der Angeklagte, von pronuncirt jüdischem Typus, nennt sich jetzt August, welchen Namen er in der Taufe erhalten haben will. Er ist nämlich in Berlin protestantisch und zwei Monate später in Göttingen katholisch geworden. Er giebt vor, von seinen halbes Jahr mit seiner Frau gelebt zu haben — und hat von ihr 2 Kinder! Es waren 5 Jahre. Bon Geburt ist er ein Rumäne, seine Eltern aber zuständig nach Rußland. Er behauptet anderthalb Jahre Rabbiner im Haag gewesen zu sein, völlig unerwiesen und ganz unwahrscheinlich. Im April 1883 lud, wie der Angeklagte behauptet, der Professor Rohling in Prag ihn nach dort ein, „um ihn im Talmud zu unterrichten." „Rohling sei allerdings ein sehr gelehrter Herr, aber rabbinerische Literatur sei nicht speciell sein Fach", und doch hat dieser Rohling gewagt, aus dem Talmud und aus rabbinischen Schriften Anklagen gegen das Judenthum zu schmieden und diese mit einem Eide erhärten zu wollen. Während des ganzen Sommers 1883 habe Eltern Vermögen zu erwarten, während diese gar keines be-, er Rohling im Talmud unterrichtet uud dafür monatlich 100

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