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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1885-05-26 · Heft 22 (26.5.1885) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
49 (1885)
Issue
Heft 22 (26.5.1885)
Date
1885-05-26
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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'gilff ge meine 3eituna -es Iudenttzums. /4j / Ein unpartciischcs Organ für alles indische Interesse. Diese Heilung erschein: wöchenrlich. Preis vierteljährig 2 Mark. Abonnement in Deutschland (Postzeitungsliste Ar. 111) und Lesterreich bei ellenPosiämtern, außerdem durch den Buch» Handel. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippson in Bonn. KXpeörtion: Leipzig, Htotzpkcrh 18. In redactionellen Angelegenheiten wende man sich an vr. L. Philippson in Bonn direct, in allen übrigen an die Berlagshandlung. Beilagen (Gebühr 12 M.) sind gleichfalls an letztere einzusenden. 49. Leipzig, den 26. Mai 1885. ^No. 22. Inhalt. Leitende Artikel: Rückblick aus die Kämpfe des letzten halben Jahrhunderts. XI. — Zur Vertreibung der Juden aus Böhmen 1744. — Petersburger Briefe. — Der Talmud als gnchichtliche Erscheinung. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Bonn. Danzig. Posen, Meiningen.— Oesterreich-Ungarn: Prag. Pest.— Rußland: Kowno, Turek. — Bonn: Notizen.—Essen. Tnrek: Literarische Notizen. — Feuilleton. Balneologischc Briese eines Rabbiners. L-ualrncation erlangt hatten, im juristischen und im Lehrfache verlangt wurde. Ter Ministerpräsident übergab sie zur Be- Bonn, 19. Mai. antwortung dem llnterrichtsminister von Mühler. Dieser Rückblick auf die Kampfe des letzten halben Jahrhunderts. xr. j (Schluß.) Wenn wir beim Beginn dieses „Rückblickes" diesen ganzen zu durchschreitenden Zeitraum in drei Abschnitte theilten: den Kamps um die Erlangung der Gleichstellung (etwa bis 1848 und 1849), den Kampf um die Erhaltung derselben (bis zum 1 Berliner Congreß) und den Kampf gegen die antisemitische: Agitation — so hatten wir doch die Absicht, in diese letzte Periode nicht einzugehen, theils weil sie noch nicht als abge-j schlossen angesehen werden kann, theils weil die Vorgänge Jedermann noch frisch im Andenken sind. Es bleibt uns j daher nur noch übrig, Einiges aus Preußen nachzutragen und einen Blick über die Entwickelung der Dinge in England zu werfen, die wir bis jetzt nur kurz angedeutet haben. — So wenig wie nach der Feststellung der preußischen Verfassung trotz der darin enthaltenen, die Gleichstellung aller Preußen vor dem Gesetze aussprechenden Artikel die Ausschließung der Juden aus allen staatlichen Aemtern aufhörte, ebensowenig trat die Remedur sofort nach dem Bundesgcsetz von 1869 ein. Schreiber dieses richtete deshalb im Namen und Aufträge von ca. 300 Gemeinden eine Beschwerdeschrist an den Ministerpräsidenten Grafen von Bismarck, in welcher namentlich die Anstellung von Inden, welche die gesetzliche rcplicirte negativ, indem er sich auf den christlichen Charakter der Lehranstalten berief. (S. Schreiben und Antwort Jahrg. 1869 Nr. 7.) Jndeß die Tage des Herrn v. Mühler waren gezählt; kurze Zeit daraus tvurde er gestürzt und das neue Ministerium hob die Beschränkungen in jenen Fächern aus. — Doch erwartete die Juden noch ein besonderer Kampf. Mit dem Jahre 1873 begann der sogenannte Culturkampf zwischen dem Staate und der katholischen Kirche. Daß wir diesen Kamps von seinem Anfänge an richtig beurtheilten und dessen Ausgang schon damals vorausjagtcn, wird Jedem einleuchten, der unsere bez. Leitartikel S. 83 ss. jenes Jahres Nachlesen wollte. Die sogenannten Maigesetzc wurden dem preußischen Abgeordnetenhause vorgelegt. Nur eines derselben berührte wesentlich auch das Judenthum, indem es den Austritt ebenso aus der jüdischen Relegionsgenossenschaft wie aus den Kirchen gestattete, ohne daß der Austretende zu einer anderen religiösen Gemeinschaft überzutreten brauche. Ein Gesetz, welches die ganze Gesammtheü der Staatsangehörigen betrisst, hat bei den Juden niemals Anstand gesunden. Bald aber zeigte es sich, daß man sich mit diesem allgemeinen Gesetze nicht begnügen wollte, sondern wieder einmal ein Specialgesetz für die Juden allein plante. Es waren die Führer der orthodoxen Separationslustigen, welche um ein Gesetzpetitionirten, das nicht blos den Austritt aus dem Judenthuine, sondern auch aus der jüdischen Gemeinde zulassen sollte. Zum Organ dieser Partei, welche eben nichts wollte, als aus den Gemein- 33

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