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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1885-02-03 · Heft 6 (3.2.1885) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
49 (1885)
Issue
Heft 6 (3.2.1885)
Date
1885-02-03
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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'Allgemeine Zeitung des Iudmlhums. Ein iln-artciischcs Orgm für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippson in Bonn. GXpeHiLiorr: Leipzig, Woßptcrh 18.! In redactionellen Angelcqenheiten wende man sich an vr.L.PHilippson in Bonn direct, in allen übrigen an die Perlaashandlung. Beilagen (Gebühr 12 SK.) sind gleichfalls an letztere einzusenden. | Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Preis vierteljährig 3 Marl. Abonnement in Deutschland (Postzeitungsliste Nr. 111) und Oesterreich bei allen Postämtern, außerdem durch den Buchhandel. 49. Jahrgang. Leipzig, den 3. Februar 1885. ^ö. 6. Inhalt. Leitende Artikel: Die gegenwärtige Lage. — Die Weisheit Salomonis. II. — Skizzen über das Ehemals und Jetzt im Judenthum — Rückblick auf die Kämpfe des letzten halben Jahrhunderts IV. — Aus dem ungarischen Abgeordnetenhause H. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin. Leipzig. Posen, Oppeln. — Oesterreich-Ungarn: Pest. — Frankreich: Paris.— Rumänien: Bukarest. — Palästina: Jerusalem. - Amerika: New-York. — Marokko: Tanger. — Bonn: Notizen. — Hamburg, Turek: Literarische Notizen. — Feurlleton: Moses Mendelsohn und Sophie Becker. — Vermischtes. SLcite.\\<)e €Xztidc€. Bonn, den 28. Januar. Die gegenwärtige Lage. Vom Beginn der antisemitischen Agitation an haben wir stets behauptet, daß dieselbe an dem Mangel an allem Thatsächlickien erfolglos bleiben und sich als Bewegung wieder verlaufen müsie. Dies gebt denn auch allmälig vor sich. Wir sagten: die ganze Agitation muß sich auf Schlagwörter, auf Behauptungen beschränken, die sie nicht durch Thatsachen zu begründen vermag, aus Anklagen und Verdächtigungen, für welche sie keine Fakta erbringen kann, auf Uebertreibungen und Schmähungen. Auf diesem Wege können die Volksleidenschaften geweckt und wenn sich die Gelegenheit zu Plünderung und Mißhandlung hinzugesellt, zu groben Excessen erhitzt werden. Solche Ausbrüche wider die gesetzliche Ordnung kann aber die Regierung keines Staates dulden. Welcher Gesinnung sie auch gegen die Juden sei, der Bestand der Gesellschaft selbst nöthigt sie, derartige Excesie mit Gewalt und mit dem Strafrichter zu unterdrücken. Anderweitig aber wird sich das Volk selbst nach Thatsachen umsehen, d. h. unwillkürlich beobachten, ob die gegen die Juden erhobenen Anklagen thatsächlich begründet seien? — und da findet es eben mit geringen Ausnahmen gar keine faktischen Anhaltspunkte und Beweise, und so muß sich auch die Agitation zum Ziele legen. Unsere Zeit ist doch zu wenig fanatisch und dagegen zu nüchtern beschaffen, um sich lange in Stimmungen zu erhalten, zu welchen die Motive in der Wirklichkeit nicht aufzufinden sind. Die ganze antisemitische Literatur bis auf die jüngste derartige Schrift von Eduard v. Hartmann besteht nur aus Behauptungen, die unerwiesen bleiben, und wo sie Beweise heranzubringen versuchte, wie namentlich Otto Glagau gethan, ergab es sich, daß die Angaben falsch, die Zahlen willkürlich und künstlich gruppirt waren. Am klarsten zeigt sich dies in dem Umstande, daß nicht ein einziger legislatorischer Versuch gemacht worden, gegen die Juden in irgend einer Weise vorzugehen, und während die antisemitischen Agitatoren in den Versammlungen, die sie abhielten, auf alle mögliche Beschränkungen der Juden in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung drangen, und nicht Lärm genug von ihren Plänen und Entwürfen schlagen j konnten, ist bei keinem Parlamente auch nur ein einziger solcher Anträge eingegangen. Und doch hatten sie hierzu Gelegenheit genug, da die Häupter der Agitation, Stöcker in Deutschland und Jstoczy in Ungarn, den Parlamenten angehörten, und es ihnen also freistand, mit Anträgen hervorzutreten. Wollte also die Agitation außer jenen Pöbelexceffen auch legislatorische Maßnahmen gegen die Juden, so hat sie ihre Unfähigkeit hierzu erwiesen und zwar weil eben die faktischen Unterlagen fehlten. Auch aus anderen Gebieten hat es sich erwiesen, daß nichts schwerer ist als agitatorische j Schlagwörter in legislatorische Formen zu bringen, und Erlgüsse gallichter Geister vor gesetzgebenden Körpern in den! strengen und concisen Ausdruck der Gesetzgebung mit der! dazu benöthigten Motivirung einzupasien. — Neben diesem j Fiasco, das zugleich ein lautes Zeugniß zu Gunsten der i Juden enthält, gesellt sich ein anderes, das darum um so e

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