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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1884-06-24 · Heft 26 (24.6.1884) · p. Seite 412

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
48 (1884)
Issue
Heft 26 (24.6.1884)
Date
1884-06-24
Page
Seite 412 (sequence 8)
Language
German
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412 finden jedoch keine sachliche Polemik, sondern persönliche Angriffe, und die scheuen wir unter allen Verhältniffen, und heute, wo uns auf allen Seiten Feinde umlagern, mehr als je. Eine derartige Opposition kann auch nur einen Schatten werfen auf den, der sie führt, denn es heißt *n:n nn:2 d-dd“. Wien, im Juni. (Privatmitth.) Gewiß werden die Leser dieses Blattes von der überaus günstigen Entwickelung des von vr. L. A. Frankl 1870 gegründeten israelitischen Blinden-Instituts Kenntniß nehmen, wie sie aus dem eben erstatteten Berichte für die Jahre 1881 — 83 hervorgeht. Das Institut zählt jetzt 37 Zöglinge. Der Bericht läßt sich über die bereits entlassenen Zöglinge der Anstalt ausführlich aus und war im Stande, die guten Erfolge zu verzeichnen, welche sie im praktischen Leben erreicht haben. Es verdient wohl folgende Stelle des Berichtes hier wiedergegeben zu werden. „Die Ergebnisse, welche wir hiermit von der Thätigkeit der in unserer Anstalt ausgebildeten Zöglinge verzeichnet haben, bestärken uns neuerdings darin, als das höchste Ziel unserer Anstalt die Heranbildung von Menschen anzustreben, welche für den Kampf des Lebens mit wahrhaft religiösem Sinn, mit ehrenhaften Grundsätzen, mit gründlichem, veredelndem Wissen und mit der Fähigkeit ausgerüstet sind, durch die Ausübung ihres Handwerkes mit dem täglichen Brote auch die achtungsvolle Theilnahme aller guten Menschen zu erwerben. Zu diesem Zwecke erfuhr auch der Lehrplan durch die Einführung des Handfertigkeits-Unterrichtes eine Erweiterung. Dieser Unterricht hat in der Blindenschule die Aufgabe, den Mangel nachahmender Thätigkeit der blinden Kinder durch methodisch geregelte Belehrungen und Uebungen auszugleichen, er zielt auf die Entwicklung, Uebung und Ausbildung der manuellen Geschicklichkeit, insbesondere in Beziehung auf den Gebrauch der wichtigsten Werkzeuge und auf die Bearbeitung der verschiedenen Materialien ab; er verleiht dem blinden Kinde eine erhöhte Selbständigkeit und erweist sich als eine wirkungsvolle Vorübung für die technischen Arbeiten, durch welche der Zögling die Erwerbsfähigkeit erlangen soll, und für welche diese Art des Handfertigkeits- Unterrichtes die unentbehrlichen Voraussetzungen schafft. Modellieren und Zeichnen, welche seit Jahren in unserer Anstalt als selbständige Disciplinen betrieben werden, bilden einen wesentlichen Theil dieses Unterrichtes. Die Gegenstände des literarischen Unterrichtes sind: Religionslehre, biblische Geschichte, hebräisch Lesen und Uebersetzen, deutsche Sprache (Lesen, Schreiben, Sprachlehre, mündlicher und schriftlicher Gedankenausdruck), Rechnen, geometrische Formenlehre, Naturgeschichte, Naturlehre, Geographie und Geschichte, Zeichnen, Modelliren. Die Zöglinge wurden in einer unteren und in einer oberen Abtheilung unterrichtet; die erstere besuchen 27, die letztere 10 Schüler." — Hervorznheben ist noch, daß Herr Oberkantor Josef Singer die Zöglinge im Gesang unterrichtet und zu einem, besonders beiin Gottesdienst wirkungsvollen Chor ausgebildet hat. Auch im Klavier- und Violin» spiel, sowie besonders auch im Klavierstimmen wird mit günstigem Erfolge unterrichtet; allein man befolgt hier mit großem Rechte die Regel, daß nur diejenigen Zöglinge darin fortgesetzt unterrichtet werden, welche wirkllich musikalische Begabung bekunden. Die mittelmäßigen befreit man davon, um ihre Zeit und Kräfte auf das Erlernen eines Handwerks zu verwenden. Besonders das Korbflechten und Bürstenbinden werden gelehrt. Im Jahre 1883 hatte die Anstalt die Bilanz von Gulden 20 212, wovon 1008 in Cassa blieben. Erfreulich ist es, daß eine ziemliche Anzahl jüdischer Gemeinden sich durch bestimmte Jahresbeiträge an den Kosten der Anstalt betheiligen. Nußland. Aus Rußland, 6. Juni. (Privatmitth.) Die vielfachen, in den letzten Jahren auf dem Gebiete der Judcnfrage getroffenen Maßregeln, die in den meisten Fällen die Lage der Juden in Rußland immer rechtloser machen und in Folge deren ihr ohnehin enger Wirkungskreis von einem immer größern Netze von Einschränkungen und Ausnahmen umstrickt wird, — diese Maßregeln bleiben gewöhnlich nicht auf ihre anfängliche Grenze beschränkt, sondern dehnen ihre für die Juden höchst nachtheilige Wirkung auch anderweitig aus und stnden nach und nach sogar auf einem Gebiete Anwendung und Pflege, das kaum im „humanen" Sinne ihres Urhebers lag. Eine derartige sorgsame Pflege ist in neuerer Zeit beispielsweise einer Verfügung zu Theil geworden, die während der sogen, „goldenen Periode", d. h. während der Blüthezeit des Jgnatjewh'chen Regimes, auf Anregung des Kriegs-Ministeriums erlassen wurde und die Zahl der jüdischen Militärärzte in der gesammten russischen Armee auf ein Maximum von 5°'o fcstsetzte. Diese Maßregel wurde, wie wir jetzt aus einigen russischen Blättern erfahren, auch von fast sämmtlichen russischen Landständen, den sogen. „Semstwa's", adoptirt und zwar in einem solchen Umfange, daß sie auch nicht einen Arzt jüd. Confession mehr für die ihnen untergeordneten Landschafts-Institute zulasten, auch wenn er der einzige Bewerber um die ausgeschriebene Stelle ist. Man sollte nun meinen, daß diese und ähnliche Einschränkungen, welche auf unsere studirende Jugend nicht nur eine gewaltige moralische Pression ausüben, sondern sie auch materiell sehr schädigen, ein allmähliges Entfremden derselben von der Wissenschaft zur unmittelbaren Folge haben, daß dadurch auch das Streben unserer Brüder nach Bildung, welches unseren antisemitischen „Gönnern" ein Dorn im

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