Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1885-06-16 · Heft 25 (16.6.1885) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
49 (1885)
Issue
Heft 25 (16.6.1885)
Date
1885-06-16
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/3224737-3227555-3227581--42698-3311276
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Allgemeine Zeitung -es Zudenthums. Ein nnpartciischcs Organ für alles jüdische Interesse.?icK Zeitung cricheinr ivöebentUeti. Prci» viertcljädrig -< Mark. Adonne- >nent in Deutschland »Postzeitungsliste .>!r >lt» und Oesterreich bei allen Postämtern, außerdem durch den Bus- Handel. Hcrausgegeben von Rabbiner vr. Ludwig Philippson in Bonn. Gzepeöition: Leipzig, WoßpLerh 18. o» redactionetten Angetegenbeiten wende inan sicb an I>r. Philippson in Bonn direet. in allen übrigen an die Berlagshandlung. Beilagen »l'iebübr l-' M.> sind gleichialb; an leyrere einzusenden. 49. Jahrgang. Leipzig, den 16. Juni 1885. No. 25. Inkall. Leitende Artikel: Skizzen über das Ehemals und Jetzt rn Judenthume. VIL — Kol-Nidre und dcr 20. Siwan. — Literarischer **lt t i ffl f ft tt h iR^Tfin VSPTTnrh >)l ,iä ^W<»f rfiSfnnSo _ O o ff a y» r & t rfi - IT tt /i /•» r« Prazi. Troppau. — Türkei: Konstantinopel. — Amerika: 31 £cil'c»tt'c Gsl'tt.cf- Bonn, 10. Juni. Skizzen über das Ehemals und Jetzt im Judeathume. VII. Das Judenthum und seine Gemeinden seit dem Falle Jerusalems waren zu allen Zeiten und an allen Orten autonom. Bis zur neueren Zeit kümmerte sich keine Regierung um die inneren Angelegenheiten der Juden, um ihre Gemeinden, deren Verfassung und die Vorgänge in ihnen. Höchstens kam es vor, daß eine Behörde mit den „Aeltesten oder Vertretern der Judcnschaft" in irgend einer Frage verhandelte. Geschichtlich wurden einige Male Versuche gemacht, den Juden einen Landesvorsteher zu oktroyiren; die Sache verlies aber immer bald im Sande. Erst Napoleon I. kam auf den Gedanken, auch die Bekenner des Judenthums > iu eine feste Organisation zu bringen, in eine gegliederte j Consistorialvcrsassung, die noch heute in Frankreich und! Belgien besteht. Wenn auch keine Copie hiervon, so stellten Württemberg und Baden eine Organisation der;üdischen Gemeinden mit einer Oberbehörde an der Spitze her. In Preuße» ignorirte das Edict vom I I. März 1812 die Gemeinden so gut wie ihre Rabbiner — letztere kannte es nur für die Verwarnung bei Eidesleistungen, weil das A. Landrecht dies so vorschrieb. Tie Gemeinden waren in den damaligen preußischen Ländern sich selbst überlassen wie in dcr alten Zeit; in den ehemals französischen und wcstphälischen rk. — Bonn: Notizen.— Feuilleton: Correspondenz. Provinzen behielt man die Consistorialverfassung und die Executive für die Cultuskosten bei, aber ohne den Staatszuschuß; nur das Consistorium in Kassel wurde vom Kurfürsten von Hessen aufgehoben. Einen Wandel schaffte das Gesetz vom 23. Juli 1847, welches eine Verfassung für die jüdischen Gemeinden, dem Vorbilde der Städteordnung entnommen, enthielt, den Gemeinden Corporationsrechte und Executirbarkeic der Cultusbeiträge gewährte, dagegen sie in ihren äußeren Verhältnissen und in der Wahl ihrer Beamten unter die Oberaufsicht der Regierung stellte. Dasselbe ist noch heute gültig, wenn auch etwas abgeschwächt durch das Austrittsgesetz. Unjüdisch an demselben ist die Eintheilung in 3 Wählerklaffen. Ein Versuch zu einer Organisation wurde in Ungarn gemacht, scheiterte aber an der Spaltung zwischen den Orthodoxen und den (sehr gemäßigten) Reformern. In Oesterreich strebt man jetzt nach einer gesetzlich geregelten Gemcindeverfassung. In Rußland hat die Staatsrcgierung die Kahcls aufgehoben, die jedoch, da an ihre Stelle nichts gesetzt ward, für sich, wenn auch ohne äußere Rechte fortbestehen. — Alle diese neueren Einrichtungen tasten die innere Autonomie der Gemeinden nicht an, und wenn in den dreißiger Jahren in Preußen versucht ward, polizeilich in die! eultuellen Angelegenheiten der Inden einzugrcifen, so ward!dies doch bald wieder aufgegebcn. l Dein Judenthunie in der Diaspora fehlte stets die! weltliche Macht, um Zwangs- und Znchtmaßregeln zu exe-! cntiren. Tie Freiheit in dieser Hinsicht begleitete die Juden! auf ihrem dornenvollen Wege und entschädigte sie einigers maßen für die Knechtung, die sie von außen her zu ertragen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.