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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1884-07-15 · Heft 29 (15.7.1884) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
48 (1884)
Issue
Heft 29 (15.7.1884)
Date
1884-07-15
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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"Allgemeine Zeitung des Iudenthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Jnterefle. Herausgegeben von Rabbiner vr. Ludwig Philippson in Bonn. GzepeSitiorr: Leipzig, Woßptcrh 18. In redactionellen Angelegenheiten wende man sich an Dr.L. Philippion in Sonn direct, in allen übrigen an die Lerlaqshandlung. Beilagen (Gebühr! L2 9JI.) sind gleichfalls an letztere einzufenden. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Preis vierteljährig 3 Mark. Abonnement in Deutschland (Postzeitungsliste Nr. 92) und Oesterreich bei allen Postämtern. außerdem durch den Buchhandel. 48. Jahrgang Leipzig, den 15. Juli 1884. J\To. 29. Inhalt. Leitende Artikel: Einige Fragen und Bemerkungen, l. — Die Kindersterblichkeit in Preußen. — Ferdinand von Hitler über den Antisemitismus. — Völlige Gleichstellung in Serbien. — Welchen Einfluß auf die Bildung und Gesittung des Menschengeschlechtes hat man der hebräischen Sprache zu verdanken? Von H. Kleimenhagen. — Literarischer Wochenbericht. — Zeitungsnachrichten: Oesterreich-Ungarn: Wien, Pest. Troppau, Agram. — Frankreich: Paris. — Schweiz: Bern. — Rußland: Bonn. Warschau. Moskau, Nischny. — Bonn: Notizen. — Feuilleton: Das Stillleben in jüdischen Gemeinden der asiatischen Türkei. — Vermischtes. S^itc'i'vDc dztißef. Bonn, 9. Juli. Einige Fragen und Semerkuvgeu. i. Die Zeiten sind ernst, sehr ernst für alle Staaten und Böller; sehr ernst ganz besonders für das Judenthum und die Juden. Mehr als je haben wir Ueberzeugungstreue und Ehrenhaftigkeit zu bewähren gegenüber sowohl den von allen Seiten auf uns einstürmenden Angriffen, als auch den zersetzenden Einflüssen der Religionslosigkeit, der Religionsfeindseligkeit, des Atheismus und des Materialismus. Hierzu bedarf es vor Allem unermüdlicher Thätigkeit, eifervoller Anstrengungen aller Derer, welche berufen sind, das Judenthum zu lehren und es in dessen Bekennern zu stärken und zu festigen. Aus diesem Bewußtsein entsprang die Berufung der zu Berlin abgehaltenen Rabbinerversammlung und die zahlreiche Betheiligung der Rabbiner an derselben. Uns erscheint der zweite Gegenstand ihrer Berathungen „Mittel zur Hebung des religiösen Sinnes und zur Förderung des Religionsunterrichtes" als der wichtigste, und wir haben uns hierüber bereits in Nr. 21 ausgesprochen. Jetzt, wo die Beschlüsse der Versammlung uns vorliegen, richten wir die Aufmerksamkeit unserer Leser noch einmal darauf. Wir haben unsre Anerkennung für die Versammlung wiederholt ausgesprochen und glauben deshalb nicht mißkannt zu werden, wenn wir in einigen Punkten mit den Beschlüssen derselben nicht ganz übereinstimmen. — Die Fülle der Fragen, welcher diese zweite Gegenstand mit sich brachte, konnte unmöglich in einer einzigen mehrstündigen Debatte gelöst werden und die Versammlung begnügte sich deshalb, nachdem sie mit geringer Veränderung die Fassung des Entwurfes angenommen hatte, den Schlußantrag des Referenten zu genehmigen: „Eine Commission mit der Aufgabe zu betrauen, auf Grund dieser Vorschläge und zur praktischen Durchführung derselben einen vollständigen Organisationsplan zu entwerfen und zu veröffentlichen." Wir halten es nun schon von vornherein für unpraktisch, daß in diese Commission 21 Mitglieder gewählt wurden.und zwar 1 für jede preußische Provinz und jedes deutsche Land. Gerade für einen so schwierigen Gegenstand wie ein solcher Organisationsplan ist, ist die Verhandlung und Mitwirkung von 21 Commissionsmitgliedern aus allen Theilcn Deutschlands eine überaus schwerfällige, und so wird sich die Commission dadurch Helsen müssen, daß sic aus ihrer Mitte 3, höchstens 5 Mitglieder zur Bearbeitung dieses Planes commitirt. Auch dann werden noch viele Schwierigkeiten zu überwinden sein. — Noch ein zweites Bedenken wollen wir nicht verhehlen. Es scheint uns weder angemessen noch praktisch, daß die Versammlung sich durchaus auf die amtirenden Rabbiner beschränkt und den Lehrerstand von aller Mitwirkung ausgeschlossen hat. Als die Synode zu Leipzig ihr Statut berieth, trug der Schreiber dieses darauf an, daß jeder Lehrer, der bereits zehn Jahre an einer öffentlichen Schule amtirt hat, eo ipso das Recht haben solle, in die Synode einzutreten, selbst wenn er nicht von einer Gemeinde delegirt ist. Wir wären der Meinung, daß eine ähnliche Bestimmung auch für die Rabbinerversammlungen hätte angenommen 29

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