Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 49 (1885)
- Issue
- Heft 2 (6.1.1885)
- Date
- 1885-01-06
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3227555-3227558--42299-3310842- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
"Allgemeine Zeitung -es Iudenlhums. Ein unpartriischcs Organ für alles jiidischc Interesse. Diese Leitung erscheint wöchentlich. Preis vierteljährig 3 Mar!. Abonne-1 ment in Deutschland (Postzeitungsliste Nr. SS) und Oesterreich bei allen Post-1 ämtern, außerdem durch den Buchhandel. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippson tu Bonn. KzepeöiLiorr: Leipzig, WoßpLcrtz 18. 3» redaclionellen Angelegenheiten wende man sich an vr. L. Philippson in Bonn direct, in allen übrigen an die Bcrlagshandlung. Beilagen (Gebühr 12 M.) sind gleichfalls an letztere einzusenden. 49. Jahrgang. Leipzig, den 6. Januar 1885 JNfo. 2. Inhalt. Leitende Artikel: Ein israelitisches Consistorium in Oesterreich. IV.— Balneologische Briese eines Rabbiners.— Literarischer Wochenbericht. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin, Frankfurt a. M., Bernvurg. — Oesterreich-Ungarn: Pest. — Rumänien: London. — Belgien: Brüssel. — Palästina: Bonn. — Feuilleton: Baron Horace v. Gnnzburg. HcitenDe €lztiiic€. Bonn, 1. Januar. Ein israelitisches CoujiKorium in Oesterreich. IV. Wir kommen der an uns gerichteten Aufforderung, die vorliegende Frage noch weiter zu erörtern, (vgl. Nr. 52. v. i Jahrg. S. 826.), um so eher nach, als es sich dabei um mancherlei Gegenstände allgemeinsten Interesses handelt. i Wir sind der Meinung, daß bei der Errichtung eines solchen! Consistoriums, wo dieses auch geplant werden möge, es sich besonders fragt: will man dasselbe zu einem lebenskräftigen,! wirksamen Institute machen, oder ihm nur eine Scheinexistenz > verschaffen, kraft- und erfolglos? Im letzteren Falle wäre es j bester, man ließe ganz und gar davon ab, denn es würde! nur hinderlich für die selbständige Entwickelung, eine bureaukratische Last werden und Kosten machen. Im ersteren Falle aber darf man sich nicht scheuen, ihm wichtige Funktionen und Befugniste zuzutheilen. Will man aus einem Zustande der Verwirrung und Auflösung herauskommen, so muß man entschiedene Maßregeln und Mittel nicht fürchten. Halbheiten schaden auf dem praktischen Gebiete noch mehr als aus dem theoretischen. Als die wesentlichen Aufgaben, die man dem Consistorium zu geben gedenkt, bezeichnet unser Wiener Correspondent, „die Anstellung der Rabbinen nnd den Religionsunterricht. Es soll seine vornehmste Sorge sein, daß aller Orten Rabbiner bestellt werden, die ein gewistes Maß allgemeiner Bildung besitzen, und daß ein vernünftiger Unterricht eingesührt werde, so daß die jetzt bestehenden Winkelschulcn, vulgo Cheder, einmal aushören." Was den ersten Punkr betrifft, so versteht es sich wohl von selbst, daß die Wahl der Rabbinen den Gemeinden nicht entzogen werden soll, woraus sie aus inneren Gründen, aber auch darum ein volles Recht haben, weil sie allein aus ihren Mitteln das Gehalt und die Emolumente des Rabbinen bestreiten. Tein Consistorium wird es nur obliegen, die allgemeinen Qualitätsbedingungen für die Uebernahme eines Rabbinats festzustellen und über die Prüfungen der Candidaten Bestimmungen zu treffen, sowie die Wahl zu bestätigen. Findet doch eine behördliche Bestätigung solcher Wahl, z. B. auch in Preußen Seitens der Regierung statt. Bei dem zweiten Punkte ist es unklar geblieben, ob bloß der Religionsunterricht, oder auch die jüdische Consessionsschule dem Consistorium unterstellt , werden solle? Denn wenn man das Cheder beseitigen will, so wird man an vielen Orten die jüdische Confessionsschule nicht umgehen können. Jndeß kann man sich bei dieser auch denken, daß sie in den profanen Tisciplinen der allgemeinen Schulaufsicht unterzogen und nur betreffs des religiösen Unterrichtes unter die Controle des Consistoriums gestellt werden möge. Denn selbst hinsichtlich des Religionsunterrichtes wird es nicht genügen, wenn, wie unser Herr Correspondent sagt, nur gefordert wird, daß ein Unterrichtsprogramm vorgelegt werde, welches der Genehmigung des Consistoriums bedarf, um „Auswüchsen entgegenzutreten." Ein Unterrichtsprogramm muß mehr enthalten, als nur „Auswüchsen entgegenzutrcten", es muß auch die zu der strebenden Ziele, und Plan und Methode fesrstellen, um diese 2