Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 48 (1884)
- Issue
- Heft 36 (2.9.1884)
- Date
- 1884-09-02
- Page
- Seite 568 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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568 Juden und Judcnthum gab. Wir traten dem sofort in zwei Erklärungen in der „Bonner Zeitung" entgegen, in welchen wir kurz und scharf die Ungerechtfertigkeit und die Parteilichkeit des Gildemeister'schen Gutachtens nachwiesen. Wir mußten uns kurz fassen, wie es im Rahmen eines Tageblattes und dem größeren Publikum gegenüber, vor welchem eine ausführliche und detaillirte Kritik ungeeignet und erfolglos ist, nothwendig war. Daß diese Erklärungen bei den Lesern jener Zeitung einen günstigen Eindruck hervorbrachten,; dürfen wir ohne Selbstüberhebung sagen. Wir bemerkten darin auch, daß die Auslassungen des Prof. Gildemeister eine besondere Kritik erfahren würden. Dies ist jetzt geschehen, und zwar in der Broschüre: „Gegen Gildemeister. Herrn Prof. Gildcmeisters Gutachten über den jüdischen Ritualcodex (Schulchan-Aruch) und das Berhältniß der Juden zu demselben. Kritisch beleuchtet von vr. ^M. Jor-l, Rabbiner der israelitischen Gemeinde zu Breslau. (Breslau und Leipzig, Schottländer, 1884)." Man kann dem Herrn Dr. Jo?l nur besten Tank und volle Anerkennung auch für diese Schrift aussprcchen. Joill war der erste, welcher beim Beginn der antisemitischen Agitation den Handschuh, den Treitschke hingeworfcn, aufnahm und in nachdrücklicher Weise diesem Pseudo- Historiker seine falschen Behauptungen und seine absichtlichen Folgerungen nachwies, ohne sich in Persönlichkeiten einzulasscn. Gleiches läßt er nun dem Herrn Gildemeister angedeihen. Auf dem Gebiete, auf welchem sich dieser bewegte, giebt es zwei Motive, um recht irre zu gehen: die kritiklose, ungeschichtliche bona bäes oder die absichtliche Parteilichkeit. Das llrtheil, zu welchem Joöl nach gründlicher Prüfung des Gildemeistcr'schen Gutachtens gelangt, faßt er gleich Anfangs in folgende Worte zusammen: „Man staunt, daß der Gesichtskreis des Herrn G. kein weiterer ist als der des Justus, daß ihm seine bessere Erkenntniß der Vergangenheit, des Geistes, der die früheren Zeiten beseelt hat, des Heidenthums, dem einst das Judenthum gegenübergestandcn, niemals ein Wort der Erklärung, der Rechtfertigung für befremdende Stellen, deren Ursprung oft anderthalb Jahrtausende und mehr zurückliegt, in den Mund legt. Man staunt, daß er die Juden gerade wie Justus aus dem geschichtlichen Zusammenhänge der Zeiten heraushebt und die in ihrem alten Schriftthume auftcetenden Stellen statt an die Zeit ihrer Entstehung und an das damals gegen die Juden geübte Verfahren, an ein zeitloses Jdealmaß legt und danach beurtheilt. Er lobt den Justus, daß er sich die leichtere Arbeit gemacht, daß er statt an die ursprünglichen Quellen an die abgeleiteten geht, daß er die Juden nicht so sehr beim Talmud als beim Schulchan-Aruch faßt, da der Talmud zu viel durcheinander wogende Meinungen habe, um mit ihm zurecht zu kommen. Aber Herr G. als Gelehrter weiß ja recht gut, daß in der Wissenschaft die Erleichterung der Arbeit zur Ungründlichkeit führt und so hat denn auch der Weg des Justus Herrn G. selbst auf schwere Jrrthümer gebracht." Den Beweis hierfür bringt er im Verlaufe der Schrift in reichlichem Maße. Zunächst bespricht Joel die Autorität des Schulchan-Aruck. Dies ist ein so wichtiger Punkt, daß wir hier abermals den Anfang der betreffenden Stelle Herstellen müssen. „Herr G. mißt dem Schulchan-Aruch eine gewisse autoritative Bedeutung zu, was richtig ist, aber es überspannt diese Bedeutung, wenn er sich ausdrnckt: „Der Schulchan- Aruch ist bindendes Gesetzbuch für alle Juden geworden, die nicht innerlich vom Judenthum abgefallen sind." Ich fürchte, daß, wenn mit diesem Wort gesagt sein soll, daß alles im Schulchan-Aruch Vorgeschriebene bindendes Gesetz sei, es auch nicht einen Juden in Deutschland geben wird, der nicht innerlich vom Judenthum abgefallen ist. Das trifft selbst die sogennanten Orthodoxen. Aber wo haben die sich denn vom Schulchan-Aruch losgesagt? Nirgends, das ist wahr. Auch ich würde mich so wenig vom Schulchan-Aruch lossagen, wie etwa von einem Lexicon oder einer Concordanz, kurz von allen den Hilfsmitteln, die mir das Aufsteigen zu den Quellen erleichtern." „ Ein anderes als ein solches Hilfsmittel ist er nicht, darf er sogar religionsgesetzlich nicht sein. In der maßgebenden Schrift .Jad Maleaehi“, zuerst erschienen Livorno 1767, wird gesagt: Die Absicht des R. Joseph Caro und des R. Moses Jsserles war, daß aus ihrem Buche Niemand die Entscheidung treffen solle, der nicht früher durch Aufsteigen zu den Quellen sich darüber vergewissert. Nur zur Unterstützung des Gedächtnisses ist der Schulchan-Aruch verfaßt. Die aus ihm allein entscheiden, habeu den Bund der Gotteslehre zerstört." Es ist scharf genug, wenn Joel dem Sch. A. nur die Autorität eines Lexikons oder einer Concordanz zuschreibt, deren Angaben jeden Augenblick bezweifelt und bestritten werden können. Aber wir dürfen doch auch nicht übersehen, daß der größte Theil der Juden in Deutschland, den westlichen europäischen Ländern und in Amerika die Autorität des Schulchan-Aruch, die Mehrzahl faktisch, ein großer Theil auch theoretisch gar nicht mehr anerkennen; und zwar nicht , bloß als Individuen, sondern auch als Gemeinden, die ihren ' Gottesdienst und ihre Gemeinde-Institute in vielen Punkten gegen die Bestimmung des Schulchan-Aruch einrichten. Dies ist Thatsache, und wenn Gildemeister diese große Zahl von Gemeinden und Individuen als „innerlich vom Judenthume abgefallen" erklärt, so ist dies von seiner Seite eine grenzenlose Anmaßung! und Selbstüberhebung. Wenn die Katholiken die Protestanten 1 als vom wahren Christenthume abgefallen erklären, so haben sie von ihrem Standpunkte ein gewisses Recht. Wenn aber eine solche Erklärung von einem Juden, und zwar einem gelehrten