Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1885-08-04 · Heft 32 (4.8.1885) · p. Seite 516

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
49 (1885)
Issue
Heft 32 (4.8.1885)
Date
1885-08-04
Page
Seite 516 (sequence 12)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3227555-3227588--42828-3311419
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

4 entity mentions

516 Anderen vertheidigt. Zu den ersteren gehörten Sergeant Simon und H. Samuel; zu den letzteren Herbert Lusada; I. B. Montefiore und andere erklärten, daß der Antrag nicht weit genug gehe. F. D. Mocatta meinte, daß die Verfügung durchaus nicht illiberal, sondern nur eine rein defensive Maßregel sei und daß er für sie als solche stimme. Schließlich wurde der Antrag mit bedeutender Mehrheit angenommen. — An Stelle des zum Peer ernannten Baron Nathaniel von Rothschild ist Baron Ferdinand von Rothschild in das Unterhaus gewählt worden. Rußland. Turek, 15. Juli. (Privatmitth.) Das tiefeinschneidende Document, welches an die residenzliche Polizei, hinsichtlich des Wohnrechtes jüdischer Soldaten ergangen ist, enthält folgende Bestimmungen: 1) Jüdische „Gemeine", welche auf Grund des Wehrpflicht-Gesetzes vom Jahre 1874 in den militärischen Dienst traten, erfreuen sich keiner „Ausnahme" von den allgemeinen „temporären Bestimmungen" betreffs der Juden; 2) Für die in der Reserve sich befindenden jüdischen „Gemeinen" ist die Verfügung getroffen, daß auf die Päffe der Soldaten Frauen und unmündige Kinder, deren Männer oder Eltern in Petersburg nicht wohnhaft sind, die übliche Aufschrift von der Ausweisung zu setzen ist; das gleiche Verfahren soll auch gegen die Familien „jüdischer Gemeinen" der 13. April 1835 die Naturalisation in Curland gehabt haben. Nach dieser Vorschrift befahl die Regierung den übrigen Juden, die nach obigem Schema kein Domicilrecht genießen, sofort Libau zu verlaßen. — Der „Woschod" weiß von der gegenwärtigen Plenarversammlung des Senats Folgendes zu berichten. Unter anderen Angelegenheiten betreffs der precären Situation der Juden in Rußland wurde auch diese Frage angeregt: ob die Juden, die schon vor dem Erlaß der „Jgnatiew'schen temporären Bestimmungen vom 3. Mai 1882" in Dörfern ansässig waren, das Recht haben, von einem Dorfe in das andere zu übersiedeln. Bei der Verhandlung konnten die Senatoren nicht zur Uebereinstimmung gelangen, und diese so hoch intereffirende Angelegenheit wurde daher zur Consultation beziehentl. zur Entscheidung des Justizministeriums demselben überwiesen. — In der eingesetzten sogenannten „Pahlen'schen Judencommiffion" ist unlängst, wie der „Hamelitz" mittheilt, zum Hauptberathungsthema folgende famose Frage gekommen: „Wie dem „Wucherwesen" der Juden zu steuern sei". Bei Verhandlung besagter Frage erklärte ein Mitglied dieser Commission, daß nicht blos Juden „Wucher" treiben, und daß mithin das „Wucherwesen" kein Moment der so brennenden „Judenfrage", also auch keinen Berathungsgegenstand der Commission ausmachen könne. — Die zu keiner Einstimmigkeit gelangte Verhandlung der Anträge von der Theilnahme der Juden an der städtischen Selbst- und LandschaftsverwaltungdesAnsiedlungsrayonsinder„Kochanow'schen Commission", Fronte beobachtet werden, welche sich ohne Männer oder ohne > welche eine Reform der Administrativeinrichtungen bearbeitet, Eltern niederlassen wollen. Es folgten sodann noch mehrere! von der wir in Nr. 27 der „A. Z. d. I." Nachricht gaben, harte Bestimmungen, die nur zur weiteren Ausführung der! ist zur Berathung an die „Pahlen'sche Judencommission" gevorhergegangenen dienen sollen. — Noch eine andere Ausnahme-Anordnung traf man in Petersburg: „Es haben sämmtliche Pristaws (Reviervorsteher) bereits einen strengen Befehl erhalten, die Frauen und Kinder der noch dienenden jüdischen Soldaten zu registriren, damit, falls Letztere nach dem vermuthlichen Kriegsschauplätze ausrücken, deren Familien schleunigst in ihren Ansiedelungsrayon zurückgeschickt werden. — Baldigst schließt sich an das Muster der Residenz die „Kijewer Beamtenwelt an". Hier sollen auch, wie die „Sarja" meldet, die jüdischen ausgedienten Soldaten, von denen die meisten hier ihre kärgliche Existenz fanden, unbarmherzig ausgetrieben werden. — Die Libau'schen Zeitungen veröffentlichen von der Polizei zu Libau, in Berufung auf einen an sie ergangenen Befehl des Domänenhofes der Curländischen Gouvernementsregierung, folgende Verfügung gegen die dortigen wohnenden Juden. Nach § 17, Band XIV des Gesetzbuches von 1876 sei nur solchen Juden gestattet, in Libau sich anzusiedeln und Gewerbe zu betreiben: 1) Kaufleute erster Kategorie; 2) Personen, die sandt worden und soll nach Meldungen fortan, ohne weitere endgültige Entscheidung der letzteren Commission, der Plenarversammlung des Senats zur Verhandlung vorgelegt werden. Bei dem zu Chabano (Gouv. Kijew) jüngst stattgefundenen wohlpräparirten Judenkrawall sind, wie dem „Jüdischen Volksblatte" mitgetheilt wird, 48 jüdische Häuser und einige Magazine total ausgeplündert und zerstört worden. — Bon dem neuerdings veröffentlichten Erlaß des Unterrichtsministeriums, wonach an den höchsten Unterrichts-Anstalten freier Unterricht und Regierungs-Stipendien an Studirende jüdischer Confession nicht ertheilt werden soll, schließen sich nach einer Meldung der „Hazefirah" die Universitäten zu Warschau und Dorpat aus. — Schließlich lassen Sie mich noch einige Worte hinzufügen, mit welchen ich alle menschenfteundlichen Glaubensgenossen im Auslande auf das furchtbare Brandunglück in Grodno aufmerksam machen möchte. An 20000 Juden sind dem höchsten Elend, der bittersten Noth preisgegeben. Der vom Feuer angerichtete Schaden beläuft sich einen Lehrkursus einer russischen Hochschule absolvirt Habens auf als mehr 10 Millionen Rubel. Schnelle und reichliche 3) Professionisten. Mechaniker u. f. w., wenn sie wirklich ihr, Gaben sind nothwendig, um augenblickliche Noth in etwas betreffendes Handwerk betreiben; und 4) die schon vor dem zu lindern. Direkte Gaben können an den greisen Rabbiner

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.