Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1885-05-12 · Heft 20 (12.5.1885) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
49 (1885)
Issue
Heft 20 (12.5.1885)
Date
1885-05-12
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3227555-3227576--42613-3311186
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

'Allgemeine Zeitung -es Iudenthunls. Em unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Preis vierteljährig »Mark. Abonnement in Deutschland (Postzeitungsliste Nr. 111) und Oesterreich bei allen Postämtern , außerdem durch den Buchj Handel. | Herausgegeben von Rabbiner Or. Ludwig Wlippson in Bonn. GXpeöiliorr: Leipzig, Hroßptcrh 18. In redactionellen Angelegenheiten wende man sich an vr. L. Philippsou in Bonn direct, in allen übrigen an die LerlaaShandlnng. Beilagen (Gebühr 12 M.) find gleichfalls an letztere einzusenden. 49. Jahrgang. Leipzig, den 12. Mai 1885. Ko. 20. Inhalt. Leitende Artikel: Ich bin der Ewige. — Noch einige Bemerkungen zu Theodor Mommsens Römischer Geschichte BandV. — Literarischer Wochenbericht. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin, Leipzig, Danzig, Münster. — Oesterreich-Ungarn: Aus Ungarn, Krakau. — Rumänien: Bonn. — Rußland: Dorpat. — Türkei: Constantinopel. — Bonn: Notizen. — Feuilleton: Der Traum im Talmud. SLeikc'tic'c €Xztikcl. Bonn, 6. Mai 'n ir« „Ich di» der Ewige." Kn der Thora findet sich eine Reihe von Gesetzen, und zwar solchen, die mit der Gottheit in keinem unmittelbaren Zusammenhänge stehen, denen die Schlußworte hinzugefügt sind *;n „Ich bin der Ewige". Um so eher müssen wir uns fiagen, welchen Sinn, welche Bedeutung diese Hinzufügung wohl habe? Hierüber eine Untersuchung anzustellen, drängt sich uns um so mehr aus, als wir darin eine Bestätigung der fundamentalen Anschauung zu finden voraussetzen, welche im Gesetze überhaupt und in dem Sittengesetze des Mosaismus insbesondere vorwaltet. Fasien wir diese Gesetze, welche den gedachten Zusatz haben, näher ins Auge, so erkennen wir bald, daß sie sich gewissermaßen lokalisiren. Wenn der Ausdruck *: 2. Mos. 8, 18. 10, 2. 14, 12 vorkommt, 29, 46 mit dem Zusatz und 31, 13 cz:r”po , so sind diese lämmtlichen Stellen von unserer Betrachtung auszuschließen, da es sich in ihnen um die Erkenntniß und Anerkenntniß Gottes handelt, ebenso wie bei ■prfrs 'r, i.x am Anfang der Zehn-Worte, da es hier immer heißt: „Damit du erkennest, daß ich der Ewige bin." Nicht minder sind zu trennen 4. Mos. 3, 13. 41. 45., da hier von den Erstgeborenen und als deren Ersatz, den Leviten, gesprochen wird, die dem Ewigen angehören sollen. 10, 10 wird vom Blasen bei den Festopfern „ zum Gedächtniß vor Gott" gesprochen, wo 'n ":n nur eine Apposition bildet; 15, 41 verhält es sich wie beim ersten Gebote, „euch znm Gott zu sein," und 5. Mos. 29, 5 handelt es sich wiederum um die Erkennntniß Gottes. Unsere Formel erscheint also als Zusatz zu Gesetzen nur im dritten Buche, und auch hier in einem ganz Prägnanten Abschnitt. Abgesehen nämlich von einer Stelle (11, 44. 45.), die wir noch besonders besprechen werden, kommt sie nur in den Kapiteln 18 — 26 vor. Aber auch in diesen müssen wir unterscheiden, wo von den Gesetzen im Ganzen und Allgemeinen die Rede ist, und wo einzelnen Gesetzen der Zusatz 'n *:n hinzugefügt worden. Stellen wir die letzteren zuerst zusammen. 18, 6: „Kein Mensch soll seinen Blutsverwandten ehelichen; ich bin der! Ewige. “ 19, 3: Ihr sollt ein Jeglicher fürchten seinen Vater und seine Mutter, und meiner Ruhetage nehmet Acht."!V 4: „Wendet euch nicht den Götzen zu und gegossene! Götter sollt Ihr Euch nicht machen. B. 10: „In deinem! Weinberge sollst Du nicht nachsammeln und die einzelnen! Trauben nicht auflesen; dem Armen und Fremdling sollst Du sie überlassen. V. 12: „Ihr sollt nicht schwören bei! meinem Namen zur Lüge, daß du entweihest den Namen deines Gottes". V. 16: „Bleibe nicht stehen bei dem Morde! deines Nächsten." V. 18: „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst." V. 25: Wenn Jemand einen Baum pflanzt, „dürft Ihr seine Frucht erst im fünften Jahre essen." B. 28: „Einschnitte wegen einer Leiche sollt Ihr Euch nicht machen an Eurem Leibe und Aetzschiift sollt Ihr nicht machen an Euch." ro

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.