Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 2 (1838)
- Issue
- Heft 139 (20.11.1838)
- Date
- 1838-11-20
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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9 H. Jahrgang No. 139. Zeitung des Zudenthuws. Ein unparlheiischeS Organ für alles jüdische Interesse (Mit Adnigl. Sächsischer altergnä'vtgfter Concesiion.) Leipzig, den 20. November 1838. An die Leser. Die Redaction der Allgemeinen Zeitung des Iudenthums wird, wie bisher, unausgesetzt streben, den Inhalt derselben möglichst reich und interessant zu halten, und den tüchtigsten Kräften ein Ncreinigungsmittcl zu bieten. Rur dadurch hat diese Zeitung eine so weite Verbreitung von Rew-Aork und Jamaika bis in den Orient gewonnen, nur dadurch hat sie eine so tiefe Einwirkung auf das wirkliche Leben errungen. Von diesem Ziele werden sie weder Zeitungsartikel noch polemische Prospekte abirren machen. Daß sie übrigens im Stande ist, beide zurückzuwcisen, und sowol dem Haffe, als dem Neide zu begegnen, glaubt sie durch den bisherigen Gang dargethan zu haben. Bei der Mannigfaltigkeit des jetzigen Lebens ist ihr übrigens das Gute willkommen, von welcher Seite es kommt. Sie rechnet auf die Ehrenfestigkcit des Publikums und die Loyalität der Gesinnungen. Die Redaction. Zeitungsnachrichten. München, 4. Novbr. (Privatmitth.). Unsere Hoffnung hat uns nicht getäuscht; in Glaubenssachen bleibt uns unsere uneingeschränkte Religions- und Gewissensfreiheit. Sie erinnern sich des allerhöchsten Befehles, den ich Ihnen in jüngster Zeit in Betreff des Niederknieens des Militärs vor dem Sakcum mitgetheilt habe, . und wobei ich Ihnen berichtete, daß die jüdischen Glaubensgenossen, die in der Nationalgarde eingereiht sind, sich dadurch in keine geringe Verlegenheit versetzt fühlten. Ueber den Ihnen damals übermachten Aufsatz äußerten sich hiesige Blätter: die allgemeine Zeitung des Judenthums enthalte einen unbeugsamen Artikel über die Verehrung des Sanktissimum; ein jüngst erlassenes königl. Rescript kann dieselbe nun aber hinreichend belehren, daß wir nur solche Gedanken aussprachen, die durch Recht und Gesetz begründet sind. Es ist nämlich, dem Vernehmen nach auf Verwenden des protestantischen Oberkonststoriums, folgender allerhöchster Befehl erlassen worden, des Inhalts: daß bis» zu einerweitern Entschließung die protestantischen und jüdischen Eonftssionen bei stattfindenden Kirchenparaden, wie an den allerhöchsten Geburts- und Namenssesten, zwar mit auszurücken hatten; vor dem Portale der Kirche aber aus Reihe und Glied treten dürften, nach beendigtem Gottesdienste jedoch wieder in dasselbe zu treten hätten; dasselbe Recht stünde aber in deck Provinzen, in welchen die protestantische Religion die vorherrschende wäre, den Bekennern der katholischen Religion zu. Doch könnte diese Anordnung nur bei dem Bürgermilitar, der vielen Störungen halber aber nicht auch bei der Linie statt finden. — So freudig und willig ich Ihnen diese Bemerkungen übermache, so ungern ergreife ich die Feder, um sie von einem zwar unwichtigen, doch unsre Zeit charakterisi'renden Ereignisse in Kenntniß zu setzen. Einer unsrer hiesigen, jüdischen Kaufleute wollte seinen zweiten Sohn das Kirschnerhandwerk erlernen lassen, und gab ihn zu diesem Zwecke bei einem Meister in die Lehre. Wahrend der vierzehntagigen Probezeit äußerte dieser die unzweideutigste Zufriedenheit mit seinem Lehrlinge, so wie er in dem ausgestellten Zeugnisse ihm nicht nur die Fähigkeiten zur Erlernung des erwähnten Handwerkes zusprach, sondern erklärte, der Knabe besitze ein solches Geschick hiezu, daß er in vierzehn Tagen weit mehr, als andere Knaben in sechs Wochen erlernt habe. Nichts desto weniger sprach er sich unter einem erdichteten Vorwände aus, er könne den Knaben nicht mehr in der Lehre behalten. Dieser fragte bestürzt Meister und Gesellen, ob sie gegen seine Persönlichkeit etwas auszusetzen hätten, alle äußerten wiederholt die ungeheucheltste Zufriedenheit. Da drang der Vater darauf, den wahren Grund zu erfahren; und als man ihm erst eingewendet hatte, man thue seinen Sohn deßhalb aus der Lehre,'weil er wahrscheinlich auf offener Straße den Karren nicht schieben würde, der Vater hingegen versicherte, daß sein Sohn sich freudigst zu jeder Arbeit verstünde, erfuhr er: daß die gesammte Kirschnerzunft un terschriftlich übereingekommen sei, keinen Iudenknaben mehr in die Lehre zu nehmen. Nun möchte ich doch fragen: Was dem Juden noch übrig bliebe, wenn einerseits die Gesetze des Staates ihm den Staatsdienst versagten, und andererseits die Zünfte in acht mittelalterlichem Geiste ihn von Handwerk und Ge-